Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
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Evaluierung<br />
24<br />
<strong>Land</strong>wirtschaftliche Betriebe, die Dienstnehmer beschäftigen, müssen also unbed<strong>in</strong>gt<br />
die Arbeitnehmerschutzvorschriften e<strong>in</strong>halten. Dazu gehört unter an<strong>der</strong>em auch,<br />
dass die Betriebe evaluiert s<strong>in</strong>d, das heißt, dass das Gefährdungspotential des<br />
Betriebes überprüft <strong>und</strong> festgestellt wird <strong>und</strong> den Dienstnehmern bekannt gemacht<br />
wird (Unterweisung mit schriftlicher Bestätigung <strong>der</strong> Kenntnisnahme durch die<br />
Dienstnehmer wird dr<strong>in</strong>gend empfohlen!!!!). Unter Evaluierung wird also allgeme<strong>in</strong><br />
die Ermittlung, Beurteilung <strong>und</strong> Beseitigung <strong>der</strong> Gefahren, aber auch <strong>der</strong>en<br />
Dokumentation verstanden.<br />
Auch die e<strong>in</strong>schlägigen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen s<strong>in</strong>d so aufzulegen, dass diese für<br />
die Dienstnehmer je<strong>der</strong>zeit zur E<strong>in</strong>sicht bereit liegen (m<strong>in</strong>destens die<br />
Evaluierungsunterlagen, die <strong>Land</strong>arbeitsordnung <strong>und</strong> Kollektivvertrag, siehe dazu die<br />
Homepage <strong>der</strong> <strong>Land</strong>wirtschaftskammer unter www.lk-bgld.at unter „Aktuelles“, dann<br />
„<strong>Dienstgeber<strong>in</strong>formation</strong>“).<br />
Für die Evaluierung hat die Sozialversicherungsanstalt <strong>der</strong> Bauern geme<strong>in</strong>sam mit<br />
dem Unfallverhütungsdienst <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Unfallversicherungsanstalt (AUVA)<br />
Unterlagen für die <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschaft erstellt <strong>und</strong> stellt diese auch <strong>in</strong><br />
Papierform zur Verfügung. Sie s<strong>in</strong>d aber auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong> SVB im Internet zu<br />
f<strong>in</strong>den <strong>und</strong> können von dort herunter geladen werden.<br />
Wenn e<strong>in</strong> Internetzugang besteht f<strong>in</strong>det man die Unterlagen unter:<br />
www.svb.at.<br />
Folgende L<strong>in</strong>ks wären dann fortlaufend zu wählen:<br />
1. Vorsorge<br />
2. Sicherheit<br />
3. Publikationen<br />
4. Evaluierungsunterlagen<br />
5. Normen samt den arbeitsrechtlichen Unterlagen s<strong>in</strong>d den Dienstnehmern bekannt<br />
zu geben. Als M<strong>in</strong>desterfor<strong>der</strong>nisse s<strong>in</strong>d die <strong>Land</strong>arbeitsordnung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />
Kollektivvertrag Evaluierung Unterlagen <strong>zum</strong> Downloaden<br />
Wenn <strong>der</strong> Betrieb evaluiert ist, muss e<strong>in</strong>e laufende sicherheitstechnische <strong>und</strong><br />
arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Betreuung (Präventionsberatung) sichergestellt se<strong>in</strong>. Die<br />
<strong>Land</strong>wirtschaftskammer empfiehlt, diese als Dienstleistung <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>en Unfall-<br />
Versicherungs-Anstalt (AUVA) <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen (kostenlos).<br />
Diese kann unter <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Adresse<br />
AUVA sicher Oberwart, Hauptplatz 11, Atrium, 7400 Oberwart<br />
(e- mail:oberwart.sicher@auva.sozvers.at)<br />
Fax: 07114-200020-1100, Telefon 07114-200020-1000).<br />
angemeldet werden.<br />
Die Erstevaluierung ist immer vom Betriebsführer selbst vorzunehmen, bei weiterer<br />
(Nach)-Evaluierung kann dann auch die AUVA behilflich se<strong>in</strong>.