Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
Dienstgeberinformation zum Arbeitsrecht in der Land- und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
11<br />
Bei Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>tritt <strong>zum</strong> selben Arbeitgeber <strong>in</strong>nerhalb von 12 Monaten ab Ende des<br />
vorherigen Arbeitsverhältnisses gilt Beitragspflicht ab dem 1. Tag, sofern beide<br />
Dienstverhältnisse jeweils länger als e<strong>in</strong>en Monat dauern.<br />
Beispiel:<br />
1. Dienstverhältnis 15.4. bis 25.6., 2. Dienstverhältnis 1.9. bis 31.10.<br />
15.4. bis 14.5. Beitragsfreiheit<br />
15.5. bis 25.6. Beitragspflicht<br />
1.9. bis 31.10. Beitragspflicht<br />
Beispiel wenn frühere Dienstverhältnisse nicht m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Monat dauern:<br />
1. DV 5.4. bis 30.4., 2. DV 2.8. bis 17.8., 3. DV 1.9. bis 31.10.<br />
1. DV Beitragsfreiheit<br />
2. DV Beitragsfreiheit<br />
3. DV Beitragsfreiheit 1.9.bis 30.9., Beitragspflicht 1.10. bis 31.10.<br />
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, e<strong>in</strong>er Mitarbeitervorsorgekasse beizutreten. Wir<br />
empfehlen hier, sich diesbezüglich an die Bank o<strong>der</strong> Ihres Vertrauens zu wenden.<br />
Sodann bekommt man e<strong>in</strong>e Mitarbeitervorsorgenkassen-Leitzahl (MVK-Leitzahl), die<br />
bei <strong>der</strong> Anmeldung e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers bei <strong>der</strong> GKK <strong>in</strong> die entsprechende Rubrik<br />
e<strong>in</strong>zutragen ist. Die Mitarbeitervorsorgekasse meldet dem Hauptverband <strong>der</strong><br />
Sozialversicherungsträger den Arbeitgeber. Der Hauptverband gibt sodann <strong>der</strong> GKK<br />
den Arbeitgeber mit <strong>der</strong> entsprechenden MVK-Leitzahl bekannt.<br />
Der Arbeitgeber (Vorschreibebetrieb) muss b<strong>in</strong>nen 7 Tagen monatlich im Nachh<strong>in</strong>e<strong>in</strong><br />
mittels Formular <strong>der</strong> GKK die Summe des monatlichen MV-Beitrages aller Mitarbeiter<br />
melden (siehe Musterformular <strong>in</strong> den Beilagen). Hat sich die Summe <strong>der</strong> monatlichen<br />
Gesamtbeiträge für die Abfertigung gegenüber dem Vormonat nicht verän<strong>der</strong>t, ist<br />
ke<strong>in</strong>e Meldung erfor<strong>der</strong>lich.