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Eulenspiegel 02/2012 - Traditionsverein Aufklärungsgeschwader 51 ...

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01. Mitgliederversammlung <strong>2012</strong><br />

Wir laden hiermit gem. § 11 der Vereinssat-<br />

Zung am 30.03. um 19.30 Uhr alle Vereinsmit-<br />

glieder und deren interessierte (nicht stimmbe-<br />

rechtigten) Gäste sehr herzlich zur jährlichen<br />

Mitgliederversammlung - in diesem Jahr mit<br />

Vorstandswahlen - in die Gaststätte „Tonis<br />

Tenne“ in Eschbach ein. Wir freuen uns auf<br />

eine rege Teilnahme.<br />

Vorläufige Tagesordnung<br />

01. Begrüßung und Eröffnung durch den Vorsitzenden<br />

<strong>02</strong>. Totenehrung<br />

03. Jahresbericht des Vorsitzenden<br />

04. Rechenschaftsbericht der Kassenwartin<br />

05. Bericht der Kassenprüfer<br />

06. Entlastung des Vorstandes<br />

07. Wahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer<br />

08. Kurzvortrag<br />

09. Ehrungen<br />

10. Behandlung von gestellten Anträgen<br />

11. Behandlung von Initiativanträgen<br />

12. Behandlung von vorliegenden Anfragen<br />

13. Allgemeine Aussprache<br />

14. Dank und Verabschiedung<br />

15. gemütliches Beisammensein<br />

Hinweise<br />

a. Anträge und Anfragen<br />

Gem. § 11 Ziff. 4 der Vereinssatzung sind Wahlvorschläge und Anfragen bis 25.03.<br />

beim Vorstand (Adresse s. Fußzeilen) schriftlich (auch per E-Mail) einzureichen<br />

Vorschläge für Ehrungen<br />

Vorschläge für Ehrungen verdienter Vereinsmitglieder bitten wir bis zum 20.03. mit<br />

Begründung ebenfalls schriftlich beim Vorstand einzureichen. Dabei wäre es schön,<br />

wenn solche Vorschläge von mehreren Mitgliedern getragen würden.<br />

Vorschläge für die Verwendung der Gelder für soziale Zwecke<br />

Solche Vorschläge bitten wir ebenfalls bis 20.03. einzureichen – hier reicht auch das<br />

Telefon.<br />

b. Ergänzung/Änderung der Tagesordnung<br />

Gem. § 11 Ziff. 4 kann eine Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung nur be-<br />

schlossen werden, wenn Initiativanträge von mindestens zehn Mitgliedern unterstützt<br />

werden.<br />

c. Beschlussfähigkeit<br />

Gem. § 11 Ziff. 6 der Satzung ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederver-<br />

sammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

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