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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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578 6. Der Besitz<br />

chen, der zugleich Altarist des Liebfrauenaltars in Villmar war, stand 1358 dem<br />

Abt von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> zu (K Best. 210 Nr.2221 S. 336 f.), wurde jedoch am<br />

24. Mai 1539 von Abt Lambert dem Bürgermeister und den Schöffen zu Villmar<br />

zugesprochen CW Abt. 115 Nr. 272). Etwa um 1560-70 wurde in Wenigenvillmar,<br />

das auf wied-runkelschem Territorium lag, die Reformation eingeführt; die<br />

von Villmar zu erbringenden Leistungen zum Unterhalt des Kirchenamtes wurden<br />

1596 durch Vergleich aufgehoben (vgI. May, Territorialgesch. S. 334).<br />

Weyer (Vuilre, Wilre, UJ'ler; Gde. Villmar, Ldkr. Limburg-Weilburg). Filiale von<br />

Villmar, s. dort. Ersterwähnung 1148 und 1154; falls Gelre (s. dort) auf Weyer<br />

zu deuten ist, hätten auch hier die bewohnten Häuser dieselben Leistungen wie<br />

Dodenhausen für den Unterhalt des Plebans von Villmar erbringen müssen. Am<br />

22. August 1549 regelte Graf Johann von Wied-Runkel Fragen des Zehnts und<br />

der Seelsorge mit der Abtei (TMBi Hs III/ l BI. 101 r -102). Nach Einführung<br />

der Reformation um 1550 wurde Weyer Filiale der evangelischen Pfarre Münster,<br />

es scheinen aber Zehntpflichten nach Villmar bis zur Säkularisation bestanden<br />

zu haben CW Abt. 115 Villmar Nr. 8 BI. 84 r - 89 r ; Abt. 115 X Nr. 6; vgl.<br />

Kuhnigk S. 28, 31; Fabricius, Erläuterungen 5,2 S. 253).<br />

Wies (Gde. Nennig, Ldkr. Merzig-Wadern). Filiale von Nennig, s. dort.<br />

Zultebach CWüstung bei Arfurt, Ldkr. Limburg-Weilburg). Im Sprengel der<br />

Pfarrei Villmar, s. dort. 1154 zwar nicht als Zehntort für Villmar in der Gesamtliste<br />

aufgeführt, aber die Bewohner eigener Häuser sind dem Geistlichen in<br />

Villmar zu denselben Leistungen verpflichtet wie jene in Dodenhausen (s. dort);<br />

die späteren Bestätigungen wiederholen rein formal die Urkunde von 1154,<br />

sonst wird Zultebach im Zusammenhang mit Villmar nicht mehr erwähnt (vgI.<br />

May, Territorialgeschichte S. 342).<br />

Zwalbach (Gde. Weis kirchen, Ldkr. Merzig-Wadern). Pfarrei Losheim, später<br />

Konfeld. Zehntrechte (K Best. 210 Nr. 2203 S. 156), verrechnet mit Weiskirchen.<br />

§ 27. Lehen<br />

In einer Urkunde von 1437 (K Best. 210 Nr. 2219 S. 379-80) wird zwischen<br />

Kammerlehen, <strong>Die</strong>nstlehen und Mannlehen unterschieden. Der Trierer Schöffe<br />

Paul Brisge 1) und dessen Ehefrau Katharina verzichten darin auf ein als Erbe<br />

1) Paul Brisge/ Bristge war in zweiter Ehe (seit 1441) verheiratet mit Klara, der<br />

Schwester des Nikolaus Cusanus. Beide sind wesentlich an der <strong>St</strong>iftung des Hospitals in<br />

Kues beteiligt.

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