Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
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1. Begründung des Arbeitsverhältnisses<br />
2<br />
E<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn jemand zur Erbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er bestimmten<br />
Arbeitsleistung für e<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>en auf e<strong>in</strong>e bestimmte Zeit verpflichtet wird. Der<br />
Arbeitnehmer wird also zur Erbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>er bestimmten Arbeitsleistung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
bestimmten Zeit verpflichtet, nicht h<strong>in</strong>gegen zur Erbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>es bestimmten<br />
Werkes. Wesentliches Merkmal e<strong>in</strong>es Arbeitsverhältnisses ist die organisatorische<br />
E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> den Betrieb des Arbeitgebers sowie die auf bestimmte o<strong>der</strong><br />
unbestimmte Zeit, abgestellte Arbeitspflicht, wobei <strong>der</strong> wirtschaftliche Erfolg <strong>der</strong><br />
Arbeit dem Arbeitgeber zukommt.<br />
Dementsprechend kann daher e<strong>in</strong> Dienstverhältnis befristet, also auf e<strong>in</strong>e bestimmte<br />
Zeit, o<strong>der</strong> auch unbefristet begründet werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong><br />
Dienstvertrag abzuschließen, <strong>der</strong> zwar an ke<strong>in</strong>e Form geb<strong>und</strong>en ist, aber aus<br />
Gründen <strong>der</strong> Beweissicherung empfiehlt sich e<strong>in</strong> schriftlicher Vertrag. Außerdem<br />
muss bei mündlichen Verträgen <strong>der</strong> Dienstgeber e<strong>in</strong>en Dienstzettel ausstellen, <strong>der</strong><br />
die wesentlichen Inhalte des Vertrages be<strong>in</strong>haltet. Daher kann auch gleich e<strong>in</strong>em<br />
Dienstvertrag <strong>der</strong> Vorzug gegeben werden.<br />
Der Dienstvertrag, o<strong>der</strong> <strong>zum</strong><strong>in</strong>dest <strong>der</strong> Dienstzettel, ist geme<strong>in</strong>sam mit <strong>der</strong><br />
Meldebestätigung <strong>der</strong> Gebietskrankenkasse dem Dienstnehmer unverzüglich zu<br />
Beg<strong>in</strong>n des Dienstverhältnisses auszuhändigen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich kann auch e<strong>in</strong> Probedienstverhältnis abgeschlossen werden, <strong>in</strong>nerhalb<br />
welchen das Dienstverhältnis von je<strong>der</strong> Seite <strong>und</strong> je<strong>der</strong>zeit ohne Angabe von<br />
Gründen wie<strong>der</strong> aufgelöst werden kann.<br />
Der Dienstvertrag muss Art <strong>und</strong> Ausmaß <strong>der</strong> Dienstleistung sowie das hiefür<br />
gebührende Entgelt bestimmen. Mangels e<strong>in</strong>er entsprechenden Bestimmung s<strong>in</strong>d<br />
den Umständen angemessene Arbeit <strong>und</strong> ebensolches Entgelt unter billiger<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> Ortsüblichkeit zu leisten.<br />
Freier Dienstvertrag<br />
E<strong>in</strong> freier Dienstvertrag liegt vor, wenn jemand ohne Vorliegen e<strong>in</strong>es persönlichen<br />
Abhängigkeitsverhältnisses <strong>und</strong> ohne Weisungsgeb<strong>und</strong>enheit (>> Unterschied<br />
<strong>zum</strong> „normalen“ Dienstvertrag) verpflichtet ist, e<strong>in</strong>e Dienstleistung (ohne<br />
Erfolgsgarantie) zu erbr<strong>in</strong>gen. Wie beim Dienstverhältnis liegt e<strong>in</strong> Dauerverhältnis<br />
vor, wobei aber die Möglichkeit gegeben wird, den Ablauf <strong>der</strong> Arbeit <strong>und</strong> die<br />
Arbeitszeit selbst zu regeln.<br />
Für so e<strong>in</strong> Verhältnis spricht, wenn <strong>der</strong> Dienstnehmer nicht <strong>in</strong> die Betriebsorganisation<br />
e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en werden soll, ke<strong>in</strong>en vorgegebenen Dienstzeiten hat <strong>und</strong><br />
ke<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>en Anweisungen erhält, wie er se<strong>in</strong>e Tätigkeit durchzuführen hat.<br />
Die Ansprüche richten sich nach den Vere<strong>in</strong>barungen, z. B. kann mangels Vere<strong>in</strong>barung<br />
fehlen: Krankengeld, Urlaub, Urlaubsgeld <strong>und</strong> Weihnachtsremuneration <strong>und</strong><br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen (Mutterschutz, Arbeitszeitgesetz, Urlaubsgesetz).<br />
Wichtig: nicht entscheidend ist, wie das Vertragsverhältnis bezeichnet wird, son<strong>der</strong>n<br />
wie es tatsächlich gehandhabt wird!!<br />
Sozialrechtlich s<strong>in</strong>d freie Dienstnehmer zu behandeln wie „normale“ Dienstnehmer,<br />
aber ohne Arbeitslosenversicherung, AK-Umlage <strong>und</strong> Wohnbauför<strong>der</strong>ung.<br />
Beispiele für freie Dienstnehmer: freiberufliche Journalisten, Reiseleiter,<br />
Sem<strong>in</strong>arleiter, Buchhalter, Lohnverrechner, Schneeräumer, Tätigkeiten bei<br />
Masch<strong>in</strong>enr<strong>in</strong>g