Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
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K<strong>in</strong><strong>der</strong>n ist ab 1. Juni 2006 die Bestätigung unabhängig von <strong>der</strong> Aufenthaltsdauer<br />
auszustellen. Die Bestätigungen des AMS s<strong>in</strong>d vor Antritt <strong>der</strong> Beschäftigung<br />
e<strong>in</strong>zuholen.<br />
Entsendung von Arbeitskräften<br />
Neu geregelt wurden unter an<strong>der</strong>em auch die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für e<strong>in</strong>e<br />
grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitskräften zur Erbr<strong>in</strong>gung von<br />
Dienstleistungen.<br />
E<strong>in</strong>e grenzüberschreitende Dienstleistung liegt dann vor, wenn e<strong>in</strong> Unternehmen,<br />
das ke<strong>in</strong>en Betriebssitz im Inland hat, vorübergehend Dienstleistungen <strong>in</strong> Österreich<br />
erbr<strong>in</strong>gt. Ebenso kann sich e<strong>in</strong> österreichischer Betriebsführer zur Erbr<strong>in</strong>gung von<br />
Dienstleistungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es EU-Mitgliedsland begeben. Werden zur Verrichtung<br />
<strong>der</strong> Dienstleistung auch Arbeitnehmer des Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gers herangezogen,<br />
handelt es sich um e<strong>in</strong>e Entsendung von Arbeitskräften.<br />
Selbständige Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschaft s<strong>in</strong>d ebenfalls von <strong>der</strong><br />
Dienstleistungsfreiheit erfasst. Die kontrollierenden Behörden prüfen vor Ort<br />
allerd<strong>in</strong>gs sehr streng, ob es sich tatsächlich um e<strong>in</strong>e Dienstleistung o<strong>der</strong> um e<strong>in</strong>e<br />
arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im S<strong>in</strong>ne des Auslän<strong>der</strong>beschäftigungsgesetzes<br />
handelt.<br />
Will e<strong>in</strong> <strong>in</strong> Österreich bef<strong>in</strong>dliches Unternehmen Dienstleistungen mit Entsendung<br />
von Arbeitskräften <strong>in</strong> Anspruch nehmen, sieht das Übergangsrecht folgendes vor:<br />
Handelt es sich um e<strong>in</strong>en Dienstleistungssektor, <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Beitrittsverträgen<br />
ke<strong>in</strong>en Beschränkungen unterworfen wurde, ist bei <strong>der</strong> regionalen<br />
Geschäftsstelle des AMS e<strong>in</strong>e so genannte Entsendebestätigung zu<br />
beantragen.<br />
Unterliegt <strong>der</strong> Dienstleistungssektor <strong>zum</strong> Schutz des Arbeitsmarktes jedoch<br />
<strong>der</strong> Übergangsfrist, benötigen die entsandten Arbeitnehmer – je nach Dauer<br />
<strong>der</strong> Entsendung – e<strong>in</strong>e Beschäftigungsbewilligung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Entsendebewilligung.<br />
Das B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit <strong>in</strong>terpretiert die Beitrittsakte <strong>der</strong>zeit<br />
dah<strong>in</strong>gehend, dass sämtliche im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />
durchgeführten Dienstleistungen <strong>der</strong> Übergangsregelung unterliegen. Im Falle e<strong>in</strong>er<br />
Entsendung s<strong>in</strong>d daher Entsende- o<strong>der</strong> Beschäftigungsbewilligungen vorweg<br />
e<strong>in</strong>zuholen.<br />
Wichtig: Neuregelungen gibt es praktisch laufend, weil neben dem Auslän<strong>der</strong>beschäftigungsgesetz<br />
auch an<strong>der</strong>e Gesetze (Beispiel das Fremdengesetz)<br />
immer wie<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen unterliegen <strong>und</strong> somit Än<strong>der</strong>ungen hervorrufen.<br />
Bitte daher sicherheitshalber immer den neuesten Stand erfragen.<br />
In diesem Zusammenhang wird auch auf die jeweiligen R<strong>und</strong>schreiben des<br />
Zentralverbandes <strong>der</strong> Arbeitgeber für Wien, NÖ <strong>und</strong> Burgenland verwiesen.