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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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596 7. Personallisten<br />

Nr. 112). Da der Erzbischof am 25. März 1190 konsekriert worden und Abt<br />

Johannes eJectus am 31. Dezember 1189 gestorben war, gehört diese Urkunde in<br />

die Zeit bald nach dem 25. März 1190. Auf eine zwischen den 14. April und<br />

den 1. September 1191 datierbare Urkunde des Abtes selbst macht R. M. Kloos<br />

aufmerksam (S. 11 A.23; MrhUB 2 S. 158 Nr. 115). Alle Diplome, in denen<br />

Godfried als Abt von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> erscheint, sind künftig von 1190 an zu datieren.<br />

H . J. Krüger hat die Herkunft Godfrieds aus dem luxemburgischen Edelgeschlecht<br />

von Kahler nachgewiesen; sein Bruder Wilhelm war Archidiakon für<br />

Longuyon; die in den um 1270 gefälschten Urkunden mitgeteilte Verwandtschaft<br />

mit Abt Bartholomäus von <strong>St</strong>. Maximin "dürfte inhaltlich jeder Grundlage entbehren"<br />

(Krüger, Anfänge S. 52-55, bes. Anm. 79).<br />

Godfried tritt von 1179 an in Erscheinung als Kaplan seines Vorgängers<br />

Ludwig (MrhUB 2 S. 79 Nr. 36; S. 80 Nr. 39 f.; S. 136 Nr. 100). 1181 wurde er<br />

Abt von Echternach, dem seine Familie durch Lehen verbunden war, und behielt<br />

dieses Amt auch bei, als er <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> übernahm. 1) Als Abt des Reichsklosters<br />

an der Sauer sorgte er tatkräftig für die wirtschaftliche und politische Sicherung<br />

des Klosters, u. a. für die kostspielige Neubedachung der Kirche, wobei er<br />

auch den Mönchen eine caritas am <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>tag zu seinem anniversarium stiftete<br />

(MrhUB 2 S. 159 Nr. 117). Seine wichtigste Tat ist der erfolgreiche Kampf mit<br />

Erzbischof Johann I. von Trier um die Unabhängigkeit seiner Abtei, als dieser<br />

sich im Mai 1192 um den Erwerb der Abtei Echternach bemühte (s. § 16,2).<br />

Abt Godfried wurde innerhalb der Erzdiözese und im Metropolitanbereich<br />

zu vielen Amtsgeschäften herangezogen, so als Mitglied des Dreierkollegiums<br />

der oJjiciaJes, das eine Vorstufe des werdenden erzbischöflichen Ordinariats darstellt<br />

(Krüger, Anfänge S. 45, 66 - 68). Aber auch von der römischen Kurie<br />

wurde er u. a. zu Rechtsentscheiden delegiert (ebd. S. 50- 52). Zu vermerken<br />

ist, daß er in Prozeßfällen und in den Zeugenlisten erzbischöflicher Urkunden<br />

an hervorragender <strong>St</strong>elle rangiert, unter den Äbten der <strong>St</strong>adtklöster fast immer<br />

an erster <strong>St</strong>elle, z. B. bei dem für das Erzstift entscheidenden Verzicht des rheinischen<br />

Pfalzgrafen auf die Vogtei (MrhUB 2 S. 207 - 209 Nr. 165 f.) und daß er<br />

verhältnismäßig häufig zugezogen wurde, wenn es sich um Fälle in der Terra<br />

Gallica handelte. <strong>Die</strong>s letzte entspricht seiner Herkunft aus dem luxemburgischen<br />

Teil des Erzbistums und seiner Verwandtschaft mit dem Archidiakon für<br />

Longuyon (Krüger, Anfänge S. 53, 55). Auch in Urkunden anderer Aussteller<br />

kommt Godfried als Zeuge vor, so beim Domkapitel (MrhUB 2 S. 227 Nr. 188)<br />

und sogar in der Verzichtleistung des Grafen Gerhard von Are auf die angemaßte<br />

Vogtei über das Kloster Maria Laach vor den Erzbischöfen Johannes von<br />

Trier und Theoderich von Köln, wobei sonst nur kölnische und mittelrheinische<br />

I ) MGH SS 23 S.34; vgl. WAMPACH, Geschichte 1 S. 85, 88, 274 f., 281-288; A.<br />

THIELE, Echternach und Himmerod. 1964 S. 23 - 26.

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