Arbeitsrechtliche Entscheidungen Ausgabe 2004-02
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Allerdings ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung<br />
der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG eine Begrenzung<br />
der richterlichen Kontrolle von Tarifverträgen im<br />
Hinblick auf einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.<br />
Insbesondere steht den Tarifvertragsparteien eine<br />
Einschätzungsprärogative zu, soweit es um die Beurteilung<br />
der tatsächlichen Regelungsprobleme und der Regelungsfolgen<br />
geht, und ein Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum,<br />
soweit es um die inhaltliche Gestaltung der Regelungen geht<br />
(BAG Urt. v. 18.05.1999–9 AZR 419/98 – AP Nr. 1 zu § 1 TVG<br />
Tarifverträge: Fleischerhandwerk; Urt. v. 29.08.2001 – a.a.O.;<br />
Urt. v. 29.11.2001 – a.a.O.). Es ist nicht Aufgabe der Gerichte<br />
zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und<br />
zweckmäßigste Lösung für das Regelungsproblem gefunden<br />
haben (BAG Urt. vom 23.06.1994–6 AZR 911/93 – AP Nr. 13<br />
zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).<br />
Auch der Kompromisscharakter von Tarifverträgen als Verhandlungsergebnis<br />
divergierender Interessen muss in dem<br />
Sinne berücksichtigt werden, dass an die Systemgerechtigkeit<br />
der tarifvertraglichen Regelungen keine hohen Anforderungen<br />
gestellt werden dürfen (Dieterich, a.a.O.). Im Übrigen<br />
können die Tarifvertragsparteien im Interesse praktikabeler,<br />
verständlicher und übersichtlicher Regelungen typisierende<br />
Regelungen, insbesondere Stichtagsregelungen treffen (BAG<br />
Urt. vom 28.07.1992–9 AZR 308/90 – AP Nr. 10 zu § 1 TVG<br />
Tarifverträge: Seniorität). Deshalb kann bei der Prüfung eines<br />
möglichen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz<br />
nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abgestellt werden, sondern<br />
auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG Urt.<br />
29.08.2001 – a.a.O.).<br />
■ Landesarbeitsgericht Niedersachen<br />
vom 15. Mai 2003, 4 Sa 690/<strong>02</strong>, Revision zugelassen<br />
Anmerkung:<br />
siehe hierzu auch Nr. 216.<br />
205. Eingruppierung eines psychologischen Psychotherapeuten<br />
1. Ein psychologischer Psychotherapeut kann nicht in die<br />
für Ärzte maßgeblichen Fallgruppen eingruppiert werden, da<br />
er weder Arzt ist noch eine analoge Anwendung mangels<br />
Tariflücke in Betracht kommt.<br />
2. Es ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien, im Rahmen der<br />
durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie festzulegen,<br />
ob überhaupt und gegebenenfalls wie sie eine tarifliche<br />
Vergütungsregelung treffen wollen.<br />
■ Landesarbeitsgericht Niedersachsen<br />
vom 19. Dezember 2003, 7 Sa 1143/01 E, Revision zugelassen.<br />
<strong>02</strong>/04<br />
Rechtsprechung<br />
Tarifrecht<br />
206. Eingruppierung von Mitarbeitern einer städtischen<br />
Servicegruppe für Ordnung und Sicherheit, zum Begriff<br />
„selbstständiger Leistungen“, BAT§§ 22, 23; Anl. 1 a Verg.<br />
Gr.Vc<br />
Der Streifgang des Mitarbeiters einer städtischen Servicegruppe<br />
kann nicht als ein Arbeitsvorgang angesehen werden,<br />
da im Rahmen dieser Aufgabe trennbare Einzeltätigkeiten<br />
unterschiedlicher Wertigkeit anfallen.<br />
■ Landesarbeitsgericht Niedersachen<br />
vom 25. März 2003, 12 Sa 293/<strong>02</strong> E, Revision unter 4 AZR 507/<br />
03 anhängig<br />
207. Eingruppierung, § 22 BAT; Anlage 1 a zum BAT<br />
VergGr VII, VI b<br />
Die Tätigkeit eines Angestellten, der beim Bundesgrenzschutz<br />
für einen Bestand von Waffen, Munition, ABC-<br />
Schutzausstattungen und sonstigen Materialien zuständig<br />
ist, wird von den Fallgruppen für Lagerverwalter/Lagervorsteher<br />
erfasst. Eine Eingruppierung nach den allgemeinen<br />
Fallgruppen ist ausgeschlossen.<br />
■ Landesarbeitsgericht Niedersachen<br />
vom 17. Juni 2003, 13 Sa 1015/<strong>02</strong> E, Revision zugelassen<br />
208. Diplombibliothekar, Eingruppierung<br />
Die in Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 8 b) als Eingruppierungsmerkmal<br />
geforderte abgeschlossene Fachausbildung eines<br />
Diplombibliothekars kann durch eine andere abgeschlossene<br />
Ausbildung oder sonstige berufliche Fähigkeiten und<br />
Erfahrungen nicht ersetzt werden.<br />
■ Landesarbeitsgericht Köln<br />
vom 14. August 2003, 5 Sa 507/03, Revision zugelassen<br />
209. Geriatriezulage, BMT-AW<br />
Anspruch auf die Zulage gemäß Protokollnotiz Nr. 1 des Abschnitts<br />
B des Bundesmanteltarifvertrags für die Arbeitnehmer<br />
der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW) für die Grund- und Behandlungspflege<br />
von Kranken in geriatrischen Abteilungen oder<br />
Stationen besteht nur, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin<br />
zeitlich überwiegend Krankenpflege verrichtet.<br />
■ Landesarbeitsgericht Niedersachen<br />
vom 10. Januar 2003, 10 Sa 1116/<strong>02</strong>, Revision zugelassen<br />
210. Gleichbehandlungsgrundsatz, unterschiedliche Vergütung<br />
von Mathematiklehrern<br />
Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz,<br />
wenn ein Bundesland Mathematiklehrer mit Lehramtsbefähigung<br />
höher vergütet als Lehrer, die Mathematik ohne entsprechende<br />
Lehramtsbefähigung nach Teilnahme an einem<br />
Fortbildungskurs unterrichten.<br />
■ Landesarbeitsgericht Köln<br />
vom 11.Juli 2003, 4 Sa 233/03<br />
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