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Die Judikatur des OGH zur Aufklärung - Ärztekammer für Kärnten

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<strong>Aufklärung</strong> über typische Gefahren<br />

Jüngere <strong>Judikatur</strong><br />

Risikoaufklärung<br />

Risikoaufkl rung<br />

<strong>OGH</strong> 9.2.2011, 5 Ob 9/11a<br />

<strong>Aufklärung</strong>spflichtverletzung bei Fehlen jeder<br />

Information über konkrete mögliche Folgen eines<br />

Scheiterns der Operation sowie über die<br />

Größenordnung eines solchen Risikos.<br />

<strong>OGH</strong> 07.09.1993, 10 Ob 503/93, RdM 1994/1: Über<br />

ein allgemeines, mit jeder Operation verbundenes<br />

und als bekannt vorauszusetzen<strong>des</strong> Infektionsrisiko<br />

von 1 bis 2 % muss der Patient nicht gesondert<br />

aufgeklärt werden, wohl aber über weniger<br />

gefährliche + erfolgverspr. Behandlungsalternative.<br />

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