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Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...

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9. Arbeitnehmerschutz<br />

Allgeme<strong>in</strong>es<br />

22<br />

Zur Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes <strong>der</strong> Arbeiter, Angestellten <strong>und</strong><br />

Lehrl<strong>in</strong>ge (Fremdarbeitskräfte) <strong>in</strong> Betrieben <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschaft ist die<br />

<strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschafts<strong>in</strong>spektion als Kontrollbehörde e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Soweit Vorschriften <strong>der</strong> <strong>Land</strong>arbeitsordnung auch auf Betriebe <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft Anwendung f<strong>in</strong>den, <strong>in</strong> denen nur familieneigene Dienstnehmer<br />

beschäftigt werden, obliegt <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschafts<strong>in</strong>spektion die<br />

Überwachung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>haltung dieser Bestimmungen auch <strong>in</strong> diesen Betrieben.<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Befugnisse <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschafts<strong>in</strong>spektion<br />

Die <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschafts<strong>in</strong>spektion hat durch fortlaufende Betriebskontrollen<br />

die E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> dem Schutz <strong>der</strong> land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Dienstnehmer<br />

dienenden Gesetze, Verordnungen <strong>und</strong> Verfügungen zu überwachen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

bezüglich des Lebens, <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sittlichkeit, <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong><br />

Dienstnehmer, <strong>der</strong> Arbeitszeit, <strong>der</strong> Dienstnehmerverzeichnisse, <strong>der</strong> Kollektivverträge,<br />

<strong>der</strong> Betriebsvere<strong>in</strong>barungen, Lohnzahlung, <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>arbeit, Beschäftigung <strong>der</strong><br />

Jugendlichen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausbildung <strong>der</strong> Lehrl<strong>in</strong>ge. Insbeson<strong>der</strong>e hat sie die <strong>in</strong> den<br />

Betrieben verwendeten Masch<strong>in</strong>en <strong>und</strong> Geräte sowie alle baulichen <strong>und</strong> elektrischen<br />

Anlagen auf die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen <strong>und</strong> auf den baulichen <strong>und</strong><br />

sicherheitstechnischen Zustand h<strong>in</strong> zu überprüfen.<br />

Die Organe <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschafts<strong>in</strong>spektion s<strong>in</strong>d befugt, die<br />

Aufenthaltsräume <strong>und</strong> Arbeitsstätten, die vom Betriebs<strong>in</strong>haber bereitgestellten<br />

Wohnungen <strong>und</strong> Unterkünfte sowie die Wohlfahrts- <strong>und</strong> sanitären Anlagen usw.<br />

je<strong>der</strong>zeit zu betreten <strong>und</strong> zu besichtigen. Dem Betriebs<strong>in</strong>haber steht es frei, <strong>der</strong><br />

Besichtigung beizuwohnen. Auf Verlangen ist er hiezu verpflichtet. In Betrieben, <strong>in</strong><br />

welchen Betriebsräte bestellt s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d diese den Besichtigungen beizuziehen. In<br />

Betrieben, <strong>in</strong> denen ke<strong>in</strong>e Betriebsräte bestellt s<strong>in</strong>d, ist vom Betriebs<strong>in</strong>haber den<br />

Dienstnehmern von <strong>der</strong> Gegenwart <strong>der</strong> Organe <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschafts<strong>in</strong>spektion Kenntnis zu geben.<br />

Die Organe <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschafts<strong>in</strong>spektion s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e befugt:<br />

1. den Betriebs<strong>in</strong>haber, dessen Stellvertreter <strong>und</strong> die im Betriebe beschäftigten<br />

Dienstnehmer über Umstände zu befragen, die ihren Wirkungsbereich berühren;<br />

2. vom Betriebs<strong>in</strong>haber die Vorlage <strong>der</strong> Dienstnehmerverzeichnisse, <strong>der</strong> Kollektiv-<br />

<strong>und</strong> E<strong>in</strong>zelverträge, <strong>der</strong> Lehrverträge, <strong>der</strong> Lohnlisten, <strong>der</strong> Urlaubslisten, <strong>der</strong><br />

Betriebsvere<strong>in</strong>barung sowie ähnlicher die Dienstnehmer betreffende Unterlagen zu<br />

verlangen <strong>und</strong> Abschriften o<strong>der</strong> Auszüge davon anzufertigen.<br />

Die Organe <strong>der</strong> <strong>Land</strong>- <strong>und</strong> Forstwirtschafts<strong>in</strong>spektion haben die Dienstgeber bei <strong>der</strong><br />

Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber den Dienstnehmern durch Rat zu unterstützen.<br />

Sie haben die Dienstgeber <strong>und</strong> die Dienstnehmer bei sich bieten<strong>der</strong> Gelegenheit<br />

über die Notwendigkeit <strong>und</strong> den Gebrauch von Schutzvorkehrungen bei<br />

Betriebsmitteln <strong>und</strong> über die Bedeutung von Maßnahmen <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heitspflege, <strong>der</strong><br />

Unfallverhütung <strong>in</strong> Betrieben zu belehren; sie haben schließlich e<strong>in</strong>e vermittelnde<br />

Tätigkeit <strong>zum</strong> Ausgleich <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Dienstgeber <strong>und</strong> <strong>der</strong> Dienstnehmer

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