Factsheet Childrens Rights
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Informationsblatt – Kinderrechte<br />
Geschwister dessen Vermögen. Diese zogen in der Folge in sein Haus. Sofian wurde<br />
später rechtlich anerkannt, aber da die Entscheidung nicht rückwirkend galt, wurde er<br />
nicht Erbe seines Vaters.<br />
Mit Hinweis auf Herrn Bourimis Absicht, Frau Camp zu heiraten und seinen Sohn<br />
anzuerkennen, befand der Gerichtshof den Auschluss Sofians vom Erbe seines Vaters als<br />
unverhältnismäßig. Er stellte eine Verletzung von Artikel 8 und Artikel 14 fest.<br />
Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils<br />
Pla und Puncernau gegen Andorra (69498/01)<br />
13.07.2004<br />
Antoni, ein Adoptivkind, wurde enterbt und seine Mutter verlor in der Folge ihr Recht auf<br />
lebenslangen Nießbrauch des Familienbesitzes, nachdem andorranische Gerichte eine<br />
Klausel im Testament – welche besagt, dass der Erbe aus einer „legitimen und<br />
kanonischen Ehe“ heraus geboren werden muss – so interpretierten, dass sie sich nur<br />
auf leibliche Kinder bezog.<br />
Der Gerichtshof stellte fest, dass Antonis Eltern eine „legitime und kanonische Ehe“<br />
geschlossen hatte und nichts in dem fraglichen Testament darauf hindeutete, dass<br />
adoptierte Kinder ausgeschlossen waren. Die gerichtliche Entscheidung lief auf eine<br />
„gerichtliche Entziehung des Erbrechts adoptierter Kinder“ hinaus, was „offensichtlich<br />
unvereinbar mit dem Verbot der Diskriminierung“ war und eine Verletzung der Artikel 14<br />
und 8 darstellte. Die Umsetzung dieses Urteils ist noch nicht abgeschlossen.<br />
Brauer gegen Deutschland (3545/04)<br />
28.05.2009<br />
Die Beschwerdeführerin wurde 1948 außerehelich in der DDR geboren; ihr leiblicher<br />
Vater lebte in der Bundesrepublik und erkannte seine Vaterschaft an. Nach seinem Tod<br />
1998 konnte sie nach den Entscheidungen der deutschen Gerichte nicht Erbin ihres<br />
Vaters werden, da das anwendbare Nichtehelichengesetz diese Möglichkeit für vor dem<br />
1. Juli 1949 nichtehelich geborene Kinder nicht vorsah. Sie rügte ihre erbrechtliche<br />
Ungleichbehandlung im Vergleich zu ehelich oder nach diesem Stichtag nichtehelich<br />
geborenen Personen sowie im Vergleich zu Personen, die vor dem 1.7.1949 nichtehelich<br />
geboren wurden und deren Väter zur Zeit der Wiedervereinigung in der DDR lebten.<br />
Der Gerichtshof stellte Verletzungen von Artikel 8 und Artikel 14 fest.<br />
Nach einer gütlichen Einigung der Parteien erhielt Frau Brauer eine Entschädigung;<br />
daraufhin entschied der Gerichtshof in einem Urteil vom 28. Januar 2010, den Fall aus<br />
seinem Register zu streichen.<br />
Stagno gegen Belgien (1062/07)<br />
07.07.2009<br />
Zwei Schwestern trugen vor, ihnen würde der Zugang zu einem Gericht verwehrt, da es<br />
für Minderjährige unmöglich sei, ein Verfahren gegen ihre Mutter wegen Fehlverwaltung<br />
ihres Vermögens anzustrengen und sobald sie volljährig seien, Verjährung eingetreten<br />
sei.<br />
Der Gerichtshof entschied, dass eine Verletzung von Artikel 6 § 1 (Recht auf ein faires<br />
Verfahren) vorlag.<br />
Anhängiges Verfahren<br />
Tavel gegen die Schweiz (41170/07)<br />
Der Beschwerdeführer und seine Mutter verloren ihr Anrecht auf bestimmte<br />
Unterhaltsleistungen und das Familienerbe, als sie nochmals heiratete und ihren<br />
Nachnamen änderte. Er beruft sich auf Artikel 8 und 14.<br />
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