08.10.2013 Aufrufe

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 4. Archiv 73<br />

Novum archivium fuit erectum, sed prope abbatiam; archivarius constitutus numquam fuit,<br />

neque modo existit. Der Konvent konnte sich damals also nur hinsichtlich der<br />

E rrichtung eines Archivneubaus, nicht aber der Neuorganisation im Archiv<br />

selbst durchsetzen.<br />

Während die Urkunden, besonders natürlich die Privilegien, immer Bestandteile<br />

des Klosterarchivs waren, gelangten erstmals um 1530 vor allem infolge<br />

der Neuaufnahme der Güter und Rechte der Abtei durch den Cellerar Marsilius<br />

Zevenar und seiner Mitarbeiter (s. § 24,1 c und § 28: Abt Petrus 1.) umfangreicheres<br />

Schriftgut auch der Wirtschaftsführung in Form von Salbüchern, Weistümern<br />

und urbarialen Aufzeichnungen in das Archiv. Weitere Zugänge dieser<br />

Gattung, zu denen schon bald auch Akten über die einzelnen Besitzungen der<br />

Abtei und aus deren Gerichtsbarkeit traten, lassen sich im Koblenzer Archiv<br />

noch heute verfolgen. Aber auch Verluste von Teilen des Archivs durch Unglücksfälle<br />

und durch Plünderungen sind mehrmals bezeugt. So klagte z. B. P.<br />

<strong>Matthias</strong> Cerdo in seinem Catalogus der <strong>St</strong>. Mattheiser Äbte über einen Brand<br />

in der Abtswohnung an der Marienkapelle unter Abt Heinrich II1. Schiffer<br />

(1542 -1566): in quo incendio p erierunt mu/tae /itterae utiles una cum origina/i dotationis<br />

vil/ae de Trittenheim, uti accepi a meis senioribus (Cerdo BI. 40). 1552 wurde die<br />

Abtswohnung an der Marienkapelle auch von den Söldnern des Markgrafen<br />

Albrecht Alkibiades geplündert, wobei, wie Cerdo (BI. 40) berichtete, auch viele<br />

Archivalien vernichtet wurden. Ein knappes Jahrhundert später erlitt bei der<br />

Verwüstung der Abtei 1645 durch die schwedischen Truppen das Archiv nicht<br />

nur weitere Verluste, sondern die hiervon nicht betroffenen Teile gerieten in<br />

Unordnung. Ungewiß ist, ob die Neuanfertigung von Registern auf den Klosterhöfen<br />

durch ähnliche Ursachen oder durch die fällige Aktualisierung bedingt<br />

war. Bezeugt sind sie vom 16. - 20. Mai 1593 durch Tilmann Heiderscheidt in<br />

Trittenheim, vom 19. - 20. Juli gleichen Jahres durch Theobald Schönmann in<br />

der Behausung 5t. Mattheiß Hofin Bernkastel und Kues, vom 6. Dezember 1595<br />

durch den Cellerar Gerlach Bitburg in Kaimt; nach dem 30jährigen Krieg lesen<br />

wir von einer Erneuerung des Registers durch die Patres Georg Hollinger und<br />

Dominikus Cordell (K Best. 210 Nr. 2289 S. 13, 165,235,315,393).<br />

Angaben über die Zuständigkeit für das Archiv finden sich erst seit dem<br />

15. Jahrhundert. Wie bereits erwähnt, sollten laut den Consuetudines des Johannes<br />

Rode der Abt, der Propst, der Prior und der Cellerar je einen Schlüssel auch<br />

zum Archiv besitzen. Doch erhielt spätestens zu Beginn des 16. Jahrhunderts<br />

der Abt die alleinige Verfügungsgewalt über das Archiv und konnte sie bis zur<br />

Mitte des 18. Jahrhunderts behaupten. Freilich regte sich im Konvent in der<br />

zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in folge der administrativen Fehlleistungen<br />

der Äbte Martin Feiden und Cyrill Kersch auch die Unzufriedenheit mit der<br />

bisherigen Verwaltung des Archivs, weshalb sowohl im Jahr 1700 Wilhelm Henn<br />

(KPr. BI. 142) wie 1727 Modestus Manheim (KPr. BI. 178) in ihren Wahlkapitu-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!