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Bestattungsgebührenordnung - Gebührenvereichnis - in Albstadt

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- 1 -<br />

Anlage<br />

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen<br />

- <strong>Bestattungsgebührenordnung</strong> - vom 24. März 1977 der Stadt <strong>Albstadt</strong><br />

Nr. Gegenstand<br />

1<br />

1.1<br />

1.2<br />

Gebührenverzeichnis<br />

A. Verwaltungsgebühren<br />

Zulassung zu gewerblichen Tätigkeiten (§ 7 Friedhofsordnung)<br />

für den E<strong>in</strong>zelfall<br />

für e<strong>in</strong>e Dauerzulassung<br />

2 Zustimmung zur Umbettung von Leichen und Aschen<br />

(§ 16 Friedhofsordnung)<br />

3 Umschreibung e<strong>in</strong>es Grabnutzungsrechts<br />

(§ 22 Friedhofsordnung)<br />

- Die Umschreibung auf den überlebenden Ehegatten ist<br />

gebührenfrei -<br />

4 Zustimmung zur Errichtung und Änderung e<strong>in</strong>es Grabmals<br />

(§ 27 Friedhofsordnung)<br />

- Die Zustimmung zur Wiederaufstellung e<strong>in</strong>es Grabmals und zur<br />

Errichtung von Grabausstattungen ist gebührenfrei -<br />

Ergänzend f<strong>in</strong>det die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren –<br />

Verwaltungsgebührenordnung – vom 26. Mai 1994 <strong>in</strong> ihrer jeweils geltenden Fassung<br />

entsprechende Anwendung.<br />

73.2<br />

Gebühr<br />

10,-- €<br />

38,-- €<br />

20,-- €<br />

10,-- €<br />

30,-- €<br />

________________________________________________________________________________________________


- 2 -<br />

B. Benutzungsgebühren<br />

73.2<br />

Nr. Gegenstand Gebühr<br />

1 Erd- und Feuerbestattung, Beisetzung oder Überführung<br />

1.1 Benutzung der Leichenhalle/Leichenzelle<br />

65,00 €<br />

1.2 Benutzung der stadteigenen Aussegnungshallen<br />

1.2.1 Benutzung der stadteigenen Aussegnungshallen für die Trauerfeier zur E<strong>in</strong>äscherung<br />

oder Erdbestattung<br />

1.2.2 Benutzung der stadteigenen Aussegnungshallen oder des Trauerraums auf dem<br />

Friedhof <strong>Albstadt</strong>-Eb<strong>in</strong>gen für die Trauerfeier zur Urnenbeisetzung<br />

1.4 Benutzung des Sektionsraumes<br />

1.6 Teilnahme des Friedhofspersonals an der Trauerfeier<br />

1.6.1 Teilnahme des Friedhofspersonals an der Trauerfeier zur E<strong>in</strong>äscherung oder<br />

Sargbestattung, Verbr<strong>in</strong>gen der Leiche von der Leichenhalle zur Bestattung oder bei<br />

Feuerbestattungen zum Krematorium oder Leichenauto, je Mitarbeiter<br />

1.6.2 Teilnahme des Friedhofspersonals an der Trauerfeier zur Urnenbeisetzung, je<br />

Mitarbeiter<br />

Anmerkung:<br />

Die Gebühr be<strong>in</strong>haltet nur die Teilnahme an der Trauerfeier. Weitere Leistungen s<strong>in</strong>d<br />

nicht enthalten.<br />

130,00 €<br />

75,00 €<br />

200,00 € 1)<br />

49,00 €<br />

23,00 €<br />

1.7 E<strong>in</strong>äscherung (e<strong>in</strong>schl. Benutzung Kühlraum)<br />

1.7.1.1 Fehlgeburt (unter 500g) 75,00 € 1)<br />

1.7.1.2 Totgeburt (über 500g) 150,00 € 1)<br />

1.7.1.3 Verstorbene vor Vollendung des 5. Lebensjahres 261,00 € 1)<br />

1.7.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres 336,00 € 1)<br />

1.7.3 von Gebe<strong>in</strong>en 180,00 € 1)<br />

1.7.4 2. Leichenschau zur Feuerbestattung (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 BestVO) 56,90 € 1)<br />

Anmerkung<br />

In der Gebühr nicht enthalten ist das Entgelt für die Beförderung zu e<strong>in</strong>em anderen<br />

Friedhof. Diese wird vom Bestattungsunternehmen durchgeführt.<br />

1.8 Herstellung und Schließen des Grabes, Versenken des Sarges bzw. der Urne,<br />

Schließen der Nischen im Urnenhaus/<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urnenanlage<br />

1.8.1 bei Bestattung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>fachtiefen Gräbern<br />

1.8.1.1.1 Totgeburt 150,00 €<br />

1.8.1.1.2 Verstorbene vor Vollendung des 5. Lebensjahres 275,00 €<br />

1.8.1.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres 510,00 €<br />

1.8.2 bei Nachbelegungen <strong>in</strong> Wahlgräbern<br />

670,00 €<br />

1.8.3 bei Tieferlegungen<br />

1.8.3.1 Verstorbene vor Vollendung des 5. Lebensjahres 320,00 €<br />

1.8.3.2 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres 580,00 €<br />

1.8.3.3 Tieferlegung als Nachbelegung<br />

770,00 €<br />

1.8.4 bei Urnenbeisetzungen<br />

1.8.4.1 Urnenbeisetzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Erdgrab 179,00 €<br />

1.8.4.2 Urnenbeisetzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Urnennische im Urnenhaus/<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urnenanlage 125,00 €<br />

1.9 Abdeckplatte für Urnennische<br />

1.9.1 Abdeckplatte für e<strong>in</strong>e Urnennische im Urnenhaus 97,30 €<br />

1.9.2 Abdeckplatte für e<strong>in</strong>e Urnennische <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urnenanlage<br />

160,00 €<br />

________________________________________________________________________________________________


- 3 -<br />

73.2<br />

Nr. Gegenstand Gebühr<br />

2. Umbettungen und Sonderleistungen:<br />

2.1 für das Ausgraben, das Heben und Tieferlegen oder das Umbetten von Leichen und<br />

Gebe<strong>in</strong>en <strong>in</strong> e<strong>in</strong> anderes Grab, sowie andere Sonderleistungen, werden die<br />

Gebühren nach der zeitlichen Inanspruchnahme des Friedhofspersonals bemessen.<br />

Die Gebühr wird pro angefangene Viertelstunde und pro Mitarbeiter erhoben<br />

Anmerkung<br />

Die Kosten für den Umbettungssarg sowie die Beförderung zu e<strong>in</strong>em anderen<br />

Friedhof s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Gebühren nicht enthalten.<br />

7,00 €<br />

2.2.1 Umbetten e<strong>in</strong>er Urne<br />

2.2.2 Ausgraben e<strong>in</strong>er Urne<br />

2.3.1 Versand e<strong>in</strong>er Urne im Inland<br />

2.3.2 Versand e<strong>in</strong>er Urne <strong>in</strong>s Ausland<br />

2.4 Aufbewahren von Urnen nach der E<strong>in</strong>äscherung je angefangenen Monat<br />

-für den Monat der E<strong>in</strong>äscherung und den folgenden Monat wird ke<strong>in</strong>e Gebühr<br />

erhoben-<br />

2.7 Zuschläge<br />

Bei Bestattungen und Leistungen, die aus nicht von der Stadt zu vertretenden<br />

Gründen über die reguläre Dienstzeit h<strong>in</strong>ausgehen, wird e<strong>in</strong> Zuschlag von 3,50 € pro<br />

angefangene Viertelstunde und Mitarbeiter erhoben<br />

3. Gräber- und Nischengebühren<br />

3.1 Reihengrab, Urnenreihengrab, Urnenreihennische und geme<strong>in</strong>same Urnenstätte<br />

54,00 €<br />

28,50 €<br />

25,40 € 1)<br />

46,00 € 1)<br />

12,00 € 1)<br />

3,50 €<br />

3.1.1.1<br />

Reihengräber (§ 18 Friedhofsordnung)<br />

für Totgeburten (Ruhezeit 6 Jahre) 150,00 €<br />

3.1.1.2 für Verstorbene vor Vollendung des 5. Lebensjahres 275,00 €<br />

3.1.2.1 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres 980,00 €<br />

3.1.2.2 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres als Rasengrab 1.290,00 €<br />

3.1.2.3 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres e<strong>in</strong>schließlich<br />

Trittplatten/Pflasterste<strong>in</strong>e als Grabe<strong>in</strong>fassung<br />

1.229,00 €<br />

3.1.3.1 Urnenreihengrab (§ 20 Abs. 2 Friedhofsordnung) 640,00 €<br />

3.1.3.2 Urnenreihengrab als Rasengrab 800,00 €<br />

3.1.3.3 Urnenreihengrab e<strong>in</strong>schließlich Trittplatten/Pflasterste<strong>in</strong>e als Grabe<strong>in</strong>fassung 800,00 €<br />

3.1.4 Geme<strong>in</strong>same Urnenstätte (Sammelbeisetzung)<br />

(§ 20 Abs. 4 Friedhofsordnung)<br />

3.1.5 Urnenreihennische im Urnenhaus oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urnenanlage<br />

(§ 20 Abs. 2 Friedhofsordnung)<br />

3.1.6 Zusätzliche Belegung mit e<strong>in</strong>er Urne <strong>in</strong>nerhalb der Ruhefrist bei Reihengräbern,<br />

Urnenreihengräbern und Urnenreihennischen<br />

3.2 Wahlgräber, Urnenwahlgräber und Urnenwahlnischen<br />

3.2.1 E<strong>in</strong>räumen des Nutzungsrechts für e<strong>in</strong> Wahlgrab, je E<strong>in</strong>zelgrab<br />

(§ 19 Friedhofsordnung)<br />

380,00 €<br />

1.230,00 €<br />

640,00 €<br />

3.2.1.1 Normaltief 2.500,00 €<br />

3.2.1.2 Normaltief als Rasengrab<br />

2.710,00 €<br />

3.2.1.3 Tieferlegung 3.150,00 €<br />

3.2.1.4 Tieferlegung als Rasengrab<br />

3.330,00 €<br />

________________________________________________________________________________________________


- 4 -<br />

73.2<br />

Nr. Gegenstand Gebühr<br />

3.2.2 E<strong>in</strong>räumen des Nutzungsrechts für e<strong>in</strong> Urnenwahlgrab<br />

(§ 20 Abs. 3 Friedhofsordnung)<br />

3.2.2.1 Urnenwahlgrab 1.380,00 €<br />

3.2.2.2 Urnenwahlgrab als Rasengrab 1.580,00 €<br />

3.2.2.3 Urnenwahlgrab e<strong>in</strong>schließlich Trittplatten/Pflasterste<strong>in</strong>e als Grabe<strong>in</strong>fassung 1.540,00 €<br />

3.2.3 E<strong>in</strong>räumen des Nutzungsrechts für e<strong>in</strong>e Urnenwahlnische im Urnenhaus oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Urnenanlage (§ 20 Abs. 3 Friedhofsordnung)<br />

2.220,00 €<br />

3.2.4 Zuschlag für Trittplatten/Pflasterste<strong>in</strong>e als Grabe<strong>in</strong>fassung bei Sarg-Wahlgräbern<br />

3.2.4.1 Zuschlag für Wahlgrab e<strong>in</strong>fach 249,00 €<br />

3.2.4.2 Zuschlag je weiterer Grabstelle<br />

43,00 €<br />

3.3 Verkürzte Nutzungsdauer<br />

Die unter Nr. 3.2 festgelegten Gebühren gelten für e<strong>in</strong>e Nutzungsdauer von 30<br />

Jahren. Wird das Nutzungsrecht für e<strong>in</strong>e kürzere Dauer erneuert oder verlängert,<br />

ermäßigt sich die Gebühr entsprechend.<br />

4. Verlegung von Trittplatten als Grabe<strong>in</strong>fassung, pro lfm.<br />

47,00 €<br />

5. Abräumen von Wahlgräbern und vorzeitiges Abräumen e<strong>in</strong>es Reihengrabes,<br />

jeweils e<strong>in</strong>schließlich Grabste<strong>in</strong>entsorgung<br />

5.1 bei e<strong>in</strong>em Urnenwahlgrab pauschal 54,50 €<br />

5.2 bei e<strong>in</strong>em Wahlgrab e<strong>in</strong>fach und e<strong>in</strong>em Reihengrab pauschal 96,50 €<br />

5.3 bei e<strong>in</strong>em Wahlgrab zweifach pauschal<br />

141,50 €<br />

6. Bestattung Fehlgeburt<br />

(e<strong>in</strong>schl. Aufbewahrung, Teilnahme des Friedhofspersonals an der Trauerfeier,<br />

Herstellen und Schließen des Grabes usw., Grabnutzungsgebühr für 6 Jahre<br />

Ruhezeit)<br />

1) Die Gebühren bei Ziffer 1.4, 1.7, 2.3.1, 2.3.2 und 2.4 unterliegen der Umsatzsteuer. Es wird die<br />

jeweils geltende Umsatzsteuer h<strong>in</strong>zugerechnet.<br />

130,00 €<br />

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