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Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...

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Bei Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>tritt <strong>zum</strong> selben Arbeitgeber <strong>in</strong>nerhalb von 12 Monaten ab Ende des<br />

vorherigen Arbeitsverhältnisses gilt Beitragspflicht ab dem 1. Tag, sofern beide<br />

Dienstverhältnisse jeweils länger als e<strong>in</strong>en Monat dauern.<br />

Beispiel:<br />

1. Dienstverhältnis 15.4. bis 25.6., 2. Dienstverhältnis 1.9. bis 31.10.<br />

15.4. bis 14.5. Beitragsfreiheit<br />

15.5. bis 25.6. Beitragspflicht<br />

1.9. bis 31.10. Beitragspflicht<br />

Beispiel wenn frühere Dienstverhältnisse nicht m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Monat dauern:<br />

1. DV 5.4. bis 30.4., 2. DV 2.8. bis 17.8., 3. DV 1.9. bis 31.10.<br />

1. DV Beitragsfreiheit<br />

2. DV Beitragsfreiheit<br />

3. DV Beitragsfreiheit 1.9.bis 30.9., Beitragspflicht 1.10. bis 31.10.<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, e<strong>in</strong>er Mitarbeitervorsorgekasse beizutreten. Wir<br />

empfehlen hier, sich diesbezüglich an die Bank o<strong>der</strong> Ihres Vertrauens zu wenden.<br />

Sodann bekommt man e<strong>in</strong>e Mitarbeitervorsorgenkassen-Leitzahl (MVK-Leitzahl), die<br />

bei <strong>der</strong> Anmeldung e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers bei <strong>der</strong> GKK <strong>in</strong> die entsprechende Rubrik<br />

e<strong>in</strong>zutragen ist. Die Mitarbeitervorsorgekasse meldet dem Hauptverband <strong>der</strong><br />

Sozialversicherungsträger den Arbeitgeber. Der Hauptverband gibt sodann <strong>der</strong> GKK<br />

den Arbeitgeber mit <strong>der</strong> entsprechenden MVK-Leitzahl bekannt.<br />

Der Arbeitgeber (Vorschreibebetrieb) muss b<strong>in</strong>nen 7 Tagen monatlich im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />

mittels Formular <strong>der</strong> GKK die Summe des monatlichen MV-Beitrages aller Mitarbeiter<br />

melden (siehe Musterformular <strong>in</strong> den Beilagen). Hat sich die Summe <strong>der</strong> monatlichen<br />

Gesamtbeiträge für die Abfertigung gegenüber dem Vormonat nicht verän<strong>der</strong>t, ist<br />

ke<strong>in</strong>e Meldung erfor<strong>der</strong>lich.

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