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Arbeitsrechtliche Entscheidungen Ausgabe 2004-02

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Allerdings ergibt sich aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung<br />

der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG eine Begrenzung<br />

der richterlichen Kontrolle von Tarifverträgen im<br />

Hinblick auf einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.<br />

Insbesondere steht den Tarifvertragsparteien eine<br />

Einschätzungsprärogative zu, soweit es um die Beurteilung<br />

der tatsächlichen Regelungsprobleme und der Regelungsfolgen<br />

geht, und ein Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum,<br />

soweit es um die inhaltliche Gestaltung der Regelungen geht<br />

(BAG Urt. v. 18.05.1999–9 AZR 419/98 – AP Nr. 1 zu § 1 TVG<br />

Tarifverträge: Fleischerhandwerk; Urt. v. 29.08.2001 – a.a.O.;<br />

Urt. v. 29.11.2001 – a.a.O.). Es ist nicht Aufgabe der Gerichte<br />

zu prüfen, ob die Tarifvertragsparteien die gerechteste und<br />

zweckmäßigste Lösung für das Regelungsproblem gefunden<br />

haben (BAG Urt. vom 23.06.1994–6 AZR 911/93 – AP Nr. 13<br />

zu § 1 TVG Tarifverträge: DDR).<br />

Auch der Kompromisscharakter von Tarifverträgen als Verhandlungsergebnis<br />

divergierender Interessen muss in dem<br />

Sinne berücksichtigt werden, dass an die Systemgerechtigkeit<br />

der tarifvertraglichen Regelungen keine hohen Anforderungen<br />

gestellt werden dürfen (Dieterich, a.a.O.). Im Übrigen<br />

können die Tarifvertragsparteien im Interesse praktikabeler,<br />

verständlicher und übersichtlicher Regelungen typisierende<br />

Regelungen, insbesondere Stichtagsregelungen treffen (BAG<br />

Urt. vom 28.07.1992–9 AZR 308/90 – AP Nr. 10 zu § 1 TVG<br />

Tarifverträge: Seniorität). Deshalb kann bei der Prüfung eines<br />

möglichen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz<br />

nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abgestellt werden, sondern<br />

auf die generellen Auswirkungen der Regelung (BAG Urt.<br />

29.08.2001 – a.a.O.).<br />

■ Landesarbeitsgericht Niedersachen<br />

vom 15. Mai 2003, 4 Sa 690/<strong>02</strong>, Revision zugelassen<br />

Anmerkung:<br />

siehe hierzu auch Nr. 216.<br />

205. Eingruppierung eines psychologischen Psychotherapeuten<br />

1. Ein psychologischer Psychotherapeut kann nicht in die<br />

für Ärzte maßgeblichen Fallgruppen eingruppiert werden, da<br />

er weder Arzt ist noch eine analoge Anwendung mangels<br />

Tariflücke in Betracht kommt.<br />

2. Es ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien, im Rahmen der<br />

durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie festzulegen,<br />

ob überhaupt und gegebenenfalls wie sie eine tarifliche<br />

Vergütungsregelung treffen wollen.<br />

■ Landesarbeitsgericht Niedersachsen<br />

vom 19. Dezember 2003, 7 Sa 1143/01 E, Revision zugelassen.<br />

<strong>02</strong>/04<br />

Rechtsprechung<br />

Tarifrecht<br />

206. Eingruppierung von Mitarbeitern einer städtischen<br />

Servicegruppe für Ordnung und Sicherheit, zum Begriff<br />

„selbstständiger Leistungen“, BAT§§ 22, 23; Anl. 1 a Verg.<br />

Gr.Vc<br />

Der Streifgang des Mitarbeiters einer städtischen Servicegruppe<br />

kann nicht als ein Arbeitsvorgang angesehen werden,<br />

da im Rahmen dieser Aufgabe trennbare Einzeltätigkeiten<br />

unterschiedlicher Wertigkeit anfallen.<br />

■ Landesarbeitsgericht Niedersachen<br />

vom 25. März 2003, 12 Sa 293/<strong>02</strong> E, Revision unter 4 AZR 507/<br />

03 anhängig<br />

207. Eingruppierung, § 22 BAT; Anlage 1 a zum BAT<br />

VergGr VII, VI b<br />

Die Tätigkeit eines Angestellten, der beim Bundesgrenzschutz<br />

für einen Bestand von Waffen, Munition, ABC-<br />

Schutzausstattungen und sonstigen Materialien zuständig<br />

ist, wird von den Fallgruppen für Lagerverwalter/Lagervorsteher<br />

erfasst. Eine Eingruppierung nach den allgemeinen<br />

Fallgruppen ist ausgeschlossen.<br />

■ Landesarbeitsgericht Niedersachen<br />

vom 17. Juni 2003, 13 Sa 1015/<strong>02</strong> E, Revision zugelassen<br />

208. Diplombibliothekar, Eingruppierung<br />

Die in Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 8 b) als Eingruppierungsmerkmal<br />

geforderte abgeschlossene Fachausbildung eines<br />

Diplombibliothekars kann durch eine andere abgeschlossene<br />

Ausbildung oder sonstige berufliche Fähigkeiten und<br />

Erfahrungen nicht ersetzt werden.<br />

■ Landesarbeitsgericht Köln<br />

vom 14. August 2003, 5 Sa 507/03, Revision zugelassen<br />

209. Geriatriezulage, BMT-AW<br />

Anspruch auf die Zulage gemäß Protokollnotiz Nr. 1 des Abschnitts<br />

B des Bundesmanteltarifvertrags für die Arbeitnehmer<br />

der Arbeiterwohlfahrt (BMT-AW) für die Grund- und Behandlungspflege<br />

von Kranken in geriatrischen Abteilungen oder<br />

Stationen besteht nur, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin<br />

zeitlich überwiegend Krankenpflege verrichtet.<br />

■ Landesarbeitsgericht Niedersachen<br />

vom 10. Januar 2003, 10 Sa 1116/<strong>02</strong>, Revision zugelassen<br />

210. Gleichbehandlungsgrundsatz, unterschiedliche Vergütung<br />

von Mathematiklehrern<br />

Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz,<br />

wenn ein Bundesland Mathematiklehrer mit Lehramtsbefähigung<br />

höher vergütet als Lehrer, die Mathematik ohne entsprechende<br />

Lehramtsbefähigung nach Teilnahme an einem<br />

Fortbildungskurs unterrichten.<br />

■ Landesarbeitsgericht Köln<br />

vom 11.Juli 2003, 4 Sa 233/03<br />

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