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Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...

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30<br />

zu klären. -Ort <strong>und</strong> Tag <strong>der</strong><br />

Beschäftigungsaufnahme.<br />

Dieses Formular kann von <strong>der</strong><br />

Homepage <strong>der</strong><br />

Jeweiligen Gebietskrankenkasse<br />

herunter- geladen werden.<br />

Schritt 2: Innerhalb von 7 Tagen ab<br />

Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Pflichtversicherung s<strong>in</strong>d die<br />

fehlenden Daten nach<strong>zum</strong>elden.<br />

Wie erfolgt die Anmeldung<br />

Die Anmeldung erfolgt vor Dienstantritt entwe<strong>der</strong><br />

- elektronisch mittels ELDA<br />

- <strong>in</strong> Papierform ist e<strong>in</strong>e Anmeldung nur möglich, wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber (dessen<br />

Steuerberater, Buchhalter, etc.) über ke<strong>in</strong>en PC verfügt, o<strong>der</strong> die<br />

Datenfernübertragung für längere Zeit nachweisbar ausfällt. In diesem Fall ist<br />

die vollständige Anmeldung per Telefax o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Papierform zulässig. Die<br />

M<strong>in</strong>destangabenanmeldung kann <strong>in</strong> diesen Fällen an das ELDA-Call-Center<br />

- per Telefax (05 780761)<br />

- o<strong>der</strong> telefonisch (05 780760) mitgeteilt<br />

- o<strong>der</strong> mit entsprechendem Formular (Homepage <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Gebietskrankenkasse) übermittelt werden.<br />

An<strong>der</strong>e Übermittlungsarten, wie E-Mail o<strong>der</strong> SMS, s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />

Verstöße gegen die Meldepflichten können mit Verwaltungsstrafe geahndet<br />

werden, wobei gem. § 111 ASVG<br />

- die sonst im Verwaltungsstrafverfahren vorgesehene Verjährungsfrist von 6<br />

Monaten auf e<strong>in</strong> Jahr erstreckt wird<br />

- <strong>der</strong> Strafrahmen sich von € 730 bis € 2180, im Falle <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holung<br />

h<strong>in</strong>gegen von € 2.180 bis 5.000 erstreckt<br />

- bei erstmaligem ordnungswidrigem Handeln kann die Behörde die Strafe<br />

jedoch bis auf € 365 herabsetzen.<br />

- Die Krankenversicherungsträger erhalten im Verwaltungsstrafverfahren<br />

Parteistellung, sie können also gegen Entscheidungen <strong>der</strong> Behörde<br />

Rechtsmittel erheben (§ 111 a ASVG)<br />

- Außerdem können den Arbeitgebern Beitragszuschläge vorgeschrieben<br />

werden:<br />

500 € als Teilbetrag für jeden nicht gemeldeten Dienstnehmer<br />

800 € für den Prüfe<strong>in</strong>satz.<br />

c) E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> arbeitsrechtlichen Bestimmungen:<br />

Sofern es sich um e<strong>in</strong>e erstmalige Beschäftigung als Saisonarbeiter o<strong>der</strong><br />

Erntehelfer handelt, ist ab dem 2. Naturalmonat <strong>der</strong> MV-Beitrag zu entrichten.<br />

Gastarbeiter, die bereits <strong>in</strong> den Vorjahren beim selben Betrieb beschäftigt<br />

waren, fallen dann nicht unter die Abfertigung „neu“, wenn <strong>der</strong> Kollektivvertrag<br />

zw<strong>in</strong>gend Zusammenrechnungsbestimmungen von Vordienstzeiten für die<br />

Abfertigung enthält.<br />

Dienstsche<strong>in</strong><br />

Sofern das Dienstverhältnis jeweils länger als 2 Monate dauert, hat <strong>der</strong><br />

Gastarbeiter auch Anspruch auf Ausstellung e<strong>in</strong>es Dienstsche<strong>in</strong>es. Dabei

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