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1 - introduzione - Agenzia delle Entrate

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1.1<br />

Weshalb der Vordruck<br />

730 von Vorteil ist<br />

1.2<br />

Was zunächst<br />

zu tun ist<br />

1.3<br />

Wer den Vordruck<br />

730 verwenden kann<br />

Für weitere Informationen<br />

siehe im Anhang<br />

unter „Gehälter, Einkünfte<br />

und Renten, die im<br />

Ausland erzielt wurden.“<br />

1.4<br />

Einkünfte, die<br />

mit dem Vordr.<br />

730 erklärt<br />

werden können<br />

1.5<br />

Wer den Vordr.<br />

730 nicht verwenden<br />

kann<br />

Anleitungen für die Abfassung Vordruck 730<br />

1 - EINLEITUNG<br />

Der Vordruck 730 hat mehrere Vorteile: er ist einfach abzufassen, es müssen keine Berechnungen durchgeführt werden<br />

und vor allem können dadurch etwaige Rückerstattungen in kurzer Zeit direkt mit dem Gehalt oder der Rente ausbezahlt<br />

werden. Der Vordruck besteht aus der Titelseite für die Angabe der meldeamtlichen Daten und aus einigen Übersichten.<br />

Zuerst muss der Steuerpflichtige überprüfen, ob er die Erklärung einreichen muss oder ob er von dieser Verpflichtung<br />

befreit ist (Absatz 2). Falls er nicht dazu verpflichtet ist, wird daran erinnert, dass er trotzdem die Erklärung einreichen<br />

kann, um etwaige getragene Aufwendungen oder Absetzbeträge geltend zu machen bzw. die Rückerstattung<br />

von Steuerüberschüssen zu beantragen, die aus den in den vorhergehdenden Jahren eingereichten Steuererklärungen<br />

hervorgehen bzw. sich aus den für das Jahr 2003 eingezahlten Akontozahlungen ergeben.<br />

ZUR BEACHTUNG: Alle in diesen Anleitungen angeführten Bestimmungen zum TUIR, beziehen sich, falls nicht anders angeführt,<br />

auf den mit DPR Nr. 917 vom 22. Dezember 1986 genehmigten Einheitstext der direkten Steuern und zwar in der Fassung,<br />

die vor dem Datum des Inkrafttretens des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 344 vom 12. Dezember 2003, geltend war.<br />

Die wichtigsten Neuerungen des Vordr. 730/2004 sind in den Anleitungen in hellblauer Farbe hervorgehoben.<br />

Der Steuerzahler, welcher zur Abgabe der Erklärung verpflichtet (oder interessiert) ist, muss überprüfen, ob er zur<br />

Verwendung dieses Vordruckes berechtigt ist oder nicht.<br />

Den Vordr. 730 können jene Steuerpflichtigen verwenden, die im Laufe des Jahres 2004 unter folgende Personen fallen:<br />

• Rentner bzw. Arbeitnehmer (einschließlich jener Personen, deren Einkommen aufgrund der vertragsmäßigen Entlohnung<br />

berechnet wird);<br />

• Subjekte, welche Ersatzentschädigugen für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit beziehen (Gehaltsergänzungszulage,<br />

Mobilitätszulage usw.);<br />

• Mitglieder von Produktions-, Arbeits-, und Dienstleistungsgenossenschaften, von Landwirtschaftsgenossenschaften<br />

und von Genossenschaften für die Erstverarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten und von Produkten aus der<br />

Kleinfischerei;<br />

• Priester der katholischen Kirche;<br />

• Verfassungsrichter, nationale Parlamentarier und sonstige Inhaber von öffentlichen wählbaren Ämtern (Regionalrats-<br />

und Landtagsabgeordnete sowie Gemeinderäte usw.);<br />

• im sozialen Bereich tätige Subjekte.<br />

Arbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag von weniger als einem Jahr können den Vordr. 730 einreichen:<br />

• beim Steuersubstitut, falls das Arbeitsverhältnis mindestens von April bis Juli 2004 dauert;<br />

• bei einem Steuerbeistandszentrum für Angestellte (Caf für Angestellte), wenn das Arbeitsverhältnis mindestestens<br />

von Juni bis Juli 2004 dauert und dem Steuerpflichtigen die Daten des Substituten bekannt sind, der den Ausgleich<br />

vornehmen muss.<br />

Den Vordr. 730 können auch Subjekte verwenden, wobei sie diesen ausschließlich beim Caf für Angestellte einreichen,<br />

welche im Jahr 2004 ausschließlich Einkünfte bezogen haben, die den Einkünften aus nicht selbständiger<br />

Arbeit gemäß Art. 47, Absatz 1, Buchst. c-bis) des TUIR, - den sogenannten Einkünften aus geregelter und fortlaufender<br />

Mitarbeit gleichgestellt sind, - falls diese Einkünfte zwischen Juni und Juli 2004 bezogen wurden und ihnen<br />

die Daten des Substituten, der den Ausgleich vornehmen muss, bekannt sind.<br />

Auch Subjekte, welche die Erklärung für rechtsunfähige Personen, Minderjährige eingeschlossen, einreichen, können<br />

den Vordr. 730 verwenden, falls die oben angeführten Voraussetzungen gegeben sind.<br />

ZUR BEACHTUNG: Die Landwirte können den Vordr. 730 nur dann verwenden, wenn sie von der Einreichung der<br />

Erklärung der Steuersubstitute (vereinfachter und ordentlicher Vordr. 770) und von der IRAP- und MwSt.-Erklärung befreit sind.<br />

IDer Vordruck 730 kann verwendet werden, um nachstehende Einkommensarten des Jahres 2003 zu erklären:<br />

• Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit;<br />

• Einkünfte, die den Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit gleichgestellt sind;<br />

• Einkünfte aus Grund- und Gebäudebesitz;<br />

• Einkünfte aus Kapitalbesitz;<br />

• Einkünfte aus selbständiger Arbeit, für welche keine MwSt.-Nummer beantragt wurde;<br />

• für einige sonstige Einkünfte;<br />

• für einige Einkünfte, die der getrennten Besteuerung zu unterwerfen sind.<br />

Die nachstehenden Steuerpflichtigen, welche verpflichtet sind, den Vordruck UNICO 2004 -Natürliche Personen einzureichen<br />

und im Laufe des Jahres 2003 folgende Einkünfte bezogen haben, dürfen den Vordr. 730 nicht verwenden:<br />

• Einkünfte aus Unternehmen auch in Form von Beteiligung;<br />

• Einkünfte aus selbständiger Arbeit, für welche die MwSt.-Nummer beantragt wurde;<br />

• „Verschiedene“ Einkünfte, die nicht in Zeile D5 der Übersicht D eingeschlossen sind (zum Beispiel Einkünfte aus vollständigen<br />

bzw. teilweisen Betriebsabtretungen, Einkünfte aus der Vermietung und der Übertragung eines Missbrauches von Betrieben).<br />

Zudem dürfen die folgenden Steuerzahler den Vordr. 730 nicht verwenden:<br />

• Steuerzahler, die auch eine der folgenden Erklärungen einreichen müssen: MwSt., Irap, Steuersubstitute mit ordentlichem<br />

und vereinfachten Vordruck 770 (zum Beispiel landwirtschaftliche Unternehmer, die nicht von der Einreichung<br />

der MwSt.-Erklärung befreit sind, „Tür-zu-Tür“-Verkäufer usw.).<br />

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