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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 28. <strong>Die</strong> Äbte 625<br />

neben dem Weihbischof und mehreren Magistern und Kanonisten als einziger<br />

Abt beim Erlaß der neuen <strong>St</strong>atuten für die Domkirche am 1. Februar 1451<br />

zugegen war (Blattau 1 S. 329 Nr. 59) .<br />

Abt Heinrich 11. starb am 6. April 1451 und wurde im südlichen Querhaus<br />

neben Abt Johannes II. Rode am <strong>St</strong>. <strong>St</strong>ephanusaltar bestattet (Nekr. Eu BI. 134 v<br />

und Mar BI. 82 v ; S Hs. 28 BI. 51 v; Grabschrift: Brower-Masen, Metropolis 1<br />

S.416).<br />

Rundsiegel: 36 mm. Zweidrittelfigur des Apostels mit weit ausladendem Obergewand,<br />

in der Linken und diagonal nach außen das Beil, in der Rechten das<br />

Buch; der Hintergrund mit Blumenranken ausgelegt. Das persönliche Wappen<br />

darunter, halb in der Schriftzeile stehend, halb ins Mittelfeld ragend. Umschrift:<br />

S(igillum) . he(n)rici . wolf ' de spone(m) . abb(as) . s(anc(t)i . mat ... Nachweisbar: K<br />

Best. 207 Nr. 401; Best. 186 Nr. 349 v. 5. April 1448.<br />

Johannes IV. Donre (Donner, Tonarius)<br />

1451 IX 15 - 1484 VIII 20<br />

Er stammte aus Oudewater bei Utrecht, war also der erste niederländische<br />

Abt des Klosters. In der Überlieferung von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> wird einstimmig von<br />

ihm als Mönch von Himmerod gesprochen, aber diese Überlieferung ist nicht<br />

eindeutig und berichtet teils von Wahl, teils von Postulation. Klarheit über den<br />

ganzen Vorgang vom Eintritt in einen Mönchsorden bis zur Abtswahl in <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

erhalten wir erst durch Donres Supplik vom 22. April 1456, in der er um<br />

Absolution und Dispens von verschiedenen kirchenrechtlichen Unregelmäßigkeiten<br />

auf seinem bisherigen Lebensweg einkommt. 1 ) Der Inhalt des Dokuments<br />

gibt geradezu eine Lebensbeichte. Johannes Donre trat - wohl vor<br />

1445 - in Himmerod ein, wo ihn der Abt Johannes VI. aus <strong>St</strong>. Vith eidlich<br />

verpflichtete, nicht ohne seinen Willen das Kloster zu verlassen. <strong>Die</strong> Regierung<br />

dieses Abtes war unglücklich, und Donre, dem es wirklich um die observantia<br />

regularis ging, löste sich von Himmerod und weilte ohne Ordenshabit außerhalb<br />

des Klosters. An seine Zeit in Himmerod erinnert eine von ihm geschriebene<br />

Blumenlese (s. § 5,2 Nr.223). Der Himmeroder Abt wurde 1445 durch eine<br />

Visitation unter Erzbischof Jakob von Sierck, an der auch Abt Johannes III.<br />

von Vorst, damals noch Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>, teilnahm, abgesetzt, und die Leitung<br />

des Klosters wurde dem Konventualen Petrus von Wittlich als Administrator<br />

(seit 1449 Abt) übertragen. In der Folge der Visitation muß Johannes Donre<br />

1) RepGerm 7 S. 187 Nr. 1651. <strong>Die</strong>ses Regest ist gegenüber dem Original (Va tA ,<br />

RegSuppl. 490 BI. 62 f<br />

- 63') nicht getreu und vollständig; es fehlt z. B. die Erwähnung<br />

des Kardinals Nikolaus von Kues.

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