09.10.2013 Aufrufe

Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...

Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...

Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

28<br />

auszustellen, wenn ke<strong>in</strong>e fremdenpolizeilichen E<strong>in</strong>wände gegen den<br />

Aufenthalt des Fremden bestehen. Zuständige Behörde ist die<br />

Bezirkshauptmannschaft, <strong>in</strong> Wien die B<strong>und</strong>espolizeidirektion. Diese Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung<br />

ist Voraussetzung für die Erteilung e<strong>in</strong>er<br />

Beschäftigungsbewilligung. Sie darf <strong>zum</strong> Zeitpunkt <strong>der</strong> Erteilung des<br />

Bescheides nach dem AuslBG nicht älter als vier Wochen se<strong>in</strong>.<br />

Deshalb empfiehlt es sich, die Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung entwe<strong>der</strong> dem<br />

Antrag auf Beschäftigungsbewilligung beizulegen o<strong>der</strong> für die sofortige<br />

Beibr<strong>in</strong>gung Sorge zu tragen, um die Bearbeitungsdauer beim AMS möglichst<br />

kurz zu gestalten. Beim AMS erfolgt die Prüfung, ob es sich um e<strong>in</strong>en<br />

Stammarbeiter handelt (siehe D). E<strong>in</strong>e weitere Besche<strong>in</strong>igung nach dem<br />

Fremdenpolizeigesetz ist nicht vorgesehen, da gem. § 31 FPG die<br />

Beschäftigungsbewilligung gem. § 5 AuslBG <strong>zum</strong> Aufenthalt im B<strong>und</strong>esgebiet<br />

berechtigt.<br />

Bei e<strong>in</strong>er neuerlichen Antragstellung nach e<strong>in</strong>er Unterbrechung <strong>der</strong><br />

Beschäftigung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bewilligung sowie bei e<strong>in</strong>em Wechsel des Arbeitgebers<br />

seitens <strong>der</strong> ausländischen Arbeitskraft ist die Ausstellung e<strong>in</strong>er neuen<br />

Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Fremdenpolizeibehörden (<strong>in</strong> Wien die B<strong>und</strong>espolizeidirektion) verlangen<br />

die Zustimmung des Fremden bereits bei <strong>der</strong> Antragstellung durch den<br />

Arbeitgeber:<br />

Das bedeutet, dass <strong>der</strong> Fremde e<strong>in</strong> gültiges Reisedokument<br />

(Reisepass) vorweisen <strong>und</strong> die schriftliche Zustimmung (persönlich vor<br />

<strong>der</strong> Behörde) erteilen muss.<br />

Laut Durchführungserlass des BMWA ist für Kont<strong>in</strong>gentbewilligungen mit e<strong>in</strong>er Dauer<br />

von bis zu 6 Wochen seitens des AMS e<strong>in</strong>e Vignette auszustellen, um e<strong>in</strong>e allfällige<br />

Kontrolltätigkeit <strong>der</strong> nunmehr zuständigen F<strong>in</strong>anzbehörde zu erleichtern. Dafür s<strong>in</strong>d<br />

€ 13,20 Antragsgebühr <strong>und</strong> € 2,10 Ausstellungsgebühr zu entrichten.<br />

An Gebühren für die Erlangung <strong>der</strong> Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung fallen an:<br />

Antrags- <strong>und</strong> Bearbeitungsgebühr (1x € 13,20, 1x € 13) € 26,20<br />

Beilagengebühr € 3,60 je Beilage<br />

Verwaltungsabgabe € 2,10.<br />

Die Kosten im Bereich des Auslän<strong>der</strong>beschäftigungsgesetzes, die vom<br />

Arbeitgeber als Antragsteller auch für neue EU-Bürger zu tragen s<strong>in</strong>d, betragen<br />

Antrag auf Beschäftigungsbewilligung, Gebühr € 13,20<br />

Verwaltungsabgabe € 6,50<br />

allfällige Beilagegebühren, Gebühr je Beilage € 3,60<br />

Antrag auf Sicherungsbesche<strong>in</strong>igung:<br />

Gebühren wie bei Beschäftigungsbewilligung; E<strong>in</strong>zelsicherungsbesche<strong>in</strong>igung pro<br />

Person € 2,10 Verwaltungsabgabe.<br />

Sämtliche anfallenden Kosten können durch Barzahlung, E<strong>in</strong>zahlung mit<br />

Erlagsche<strong>in</strong>, o<strong>der</strong> üblicherweise auch mittels Bankomat- o<strong>der</strong> Kreditkarte beglichen<br />

werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!