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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 28. <strong>Die</strong> Äbte 595<br />

(1186), was verwandtschaftliche Beziehungen dieser Familie zu <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong><br />

vermuten läßt. 1 )<br />

Ludwig starb am 31. od. 30. Dezember 1188 (oder 1189?).<br />

In den Nekrologen spiegeln sich die Verbindungen zu den Klöstern, denen<br />

seine Sorge galt. Im Pilgerbruderschaftsbuch des 12./ 13. Jahrhunderts führt Abt<br />

Ludwig vor Godfried und Sibold die Konventsliste an (Laufner, Fragmente<br />

S.259).<br />

Siegel: spitzoval, 80 X 56 mm. Frontale Ganz figur, sitzend auf Faldistorium<br />

mit Löwenköpfen und Klauenfüßen, die Füße ruhend auf einem rechteckigen<br />

Podest, in weitärmeligem Mönchsgewand und Kapuze, in der Linken Abtsstab<br />

mit Krümme nach innen und diagonal von rechts unten nach links oben, die<br />

Rechte erhoben, die Finger in einer Geste nach außen gewandt. <strong>Die</strong> Umschrift<br />

ungewöhnlich nach außen zu lesen, oben rechts beginnend: L VDOWIC(V)S .<br />

D (E) I . GR(ACI)A . ABBAS . EPT(ER)NAC(ENSIS) . CENOBII . ET .<br />

S(AN)C(f)I . EVCHARI1. Nachweisbar an Urkunden von 1175 und 27. XI.<br />

1179 (TA Urk. M 20, 20 a, N 16). Abb.: Ewald 4 Taf. 91 Nr. 1.<br />

Johannes electus<br />

1189 (t XII 31)<br />

Urkundlich und nekrologisch (Eu, Mx b ) läßt sich der nur als electus bezeichnete<br />

Abt Johannes ins Jahr 1189 einordnen; denn sein Nachfolger Godfried 1.<br />

ist schon 1190 als Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> bezeugt. <strong>Die</strong> Bezeichnung electus und das<br />

Fehlen seines Namens in der späteren Berichterstattung lassen an eine sehr<br />

kurze Amtstätigkeit, vielleicht sogar ohne Benediktion, denken. 2 ) Johannes ist<br />

am 31. Dezember, wahrscheinlich 1189, gestorben.<br />

Godfried 1. von Kahler<br />

11 90 - t 121 0 III 12<br />

Abt Godfried 1. von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> erscheint in dieser Eigenschaft zum ersten<br />

Male als Zeuge in einer Urkunde über die Weihe der Kirche in <strong>St</strong>uben, die ipso<br />

primo ordinacionis anno des Erzbischofs Johann 1. ausgefertigt ist (MrhUB 2 S. 154<br />

I) MrhUB 2 S. 122 f. Nr. 84; vgl. SCHULZ, Ministerialität S. 36 f.; KRÜGER, Salinenbesitz<br />

S. 112-119.<br />

2 ) MrhUB 2 S. 320 Nr. 285; MrhR 2 Nr. 1155; zum Jahr 1189 vgl. KRÜGER, Anfänge<br />

S. 58, wobei zu beachten ist, daß es heißt j dei misencordia electus. Wenn also Abt Jakob<br />

nicht in Frage kommt, kann mit J. hier nur Johannes, und zwar electus, gemeint sein.

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