Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
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F. Verfahren vor dem AMS; Meldepflichten; E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> arbeitsrechtlichen<br />
Bestimmungen:<br />
a) Verfahren vor dem AMS:<br />
Sobald e<strong>in</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong>en Antrag auf Beschäftigungsbewilligung stellt, ist<br />
das AMS aufgr<strong>und</strong> gesetzlichen Auftrags verpflichtet, zunächst alle Versuche<br />
zu unternehmen, um für den zu besetzenden Arbeitsplatz e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e –<br />
<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e arbeitslose – Person aus dem im Inland lebenden Arbeitskräftepotential<br />
zu rekrutieren. Diesem Umstand kommt vor allem <strong>in</strong> Zeiten<br />
hoher Arbeitslosigkeit größere Bedeutung zu. Arbeitgeber, die von vornhere<strong>in</strong><br />
die Beschäftigung vorgemerkter Arbeitsloser ablehnen, erhalten e<strong>in</strong>en<br />
ablehnenden Bescheid.<br />
Beim AMS ist somit rechtzeitig, 1 Monat vor dem geplanten Arbeitse<strong>in</strong>satz, e<strong>in</strong><br />
so genannter Vermittlungsauftrag zu stellen, damit die nötigen Erhebungen<br />
durchgeführt werden können.<br />
Die Entscheidung, ob e<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> mehrere, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e arbeitslose Personen,<br />
dem Antragsteller vermittelt werden o<strong>der</strong> nicht, trifft letztendlich die regionale<br />
Geschäftsstelle des AMS.<br />
Je kürzer die beantragte Dauer <strong>der</strong> Beschäftigung ist, umso<br />
unwahrsche<strong>in</strong>licher ist das Vorhandense<strong>in</strong> allfälliger Ersatzarbeitskräfte.<br />
Sofern die Arbeitgeber Gastarbeiter für mehrere Tätigkeiten mit zeitlichen<br />
Unterbrechungen benötigen, s<strong>in</strong>d jeweils neuerliche<br />
Beschäftigungsbewilligungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Da <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> festgelegten Kont<strong>in</strong>gente mehrere Beschäftigungsbewilligungen<br />
möglich s<strong>in</strong>d, sollten auch aus Gründen <strong>der</strong> Solidarität <strong>und</strong><br />
Kollegialität Beschäftigungsbewilligungen nur für den tatsächlich benötigten<br />
Zeitraum beantragt werden. Bei „Drittstaatsangehörigen“ wird überdies die<br />
Stammarbeitereigenschaft (siehe D) geprüft.<br />
Liegt e<strong>in</strong>e Beschäftigungsbewilligung vor, muss die Tätigkeit des<br />
Dienstnehmers <strong>in</strong>nerhalb von 6 Wochen aufgenommen werden. Jedenfalls<br />
sieht das Gesetz e<strong>in</strong>e nachweisliche Meldung <strong>in</strong>nerhalb von 3 Tagen sowohl<br />
für den Beg<strong>in</strong>n als auch für die tatsächliche Beendigung <strong>der</strong> Tätigkeit vor. E<strong>in</strong>e<br />
Verletzung <strong>der</strong> Meldepflichten kann im E<strong>in</strong>zelfall mit Verwaltungsstrafen bis zu<br />
2.000 € geahndet werden.<br />
b) Meldepflichten:<br />
Ab 1.1.2008 müssen sämtliche Dienstnehmer (auch ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte)<br />
ausnahmslos vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung angemeldet werden.<br />
Diese Regelung bezieht sich auch auf fallweise beschäftigte Personen.<br />
Arten <strong>der</strong> Anmeldung<br />
Vollständige Anmeldung: 2-stufiges Meldeverfahren:<br />
Vorteil:<br />
Sofern alle Daten zur Hand s<strong>in</strong>d,<br />
ersparen Sie sich die M<strong>in</strong>destangaben-<br />
Anmeldung.<br />
Etwaige Differenzen zwischen<br />
M<strong>in</strong>destangaben-Anmeldung <strong>und</strong><br />
vollständiger Anmeldung s<strong>in</strong>d von Ihnen<br />
Schritt 1: M<strong>in</strong>destangaben-Anmeldung.<br />
Die Meldung muss enthalten<br />
-Dienstgeberkontonummer<br />
-Name des Versicherten<br />
-Versicherungsnummer bzw. das<br />
Geburtsdatum des Versicherten