Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
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Es ist daher dr<strong>in</strong>gend notwendig, noch vor dem Arbeitsantritt <strong>zum</strong><strong>in</strong>dest die<br />
Erstanmeldung (über die 24-St<strong>und</strong>en-Telefon-Hotl<strong>in</strong>e o<strong>der</strong> Fax) durchzuführen, damit<br />
im Falle e<strong>in</strong>er Kontrolle die Anmeldung bereits erledigt ist.<br />
Es wird aber empfohlen, zur Adm<strong>in</strong>istrationsvere<strong>in</strong>fachung die Vollmeldung bei<br />
Arbeitsantritt e<strong>in</strong>es Dienstnehmers zu erstellen <strong>und</strong> per ELDA zu übermitteln, sofern<br />
die Voraussetzungen dafür vorliegen (Internetanschluss).<br />
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung <strong>und</strong> Mitarbeitervorsorge: (Arbeiter!!)<br />
Arbeitslosenversicherung 3,0 %<br />
Krankenversicherung 3,78* %<br />
Pensionsversicherung ...................12,55 %<br />
Unfallversicherung .....................1,4 %<br />
Insolvenzentgeltsicherungsbeitrag 0,55 %<br />
Beitrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge ..........1,53 %<br />
ab dem 2. Monat <strong>der</strong> Beschäftigung<br />
für neue Arbeitsverhältnisse ab 6. Juni 2004.............<br />
* <strong>in</strong>klusive Zusatz- <strong>und</strong> Ergänzungsbeiträgen <strong>in</strong> <strong>der</strong> KV <strong>und</strong> PV<br />
Summe ...................22,81 %<br />
Bei den tatsächlichen Kosten ist nicht zu vergessen, dass sich die Son<strong>der</strong>zahlungen<br />
mit 17 % zu Buche schlagen, sodass sich die Gesamtkosten entsprechend erhöhen.<br />
Zu beachten ist, dass bei <strong>der</strong> Verrechnung durch die Gebietskrankenkasse <strong>der</strong><br />
Prozentsatz für die Son<strong>der</strong>zahlungsanteile als rechnerische Größe zur<br />
Beitragsgr<strong>und</strong>lage h<strong>in</strong>zugeschlagen <strong>und</strong> davon <strong>der</strong> SV-Beitrag ermittelt.<br />
Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung<br />
Arbeitslosenversicherung ............ 3,0 %<br />
Krankenversicherung ............ 3,87* %<br />
Pensionsversicherung ............ 10,25* %<br />
Summe ............ 17,12 %<br />
(+ Arbeiterkammerumlage (nur wenn .............0,50 %<br />
mehr als 10 DN!!!), dann Summe ...........17,62 %)<br />
* <strong>in</strong>klusive Zusatz- <strong>und</strong> Ergänzungsbeitrag <strong>in</strong> <strong>der</strong> KV bzw. PV<br />
Wichtig: Für Bezieher ger<strong>in</strong>ger E<strong>in</strong>kommen verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> AlV-Beitrag<br />
bis € 1.128,-- auf 0 %,<br />
über € 1.128,-- bis 1.230,-- auf 1 %,<br />
über € 1.230,-- bis 1.384,-- auf 2 %,<br />
über € 1.384,-- bleibt <strong>der</strong> Beitrag unverän<strong>der</strong>t 3 %<br />
<strong>der</strong> Dienstgeberbeitrag unverän<strong>der</strong>t 3 %<br />
Diese Beträge s<strong>in</strong>d als Dienstnehmerbetrag natürlich bei <strong>der</strong> Lohnverrechnung zu<br />
berücksichtigen.