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- 14 -<br />

Schicksale der Landschaft wissen wir aus Königsinschriften nichts bestimmtes. Da die Eroberungen<br />

Tiglatpileser's III. und seiner Nachfolger viel weiter nach Westen ausgriffen, dürfen wir annehmen, dass<br />

spätestens von diesem König an Suhi dem assyrischen Reiche einverleibt war, um nachmals dem neubabylonischen<br />

Reiche zuzufallen. Nebukadnezar (Grot. 1 23) nennt unter den Weinsorten, die er Marduk<br />

gespendet habe, auch Wein vom Lande Suham. Suhäer werden in Privaturkunden des neubabylonischen<br />

Reiches sehr oft erwähnt.<br />

Die Frage, in welche Zeit Samas-res-usur gehört, lässt sich auch nicht annähernd mit Sicherheit<br />

beantworten. Der Umstand, dass seine Inschriften neubabylonisch geschrieben sind, giebt nur einen<br />

schwachen Anhalt. Die Anwendung der neubabylonischen Schrift ist bis jetzt frühestens für die<br />

VIII. Dynastie nachgewiesen, wobei aber nicht verschwiegen werden darf, dass aus der Zeit der V. bis<br />

VII. Dynastie (die zusammen allerdings nur 48 Jahre herrschten) überhaupt noch keine Schriftdenkmäler<br />

vorliegen. 1 Die Könige der IV. Dynastie bedienten sich noch durchweg der altbabylonischen Schrift. Es<br />

ist also zum Mindesten nicht wahrscheinlich, dass Samas-res-usur in die Zeit der IV. babylonischen Dynastie<br />

hinaufzurücken sei. Der Titel „Statthalter" bedarf einer kurzen Erörterung. Ein Statthalter ist ein Untergebener,<br />

Vertreter eines Höheren. So nennen sich die assyrischen und babylonischen Könige gelegentlich<br />

„Statthalter" des und des Gottes, und wenn sie ein feindliches Gebiet erobern, setzen sie dort ihre eigenen<br />

Statthalter ein. In Suhi scheint dieser Titel eine andere, freiere Bedeutung gehabt zu haben. Wenn Asurnasir-aplu<br />

(Ann. I loo) sagt, dass zur Zeit seiner Väter niemals ein Statthalter von Suhi nach Assyrien gekommen<br />

sei, so zeigt das deutlich, dass ein Abhängigkeitsverhältnis Suhi's wenigstens zu Assyrien nicht<br />

bestand. Samas-rge-usur tritt in seinen Inschriften wie ein selbständiger Fürst auf, wobei besondere<br />

Beachtung verdient, dass er nach seinen eigenen Regierungsjahren datiert. Für eine solche Erscheinung<br />

ist meines Erachtens weder innerhalb des assyrischen, noch des neubabylonischen, noch des persischen<br />

Reiches Platz, wenigstens nicht, solange sie auf dem Gipfel ihrer Macht standen. In Betracht kommen<br />

dagegen Perioden der Schwäche Assyriens, wie die Zeit Agur-dan's III. und ASur-nirari's (772-745), oder<br />

die letzten Jahre ASur-ban-apal's und die Zeit seiner Söhne. Es wäre sehr wohl möglich, dass das Denkmal<br />

des Samas-reg-usur bei einer Eroberung seines Gebietes durch Nebukadnezar nach Babylon übergeführt<br />

worden sei. Dass man Samas-re.s-usur in persische oder gar hellenistische Zeit setzen könnte, halte ich<br />

für ausgeschlossen.<br />

Die geographischen Angaben SamaS-rS9-usur's fördern die Frage nicht. Die Städte Ribani. (II I8,<br />

38, 40), Baka (II 20), Itarze (II 29), läbi' (II 30), Gabbari-KAK (III I, 3; IV i6), Ra-ilu (IV i), läduni (IV 3),<br />

Ukalai (daselbst) und die tabha-Leute (IV 5) werden meines Wissens nirgends erwähnt. „Neustadt"<br />

(II 19) ist ein geographisch sehr vager Begriff. In jedem Lande, wo es Städte giebt, kennt man auch<br />

,Neustädte", mögen sie nun Alu eSSu, Karthago, Neapolis, Novgorod oder Neustadt heissen. Der Name<br />

der Tu'mänu-Leute klingt allerdings an Tu'muna an. Da wir aber diesen Volksstamm nach den Stellen,<br />

wo er genannt wird (Sarg. Cyl. I8; Ann. 20 und Sanh. Prisma I 41), eher im Südosten Babyloniens zu<br />

suchen haben werden, so scheint doch nur eine äusserliche Namensähnlichkeit vorzuliegen. Auch die<br />

Stadt Kar-Nabu (II 4; IV 2) ist nicht mit ihren uns bekannten Namensschwestern zu identifizieren. Das<br />

eine Kar-Nabu, das Sargon (Prunkinschr. 65; Ann. 88) neubesiedelt und so genannt hatte, muss im Osten<br />

des assyrischen Reiches gesucht werden. Hiervon verschieden war das Kar-Nabu des Caillou Michaux<br />

(I R 70 Col. I 2), das in Bit-IJabban, also wohl auch östlich vom Tigris, gelegen war.<br />

Die Sprache Samai-res-ueur's weist verschiedene Eigentümlichkeiten auf. Auch mehrere neue Wörter<br />

finden sich, die das Verständnis vorläufig noch erschweren. Der Inhalt der grossen Inschrift, soweit er sich<br />

bestimmen lässt, ist folgender: Zunächst ein Überfall feindlicher Nachbarn (der Tu'mänu-Leute), die teils<br />

getötet, teils unterworfen werden (Col. II I7-26). Wiederherstellung des verfallenen Kanales von Suhi und<br />

Einweihung desselben durch eine Probefahrt (II 27-37). Anpflanzung von Dattelpalmen und Aufstellung des<br />

Thrones in Ribanis (II 38-41). Gründung und Ausstattung der Stadt Gabbari-KAK. Fluchformel (Col. III).<br />

Hiermit war die Inschrift ursprünglich zu Ende. Der Statthalter setzte jedoch seine Friedenswerke, Anpflanzung<br />

von Palmen und Einführung von Bienen(?) weiter fort und beschrieb dies später in der IV. und<br />

V. Columne eingehender. - Im Einzelnen ist Folgendes zu bemerken:<br />

i) Die Identifiziening des Ninib-kudur-usur des Londoner Kudurru Nr. 102 mit dem gleichnamigen König der VI. Dynastie ist<br />

aus chronologischen Gründen unmöglich. Für jenen Ninib-kudur-siiur ist nur in der VIII. Dynastie Platz.

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