Die Judikatur des OGH zur Aufklärung - Ärztekammer für Kärnten
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<strong>Aufklärung</strong> über typische Gefahren<br />
Jüngere <strong>Judikatur</strong><br />
Risikoaufklärung<br />
Risikoaufkl rung<br />
<strong>OGH</strong> 9.2.2011, 5 Ob 9/11a<br />
<strong>Aufklärung</strong>spflichtverletzung bei Fehlen jeder<br />
Information über konkrete mögliche Folgen eines<br />
Scheiterns der Operation sowie über die<br />
Größenordnung eines solchen Risikos.<br />
<strong>OGH</strong> 07.09.1993, 10 Ob 503/93, RdM 1994/1: Über<br />
ein allgemeines, mit jeder Operation verbundenes<br />
und als bekannt vorauszusetzen<strong>des</strong> Infektionsrisiko<br />
von 1 bis 2 % muss der Patient nicht gesondert<br />
aufgeklärt werden, wohl aber über weniger<br />
gefährliche + erfolgverspr. Behandlungsalternative.<br />
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