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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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600 7. Persnnallisten<br />

tracht, so könnte man bei ihm um 1210 mit einem Alter von etwa 20 Jahren<br />

rechnen.<br />

Als Abt tritt Jakob seit 1212 (MrhUB 2 S. 321 Nr. 286 - S. 272 Nr. 339) bis<br />

Februar 1228 zusammen mit anderen Äbten zwölfmal als Zeuge in Urkunden<br />

des Trierer Erzbischofs auf; dabei steht sein Name an zweiter <strong>St</strong>elle nach demjenigen<br />

des Abtes von <strong>St</strong>. Maximin oder, falls dieser fehlt, an erster <strong>St</strong>elle. <strong>Die</strong>se<br />

Nähe zu den Erzbischöfen Johann und Theoderich von Wied ist später jedoch<br />

nicht mehr bezeugt und gar nicht unter Arnold von Isenburg 1 ).<br />

Abt Jakob hat sich in hohem Maße der Sicherung und Konzentration des<br />

Güterbesitzes angenommen: 1221/ 22 Besitztausch des entfernten, gefährdeten<br />

Etain gegen das nähere Koenigsmacker bei Thionville mit dem <strong>St</strong>. Magdalenenstift<br />

in Verdun; um 1218 bzw. 1220 Verzicht der Neffen des Abtes auf die<br />

Jagdrechte in Mondorf und 1227 und 1230 Vergleiche um Fischereirechte in<br />

Fremmersdorf und um den Hof Griesberg bei Koenigsmacker (s. § 25,7 und 4,<br />

Mondorf und Koenigsmacker). Um weitere Regelungen von Güterrechten war<br />

der Abt bemüht im Bereich der Propstei Benrath 2); dazu rechnet auch der<br />

Tausch eines Waldes Asenrod bei Montabaur mit dem Erzstift gegen das Recht<br />

der Holznutzung im Neunhäuserwald für den Hof Benrath, dies letzte vielleicht<br />

wieder im Zusammenhang der Zentralisation auf überschaubare Mittelpunkte,<br />

aber auch im Interesse des Erzbischofs, der Montabaur zu einem Eckpfeiler im<br />

Rechtsrheinischen ausbaute (MrhUB 3 S. 259 Nr. 323; vgl. Pixton S. 141, 146).<br />

Andere Klärungen geschahen für Besitz bei Langsur, bei Limburg, für Martenhoffen,<br />

bei Zewen (s. § 25). Bemerkenswert sind die Inkorporationen bzw. ihre<br />

päpstlichen und erzbischöflichen Bestätigungen: Pellingen, Hentern, <strong>St</strong>. Medard,<br />

Niederberg, Koenigsmacker, wobei der Konsens des Neffen Jakob, des primicerius<br />

des Metzer Domkapitels und späteren Bischofs, eigens erwähnt wird, Mondorf,<br />

Bedersdorf; ähnlich die Inkorporation der Kirche von Nennig in das Kloster<br />

Marienberg bei Boppard auf Bitte Abt Jakobs im Jahre 1255, wobei jedoch die<br />

bisher <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> zustehenden Einkünfte nicht gemindert werden sollten und<br />

nur die portio, que pastorem contingebat an das Kloster fiel. Zehnt- und Patronatsrechte<br />

wurden gesichert in Herborn und Sinz (zu diesen Orten s. § 26). Den<br />

Besitz bestätigte Papst Honorius IH. am 4. April 1225 (MrhUB 3 S. 204 Nr. 245)<br />

und in besonders ausführlicher Weise Papst Innozenz IV, wobei allerdings nur<br />

Koenigsmacker und Susingen genannt werden, am 6. September 1245 (ebd.<br />

S. 625 Nr. 836), der auch sonst für die Freiheit der Abtei eintrat (11. IX. 1252<br />

und 12. IH. 1253, ebd. S. 867 Nr. 1163, S. 877 Nr. 1186).<br />

1) D och treten allgemein unter Theoderichs Kanzleireform die Zeugenreihen zurück,<br />

und die Siegelung erlangt mehr Gewicht (vgl. P ELLENS S. 65).<br />

2) <strong>Die</strong> Urkunde (um 121 7?, MrhUB 3 S. 330 Nr. 420) ist eine Fälschung, zeigt jedoch,<br />

daß es um diese Zeit darum ging, die dortigen Rechte bestätigt zu sehen, vgl.<br />

KRÜGER, Kritik S. 166.

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