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noch, wie bei den meisten Geschäften ähnlicher Art, zwei Zugaben: I. das „Überschiessende" (etwa eine<br />

Art Stempelabgabe an die Behörde?) und 2. die ,Kleidergabe"(?). Letztere. war Str. Dar. 37 Z. I6, also<br />

vielleicht auch hier für die ,Hausherrin",die Ehefrau des Verkäufers, bestimmt. Bemerkenswert ist, dass<br />

die ,Kleidergabe"(?) hier nicht nur in Bar (9 Sekel), sondern auch in Naturalien (io GUR Getreide und<br />

5 GUR Datteln) besteht.<br />

Der Kauf wurde gemäss Z. 39ff. bereits am 24. Marcheschwan des 19. Jahres Nabu-aplu-usur's, im<br />

Herbste 607 v. Chr., abgeschlossen, die vorliegende Urkunde aber erst 28 Monate später, im Frühjahr 604<br />

geschrieben (Z. 37f.). Auffällig ist das Fehlen des Königstitels nach Nabu-aplu-usur, um so mehr, als es<br />

an Platz nicht gefehlt hätte.

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