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Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...

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Beispiel 2<br />

Bezahlung nach Kollektivvertrag für Dienstnehmer <strong>in</strong> bäuerlichen Betrieben des<br />

Burgenlandes o<strong>der</strong> tatsächlicher Ist - Lohn<br />

Bruttolohn für <strong>Land</strong>arbeiter (Beispielsbetrag ) € 1.080,00<br />

Sozialversicherung ALV ........................ 0,00 %<br />

KV ....................... 3,87 %<br />

PV .................... 10,25 %<br />

14,12 % - € 152,50<br />

lohnsteuerpflichtiges E<strong>in</strong>kommen € 927,50<br />

Lohnsteuer würde aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Tabelle € 1,41<br />

betragen<br />

E<strong>in</strong> Arbeiter, <strong>der</strong> manuell arbeitet hat aber Anspruch auf e<strong>in</strong>en <strong>Land</strong>arbeiterfreibetrag<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe von € 171,00 pro Jahr, monatlich, somit € 14,25. Unter Berücksichtigung<br />

dieses Freibetrages verr<strong>in</strong>gert sich die Lohnsteuerbemessungsgr<strong>und</strong>lage auf<br />

€ 913,25, somit fällt ke<strong>in</strong>e Lohnsteuer an, daher wird vom Bruttolohn nur <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungsbeitrag abgezogen <strong>und</strong> <strong>der</strong> monatliche<br />

Auszahlungsbetrag (Nettolohn) beträgt € 927,50<br />

Beispiel 3<br />

Bezahlung nach Kollektivvertrag für Dienstnehmer <strong>in</strong> bäuerlichen Betrieben des<br />

Burgenlandes o<strong>der</strong> tatsächlicher Ist - Lohn<br />

Bruttolohn für <strong>Land</strong>arbeiter (Beispielsbetrag ) € 1.400,00<br />

Sozialversicherung ALV ........................ 3,00 %<br />

KV ....................... 3,87 %<br />

PV .................... 10,25 %<br />

17,12 % - € 239,68<br />

lohnsteuerpflichtiges E<strong>in</strong>kommen (gr<strong>und</strong>sätzlich) € 1.160,32<br />

Die Lohnsteuer würde aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Tabelle € 90,72<br />

betragen, <strong>der</strong> Auszahlungsbetrag somit € 1.069,60.<br />

E<strong>in</strong> Arbeiter, <strong>der</strong> manuell arbeitet hat aber Anspruch auf e<strong>in</strong>en <strong>Land</strong>arbeiterfreibetrag<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe von € 171,00 pro Jahr, monatlich, somit € 14,25. Unter Berücksichtigung<br />

dieses Freibetrages verr<strong>in</strong>gert sich die Lohnsteuerbemessungsgr<strong>und</strong>lage auf<br />

€ 1.146,00 somit fällt e<strong>in</strong>e Lohnsteuer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe von 84,97 an, daher wird vom<br />

Bruttolohn <strong>der</strong> Sozialversicherungsbeitrag <strong>und</strong> die Lohnsteuer <strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe von 84,97<br />

abgezogen <strong>und</strong> <strong>der</strong> monatliche<br />

Auszahlungsbetrag (Nettolohn) beträgt € 1.075,35<br />

Beispiel 4 (für e<strong>in</strong>e/n ausländischen Erntehelfer/<strong>in</strong> ohne PV-Beitrag)<br />

Bezahlung nach Kollektivvertrag für Dienstnehmer <strong>in</strong> bäuerlichen Betrieben des<br />

Burgenlandes (nur wenn nach Betriebszugehörigkeit im Monatslohn möglich)<br />

Bruttolohn für 60 Wochenst<strong>und</strong>en ........................ € 377,40<br />

Son<strong>der</strong>zahlungsanteil 17 % Pauschale € 64,16<br />

€ 441,56

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