Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
dem Betriebsf<strong>in</strong>anzamt vorgelegt werden.<br />
20<br />
Ab Jänner 2003 hat <strong>der</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong>en Lohnzettel auch dann auszufüllen, wenn<br />
das Dienstverhältnis beendet wird. Die Übermittlung hat bis <strong>zum</strong> 15. des<br />
Folgemonats zu erfolgen (unterjähriger Lohnzettel).<br />
Sozialrechtlich gilt: Der unterjährige Lohnzettel ist auch für fallweise Beschäftigte<br />
relevant, wenn das Dienstverhältnis m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Monat unterbrochen war.<br />
Erfahrungsgemäß nehmen Dienstgeber, die mehrere Dienstnehmer beschäftigen,<br />
die Hilfe e<strong>in</strong>es Lohnrechenbüros (Steuerberater) <strong>in</strong> Anspruch, auf weitere Details soll<br />
daher verzichtet werden.<br />
Kommunalsteuer<br />
Die Kommunalsteuer stellt e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>deabgabe dar, die von allen Unternehmern<br />
(auch <strong>Land</strong>wirten) mit Arbeitnehmern zu entrichten ist (lediglich Unternehmer, <strong>der</strong>en<br />
Bruttolohnsumme monatlich unter € 1.095,-- bleibt, s<strong>in</strong>d ausgenommen).<br />
Bei e<strong>in</strong>er Bruttolohnsumme aller Arbeitnehmer bis € 1.460,-- monatlich, kann e<strong>in</strong><br />
Freibetrag von € 1.095,-- <strong>in</strong> Abzug gebracht werden. Bei e<strong>in</strong>er Bruttolohnsumme von<br />
mehr als € 1.460,-- monatlich, unterliegt die gesamte Bruttolohnsumme (ohne Abzug<br />
des Freibetrages) <strong>der</strong> Besteuerung. Die Kommunalsteuer beträgt 3 % <strong>und</strong> muss bis<br />
<strong>zum</strong> 15. des Folgemonats an jene Geme<strong>in</strong>de bezahlt werden, <strong>in</strong> welcher sich die<br />
Betriebsstätte bef<strong>in</strong>det. Zusätzlich ist für jedes abgelaufene Kalen<strong>der</strong>jahr bis<br />
31. März des darauf folgenden Kalen<strong>der</strong>jahres e<strong>in</strong>e nach Kalen<strong>der</strong>monaten<br />
aufgeglie<strong>der</strong>te Steuererklärung über die Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen abzugeben.<br />
Dienstgeberbeitrag <strong>zum</strong> Familienlastenausgleichsfonds<br />
Der Dienstgeberbeitrag beträgt 4,5% <strong>und</strong> ist an das F<strong>in</strong>anzamt abzuführen.<br />
Die Bemessungsgr<strong>und</strong>lage wird genau so gebildet wie bei <strong>der</strong> Kommunalsteuer.<br />
Ausgleichstaxe nach dem Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>tene<strong>in</strong>stellungsgesetz<br />
Wenn e<strong>in</strong> Dienstgeber 25 o<strong>der</strong> mehr Dienstnehmer beschäftigt, dann muss er für je<br />
25 Dienstnehmer e<strong>in</strong>en begünstigten Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ten e<strong>in</strong>stellen, o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Ausgleichstaxe für die e<strong>in</strong>zustellende(n) Person(en) bezahlen (im Jahr 2009<br />
€ 220,00 monatlich!!!!!).