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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 5. <strong>Die</strong> Bibliothek 83<br />

gung nach (vgl. Becker XXX S. 187 - 194) gehören ihre ersten Anfänge wohl<br />

zwischen die Jahrhundertwende und etwa 1110. <strong>Die</strong> Weiterentwicklung des<br />

Skriptoriums im Laufe des 12. Jahrhunderts und bis in den Anfang des 13. Jahrhunderts<br />

zu verfolgen, bedarf einer eigenen Untersuchung. <strong>Die</strong> schon genannte<br />

Handschrift T 1081/ 29 könnte dann u. U. als eine Zwischenstufe aus dem<br />

2. Viertel des 12. Jahrhunderts eingeordnet werden.<br />

Da die von Manitius zusammengestellte Gruppe wegen ihrer Provenienzbestimmung<br />

und ihrer frühzeitigen Entfremdung eine eigene Geschichte hat, hat<br />

sie einen eigenen Platz am Ende unserer Auflistung erhalten; über weitere Handschriften,<br />

die in Bernkastel-Kues, Brüssel oder London vielleicht noch in entfernter<br />

Weise hinzugezählt werden könnten, besteht keine genügende sententia<br />

communis über eine <strong>St</strong>. Mattheiser Provenienz, sie bleiben deshalb unberücksichtigt;<br />

vgl. jedoch Vz. Nr. 399.<br />

Im Laufe des 12. und bis hinein in die Mitte des 13. Jahrhunderts läßt sich<br />

eine weitere Schreibertätigkeit verfolgen (vgl. § 5,3a). Ob sich eine späte Notiz<br />

(18. Jh.), die auf einer alten Überlieferung begründet zu sein scheint (s. Vz.<br />

Nr. 88) und von Büchern handelt, die beim Tode des Priors Otto (t 1243) gefunden<br />

wurden, auf eine Sonderbibliothek des Priors bezieht oder nur von ausgeliehenen<br />

Kodizes spricht, ist nicht klar. Zwischen Bibliothek und Skriptorium von<br />

<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> und denjenigen der heiligen Hildegard in Rupertsberg bestanden<br />

Beziehungen, aber sie bedürfen noch genauerer Klärung (vgl. Schrader-Führkötter<br />

S. 181).<br />

In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts beginnt eine systematische Durchführung<br />

von Besitzeinträgen in Urkundenschrift, die in fast allen Kodizes festzustellen<br />

sind; manche befinden sich nach Umbindungen mitten im Kodex am<br />

Ende einer Lage oder eines Textes bzw. am Anfang. Das Formular besteht aus<br />

Besitzvermerk und Anathemaformel: z. B. Libellus sancti Eucharii primi Trevirorum<br />

archiepiscopi sanctique Mathie apostoli, si quis eum abstulerit, anathema sit (T Hs 137/<br />

50; Vz. Nr. 11). <strong>Die</strong>ses Formular bleibt bis zum Ende des Mittelalters im wesentlichen<br />

dasselbe; wohl ändert sich der Eigentümervermerk von s.Eucharii über<br />

s.Eucharii et s.Mathie auf s.Mathie allein; auch wird gegen die spätere Zeit hin die<br />

gewöhnliche Buchschrift gebraucht. In einer Handschrift des Bistumsarchivs<br />

Trier ist über dem Besitzeintrag der Name des regierenden Abtes Ludowicus abbas<br />

geschrieben (Vz. Nr.78), unter dem also diese Eigentumssicherung begann.<br />

Eine kräftige Variante sei noch vermerkt: Codex sancti eucharii episcopi sanctique<br />

mathie apostoli si quicumque abstulerit calicis iude proditort's in perpetuum particeps jiat,<br />

amen, amen amen. jiat. jiat. (Vz. Nr. 90, BI. 82 v ; vgl. auch Vz. Nr. 50).<br />

Es folgt eine Liste von Kodizes mit frühen Besitzeinträgen (bis 13./14. Jh.),<br />

jedoch gedacht als Beispiel und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: 10. Jh.:<br />

Nr.15. 12.-12./ 13.Jh.:Nrr.6f., 11, 14, 19-21,27,37,39-41, 43,46,50, 59f.,<br />

67,69,76,78-80,85-87,90. 13.-13./14.Jh.: Nrr. 88, 96-98,100-102,104,<br />

106, 109 f., 132.

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