Die Judikatur des OGH zur Aufklärung - Ärztekammer für Kärnten
Die Judikatur des OGH zur Aufklärung - Ärztekammer für Kärnten Die Judikatur des OGH zur Aufklärung - Ärztekammer für Kärnten
Risikoaufklärung Risikoaufkl rung 1. Aufklärung ggüber einem Elternteil OGH 10.06.2008, 4 Ob 87/08k, Zak 2008/542, 315 Der Umfang der ärztlichen Aufklärungspflichten richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen bzw Kenntnissen des einwilligenden Elternteils Kontaktlinsen für 13 Monate altes, stark kurzsichtiges Kind (mangelhafte) Aufklärung des Arztes gegenüber Mutter; Vater = Zahnarzt OGH: Haftung des Arztes wegen Verletzung der Aufklärungspflicht bejaht 4
Risikoaufklärung Risikoaufkl rung 2. Aufklärung ggüber Arzt/informierten Pat. OGH 31.3.2011, 1 Ob 9/11x Keine Verletzung der Aufklärungspflicht wenn Patient selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt (bzw diese aufgrund der Ausbildung/ Fachrichtung angenommen werden dürfen) Konkrete Aufklärungsbedürfnisse muss Arzt im Gespräch mit dem Patienten abklären gilt auch bei Patienten, der Vorinformationen aus vorangegangenen Behandlungen hat 5
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Risikoaufklärung<br />
Risikoaufkl rung<br />
2. <strong>Aufklärung</strong> ggüber Arzt/informierten<br />
Pat.<br />
<strong>OGH</strong> 31.3.2011, 1 Ob 9/11x<br />
Keine Verletzung der <strong>Aufklärung</strong>spflicht wenn Patient<br />
selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt (bzw<br />
diese aufgrund der Ausbildung/ Fachrichtung<br />
angenommen werden dürfen)<br />
Konkrete <strong>Aufklärung</strong>sbedürfnisse muss Arzt<br />
im Gespräch mit dem Patienten abklären<br />
gilt auch bei Patienten, der Vorinformationen<br />
aus vorangegangenen Behandlungen<br />
hat<br />
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