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Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...

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6<br />

• Lösung während <strong>der</strong> Probezeit<br />

• Zeitablauf bei e<strong>in</strong>em befristeten Dienstverhältnis<br />

• Kündigung o<strong>der</strong> unbegründeter vorzeitiger Austritt durch den Arbeitnehmer<br />

• Begründete Entlassung durch den Arbeitgeber<br />

• E<strong>in</strong>vernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses.<br />

Über das Ende des Dienstverhältnisses h<strong>in</strong>aus gebührt das Krankengeld bei<br />

• Kündigung durch den Arbeitgeber,<br />

• unberechtigter fristloser Entlassung <strong>und</strong> bei<br />

• berechtigtem vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers,<br />

wenn das Dienstverhältnis früher endet als <strong>der</strong> Anspruch auf Krankengeld.<br />

Kündigung während des Krankenstandes ist zwar möglich, <strong>der</strong> Dienstnehmer behält<br />

aber den Anspruch für die oben genannten Fristen. Nur wenn <strong>der</strong> Krankenstand<br />

nach <strong>der</strong> Kündigung entstand, endet <strong>der</strong> Anspruch mit Ende <strong>der</strong> Kündigungsfrist.<br />

Krankmeldung<br />

Der Dienstnehmer ist verpflichtet, die Dienstverh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung dem Dienstgeber sofort<br />

bekannt zu geben <strong>und</strong> auf Verlangen des Dienstgebers e<strong>in</strong>e Bestätigung des<br />

zuständigen Krankenversicherungsträgers o<strong>der</strong> des behandelnden Arztes über<br />

Beg<strong>in</strong>n, voraussichtliche Dauer <strong>und</strong> Ursache <strong>der</strong> Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Die<br />

Me<strong>in</strong>ung, dass erst nach drei Tagen Krankenstand e<strong>in</strong>e Bestätigung vorzulegen sei,<br />

ist falsch!! Natürlich kann unter bestimmten Umständen die Nichtvorlage e<strong>in</strong>er<br />

Krankheitsbestätigung entschuldbar se<strong>in</strong>, <strong>zum</strong> Beispiel bei ganz kurzer Erkrankung.<br />

Oft kann e<strong>in</strong> Arztbesuch <strong>in</strong> solchen Fällen eher zu längeren Krankenständen führen,<br />

was für den Arbeitgeber eher e<strong>in</strong> Nachteil se<strong>in</strong> kann.

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