Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
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• Lösung während <strong>der</strong> Probezeit<br />
• Zeitablauf bei e<strong>in</strong>em befristeten Dienstverhältnis<br />
• Kündigung o<strong>der</strong> unbegründeter vorzeitiger Austritt durch den Arbeitnehmer<br />
• Begründete Entlassung durch den Arbeitgeber<br />
• E<strong>in</strong>vernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses.<br />
Über das Ende des Dienstverhältnisses h<strong>in</strong>aus gebührt das Krankengeld bei<br />
• Kündigung durch den Arbeitgeber,<br />
• unberechtigter fristloser Entlassung <strong>und</strong> bei<br />
• berechtigtem vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers,<br />
wenn das Dienstverhältnis früher endet als <strong>der</strong> Anspruch auf Krankengeld.<br />
Kündigung während des Krankenstandes ist zwar möglich, <strong>der</strong> Dienstnehmer behält<br />
aber den Anspruch für die oben genannten Fristen. Nur wenn <strong>der</strong> Krankenstand<br />
nach <strong>der</strong> Kündigung entstand, endet <strong>der</strong> Anspruch mit Ende <strong>der</strong> Kündigungsfrist.<br />
Krankmeldung<br />
Der Dienstnehmer ist verpflichtet, die Dienstverh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung dem Dienstgeber sofort<br />
bekannt zu geben <strong>und</strong> auf Verlangen des Dienstgebers e<strong>in</strong>e Bestätigung des<br />
zuständigen Krankenversicherungsträgers o<strong>der</strong> des behandelnden Arztes über<br />
Beg<strong>in</strong>n, voraussichtliche Dauer <strong>und</strong> Ursache <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Die<br />
Me<strong>in</strong>ung, dass erst nach drei Tagen Krankenstand e<strong>in</strong>e Bestätigung vorzulegen sei,<br />
ist falsch!! Natürlich kann unter bestimmten Umständen die Nichtvorlage e<strong>in</strong>er<br />
Krankheitsbestätigung entschuldbar se<strong>in</strong>, <strong>zum</strong> Beispiel bei ganz kurzer Erkrankung.<br />
Oft kann e<strong>in</strong> Arztbesuch <strong>in</strong> solchen Fällen eher zu längeren Krankenständen führen,<br />
was für den Arbeitgeber eher e<strong>in</strong> Nachteil se<strong>in</strong> kann.