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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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582 6. Der Besitz<br />

hulden wegen dar zo geburt. Was das konkret besagt, ist nicht angegeben, aber das<br />

Beispiel zeigt treffend, wie <strong>Die</strong>nst- und Sachleistungen auf Ehrendienste reduziert<br />

wurden, anderseits das Kloster dann aber auch versuchte, die eigene Gegenleistung<br />

in Form des Lehens zumindest ebenfalls zu reduzieren.<br />

Als Ehrenämter, namentlich im liturgischen Vollzug, blieben diese erblichen<br />

<strong>Die</strong>nst- und Kammer-Lehen erhalten. Johann Rode nennt sie in seinen Consuetudines<br />

bei Prozessionen und Beerdigungen (CCM 5 Reg. s. v. feodalis). Nach<br />

einer Sakristei anweisung des 16./17. Jahrhunderts erhalten die feodales zugleich<br />

mit anderen Familiaren, den Fischern, den Schöffen, selbst dem <strong>St</strong>adtzender,<br />

eine Lichtmeßkerze, wenn sie bei der Feier anwesend sind, sonst nicht (fMBi<br />

Hs 1/ 41 BI. 15). In der Barockzeit werden bei der Beerdigung der Äbte einige<br />

<strong>Die</strong>nste von den Sendschöffen übernommen, die einst den feodales aufgetragen<br />

waren.

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