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Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...

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K<strong>in</strong><strong>der</strong>n ist ab 1. Juni 2006 die Bestätigung unabhängig von <strong>der</strong> Aufenthaltsdauer<br />

auszustellen. Die Bestätigungen des AMS s<strong>in</strong>d vor Antritt <strong>der</strong> Beschäftigung<br />

e<strong>in</strong>zuholen.<br />

Entsendung von Arbeitskräften<br />

Neu geregelt wurden unter an<strong>der</strong>em auch die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für e<strong>in</strong>e<br />

grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitskräften zur Erbr<strong>in</strong>gung von<br />

Dienstleistungen.<br />

E<strong>in</strong>e grenzüberschreitende Dienstleistung liegt dann vor, wenn e<strong>in</strong> Unternehmen,<br />

das ke<strong>in</strong>en Betriebssitz im Inland hat, vorübergehend Dienstleistungen <strong>in</strong> Österreich<br />

erbr<strong>in</strong>gt. Ebenso kann sich e<strong>in</strong> österreichischer Betriebsführer zur Erbr<strong>in</strong>gung von<br />

Dienstleistungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es EU-Mitgliedsland begeben. Werden zur Verrichtung<br />

<strong>der</strong> Dienstleistung auch Arbeitnehmer des Dienstleistungserbr<strong>in</strong>gers herangezogen,<br />

handelt es sich um e<strong>in</strong>e Entsendung von Arbeitskräften.<br />

Selbständige Tätigkeiten <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschaft s<strong>in</strong>d ebenfalls von <strong>der</strong><br />

Dienstleistungsfreiheit erfasst. Die kontrollierenden Behörden prüfen vor Ort<br />

allerd<strong>in</strong>gs sehr streng, ob es sich tatsächlich um e<strong>in</strong>e Dienstleistung o<strong>der</strong> um e<strong>in</strong>e<br />

arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im S<strong>in</strong>ne des Auslän<strong>der</strong>beschäftigungsgesetzes<br />

handelt.<br />

Will e<strong>in</strong> <strong>in</strong> Österreich bef<strong>in</strong>dliches Unternehmen Dienstleistungen mit Entsendung<br />

von Arbeitskräften <strong>in</strong> Anspruch nehmen, sieht das Übergangsrecht folgendes vor:<br />

Handelt es sich um e<strong>in</strong>en Dienstleistungssektor, <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Beitrittsverträgen<br />

ke<strong>in</strong>en Beschränkungen unterworfen wurde, ist bei <strong>der</strong> regionalen<br />

Geschäftsstelle des AMS e<strong>in</strong>e so genannte Entsendebestätigung zu<br />

beantragen.<br />

Unterliegt <strong>der</strong> Dienstleistungssektor <strong>zum</strong> Schutz des Arbeitsmarktes jedoch<br />

<strong>der</strong> Übergangsfrist, benötigen die entsandten Arbeitnehmer – je nach Dauer<br />

<strong>der</strong> Entsendung – e<strong>in</strong>e Beschäftigungsbewilligung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Entsendebewilligung.<br />

Das B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit <strong>in</strong>terpretiert die Beitrittsakte <strong>der</strong>zeit<br />

dah<strong>in</strong>gehend, dass sämtliche im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

durchgeführten Dienstleistungen <strong>der</strong> Übergangsregelung unterliegen. Im Falle e<strong>in</strong>er<br />

Entsendung s<strong>in</strong>d daher Entsende- o<strong>der</strong> Beschäftigungsbewilligungen vorweg<br />

e<strong>in</strong>zuholen.<br />

Wichtig: Neuregelungen gibt es praktisch laufend, weil neben dem Auslän<strong>der</strong>beschäftigungsgesetz<br />

auch an<strong>der</strong>e Gesetze (Beispiel das Fremdengesetz)<br />

immer wie<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen unterliegen <strong>und</strong> somit Än<strong>der</strong>ungen hervorrufen.<br />

Bitte daher sicherheitshalber immer den neuesten Stand erfragen.<br />

In diesem Zusammenhang wird auch auf die jeweiligen R<strong>und</strong>schreiben des<br />

Zentralverbandes <strong>der</strong> Arbeitgeber für Wien, NÖ <strong>und</strong> Burgenland verwiesen.

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