Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
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6. Arbeitsentgelt<br />
8<br />
E<strong>in</strong> bäuerlicher Betriebsführer, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Dienstnehmer beschäftigt, ist verpflichtet,<br />
<strong>zum</strong><strong>in</strong>dest das kollektivvertragliche Entgelt zu bezahlen. Der entsprechende<br />
Kollektivvertrag ist entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kollektivvertrag für bäuerliche Betriebe <strong>in</strong><br />
Burgenland bzw. gegebenenfalls <strong>der</strong> Gutsangestellten- o<strong>der</strong> Gutsarbeiterkollektivvertrag.<br />
Laut <strong>der</strong> Lohntabelle <strong>zum</strong> Kollektivvertrag für die Dienstnehmer <strong>in</strong> den land- u.<br />
forstwirtschaftlichen bäuerlichen Betrieben im Burgenland s<strong>in</strong>d fünf Kategorien<br />
vorgesehen, vier davon betreffen die Monatslöhner, die 5. Kategorie die<br />
St<strong>und</strong>enlöhner, <strong>der</strong>en Betriebszugehörigkeit auf sechs Monate begrenzt ist. Darunter<br />
s<strong>in</strong>d üblicherweise die so genannten Saisonarbeiter o<strong>der</strong> Erntehelfer e<strong>in</strong>zuordnen.<br />
Der Taglöhner kommt <strong>der</strong>zeit praktisch nicht mehr vor.<br />
Die Arbeitskräfte (auch die ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigten) haben Anspruch auf aliqoute<br />
Son<strong>der</strong>zahlungen (1/6 vom Bruttolohn). In <strong>der</strong> Beitragsvorschreibung <strong>der</strong><br />
Gebietskrankenkasse für so genannte Vorschreibebetriebe wird dieser Beitrag<br />
üblicherweise mit e<strong>in</strong>er pauschalen Erhöhung <strong>der</strong> Beitragsgr<strong>und</strong>lage um 17%<br />
durchgeführt.<br />
Da für die Son<strong>der</strong>zahlungen die Sozialversicherungsbeiträge pauschal monatlich vorgeschrieben werden (17 %<br />
Pauschale), entfällt e<strong>in</strong>e „geson<strong>der</strong>te“ Beitragsvorschreibung für die Son<strong>der</strong>zahlungen. Diese s<strong>in</strong>d daher dem<br />
Arbeitnehmer „brutto für netto“ unter Berücksichtigung e<strong>in</strong>er allfälligen Lohnsteuerpflicht auszuzahlen. E<strong>in</strong>e<br />
Son<strong>der</strong>zahlungsmeldung an die Gebietskrankenkasse (GKK) ist nicht zu erstatten.<br />
Bei <strong>der</strong> Entlohnung handelt es sich um e<strong>in</strong>en Barlohn. Bei Gewährung <strong>der</strong> freien<br />
Station o<strong>der</strong> von Teilen davon, ist vom Nettolohn <strong>der</strong> gesetzlich festgesetzte Betrag<br />
(€ 196,20 monatlich bzw. die entsprechenden Teile <strong>in</strong> Zehntel) abzuziehen.<br />
Lohnbestandteile s<strong>in</strong>d sowohl die Geldbezüge als auch die Sachbezüge. Will man nicht über Kollektivvertrag<br />
bezahlen, s<strong>in</strong>d vom Brutto-Gr<strong>und</strong>bezug beispielsweise bei Gewährung <strong>der</strong> vollen freien Station € 196,20 <strong>in</strong> Abzug<br />
zu br<strong>in</strong>gen, sodass <strong>der</strong> Bruttogeldbezug entsprechend niedriger ausgewiesen ist. Dies ist bei <strong>der</strong> Anmeldung zur<br />
GKK zu beachten. Sofern <strong>in</strong> <strong>der</strong> Anmeldung <strong>der</strong> Sachbezug trotz Gewährung verne<strong>in</strong>t wird, wird er beim<br />
Nettobetrag aufgerechnet.<br />
Für die Beschäftigung e<strong>in</strong>es ausländischen Erntehelfers o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er ausländischen<br />
Saisonarbeitskraft benötigt <strong>der</strong> Arbeitgeber <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>e Beschäftigungsbewilligung.<br />
Er ist zusätzlich verpflichtet, den tatsächlichen Beg<strong>in</strong>n <strong>und</strong> die<br />
Beendigung <strong>der</strong> Beschäftigung e<strong>in</strong>es Auslän<strong>der</strong>s <strong>in</strong>nerhalb von 3 Tagen <strong>der</strong><br />
jeweiligen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu melden (Wichtig:<br />
Unterschied zur Gebietskrankenkasse beachten)<br />
Die Gebietskrankenkasse schreibt dem Arbeitgeber sowohl die Arbeitgeberbeiträge<br />
als auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vor. Die Vorschreibung<br />
weist üblicherweise den Gesamtbetrag sowie den auf den Dienstnehmer<br />
entfallenden Anteil aus (neben Beitragsgr<strong>und</strong>lage, Anzahl <strong>der</strong> Tage,<br />
Son<strong>der</strong>zahlungsanteile)<br />
In diesem Betrag ist <strong>der</strong> Beitrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge (MV)<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich noch nicht enthalten.<br />
Der Beitrag für die Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu) wird zwar ebenfalls mit<br />
e<strong>in</strong>em Satz von 1,53 % ermittelt, basiert aber auf e<strong>in</strong>er eigenen Meldung (eigenes<br />
Formular).