Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
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zu klären. -Ort <strong>und</strong> Tag <strong>der</strong><br />
Beschäftigungsaufnahme.<br />
Dieses Formular kann von <strong>der</strong><br />
Homepage <strong>der</strong><br />
Jeweiligen Gebietskrankenkasse<br />
herunter- geladen werden.<br />
Schritt 2: Innerhalb von 7 Tagen ab<br />
Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Pflichtversicherung s<strong>in</strong>d die<br />
fehlenden Daten nach<strong>zum</strong>elden.<br />
Wie erfolgt die Anmeldung<br />
Die Anmeldung erfolgt vor Dienstantritt entwe<strong>der</strong><br />
- elektronisch mittels ELDA<br />
- <strong>in</strong> Papierform ist e<strong>in</strong>e Anmeldung nur möglich, wenn <strong>der</strong> Arbeitgeber (dessen<br />
Steuerberater, Buchhalter, etc.) über ke<strong>in</strong>en PC verfügt, o<strong>der</strong> die<br />
Datenfernübertragung für längere Zeit nachweisbar ausfällt. In diesem Fall ist<br />
die vollständige Anmeldung per Telefax o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Papierform zulässig. Die<br />
M<strong>in</strong>destangabenanmeldung kann <strong>in</strong> diesen Fällen an das ELDA-Call-Center<br />
- per Telefax (05 780761)<br />
- o<strong>der</strong> telefonisch (05 780760) mitgeteilt<br />
- o<strong>der</strong> mit entsprechendem Formular (Homepage <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Gebietskrankenkasse) übermittelt werden.<br />
An<strong>der</strong>e Übermittlungsarten, wie E-Mail o<strong>der</strong> SMS, s<strong>in</strong>d nicht zulässig.<br />
Verstöße gegen die Meldepflichten können mit Verwaltungsstrafe geahndet<br />
werden, wobei gem. § 111 ASVG<br />
- die sonst im Verwaltungsstrafverfahren vorgesehene Verjährungsfrist von 6<br />
Monaten auf e<strong>in</strong> Jahr erstreckt wird<br />
- <strong>der</strong> Strafrahmen sich von € 730 bis € 2180, im Falle <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holung<br />
h<strong>in</strong>gegen von € 2.180 bis 5.000 erstreckt<br />
- bei erstmaligem ordnungswidrigem Handeln kann die Behörde die Strafe<br />
jedoch bis auf € 365 herabsetzen.<br />
- Die Krankenversicherungsträger erhalten im Verwaltungsstrafverfahren<br />
Parteistellung, sie können also gegen Entscheidungen <strong>der</strong> Behörde<br />
Rechtsmittel erheben (§ 111 a ASVG)<br />
- Außerdem können den Arbeitgebern Beitragszuschläge vorgeschrieben<br />
werden:<br />
500 € als Teilbetrag für jeden nicht gemeldeten Dienstnehmer<br />
800 € für den Prüfe<strong>in</strong>satz.<br />
c) E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> arbeitsrechtlichen Bestimmungen:<br />
Sofern es sich um e<strong>in</strong>e erstmalige Beschäftigung als Saisonarbeiter o<strong>der</strong><br />
Erntehelfer handelt, ist ab dem 2. Naturalmonat <strong>der</strong> MV-Beitrag zu entrichten.<br />
Gastarbeiter, die bereits <strong>in</strong> den Vorjahren beim selben Betrieb beschäftigt<br />
waren, fallen dann nicht unter die Abfertigung „neu“, wenn <strong>der</strong> Kollektivvertrag<br />
zw<strong>in</strong>gend Zusammenrechnungsbestimmungen von Vordienstzeiten für die<br />
Abfertigung enthält.<br />
Dienstsche<strong>in</strong><br />
Sofern das Dienstverhältnis jeweils länger als 2 Monate dauert, hat <strong>der</strong><br />
Gastarbeiter auch Anspruch auf Ausstellung e<strong>in</strong>es Dienstsche<strong>in</strong>es. Dabei