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Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...

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F. Verfahren vor dem AMS; Meldepflichten; E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> arbeitsrechtlichen<br />

Bestimmungen:<br />

a) Verfahren vor dem AMS:<br />

Sobald e<strong>in</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong>en Antrag auf Beschäftigungsbewilligung stellt, ist<br />

das AMS aufgr<strong>und</strong> gesetzlichen Auftrags verpflichtet, zunächst alle Versuche<br />

zu unternehmen, um für den zu besetzenden Arbeitsplatz e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e –<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e arbeitslose – Person aus dem im Inland lebenden Arbeitskräftepotential<br />

zu rekrutieren. Diesem Umstand kommt vor allem <strong>in</strong> Zeiten<br />

hoher Arbeitslosigkeit größere Bedeutung zu. Arbeitgeber, die von vornhere<strong>in</strong><br />

die Beschäftigung vorgemerkter Arbeitsloser ablehnen, erhalten e<strong>in</strong>en<br />

ablehnenden Bescheid.<br />

Beim AMS ist somit rechtzeitig, 1 Monat vor dem geplanten Arbeitse<strong>in</strong>satz, e<strong>in</strong><br />

so genannter Vermittlungsauftrag zu stellen, damit die nötigen Erhebungen<br />

durchgeführt werden können.<br />

Die Entscheidung, ob e<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> mehrere, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e arbeitslose Personen,<br />

dem Antragsteller vermittelt werden o<strong>der</strong> nicht, trifft letztendlich die regionale<br />

Geschäftsstelle des AMS.<br />

Je kürzer die beantragte Dauer <strong>der</strong> Beschäftigung ist, umso<br />

unwahrsche<strong>in</strong>licher ist das Vorhandense<strong>in</strong> allfälliger Ersatzarbeitskräfte.<br />

Sofern die Arbeitgeber Gastarbeiter für mehrere Tätigkeiten mit zeitlichen<br />

Unterbrechungen benötigen, s<strong>in</strong>d jeweils neuerliche<br />

Beschäftigungsbewilligungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Da <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgelegten Kont<strong>in</strong>gente mehrere Beschäftigungsbewilligungen<br />

möglich s<strong>in</strong>d, sollten auch aus Gründen <strong>der</strong> Solidarität <strong>und</strong><br />

Kollegialität Beschäftigungsbewilligungen nur für den tatsächlich benötigten<br />

Zeitraum beantragt werden. Bei „Drittstaatsangehörigen“ wird überdies die<br />

Stammarbeitereigenschaft (siehe D) geprüft.<br />

Liegt e<strong>in</strong>e Beschäftigungsbewilligung vor, muss die Tätigkeit des<br />

Dienstnehmers <strong>in</strong>nerhalb von 6 Wochen aufgenommen werden. Jedenfalls<br />

sieht das Gesetz e<strong>in</strong>e nachweisliche Meldung <strong>in</strong>nerhalb von 3 Tagen sowohl<br />

für den Beg<strong>in</strong>n als auch für die tatsächliche Beendigung <strong>der</strong> Tätigkeit vor. E<strong>in</strong>e<br />

Verletzung <strong>der</strong> Meldepflichten kann im E<strong>in</strong>zelfall mit Verwaltungsstrafen bis zu<br />

2.000 € geahndet werden.<br />

b) Meldepflichten:<br />

Ab 1.1.2008 müssen sämtliche Dienstnehmer (auch ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte)<br />

ausnahmslos vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung angemeldet werden.<br />

Diese Regelung bezieht sich auch auf fallweise beschäftigte Personen.<br />

Arten <strong>der</strong> Anmeldung<br />

Vollständige Anmeldung: 2-stufiges Meldeverfahren:<br />

Vorteil:<br />

Sofern alle Daten zur Hand s<strong>in</strong>d,<br />

ersparen Sie sich die M<strong>in</strong>destangaben-<br />

Anmeldung.<br />

Etwaige Differenzen zwischen<br />

M<strong>in</strong>destangaben-Anmeldung <strong>und</strong><br />

vollständiger Anmeldung s<strong>in</strong>d von Ihnen<br />

Schritt 1: M<strong>in</strong>destangaben-Anmeldung.<br />

Die Meldung muss enthalten<br />

-Dienstgeberkontonummer<br />

-Name des Versicherten<br />

-Versicherungsnummer bzw. das<br />

Geburtsdatum des Versicherten

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