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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 26. Kirchen und Zehnte 573<br />

ausgeschieden. Eigene Gottesdienste fanden in einer Vielzahl von Kapellen mit<br />

unterschiedlichem <strong>St</strong>atus statt: s. Arfurt, Aumenau, Dernbach-<strong>St</strong>. Nikolaus, Seelbach,<br />

Wenigenvillmar, Weye r. Einige Orte gehörten zwar nicht zum Seelsorgsbezirk<br />

wie etwa Münster, aber es bestanden dort gewisse Zehntpflichten. Mit der<br />

Einführung der Reformation in dem wied-runkelschen Territorium um 1560-<br />

70 endete im allgemeinen die Seelsorge der Villmarer Geistlichen in den betroffenen<br />

Orten; im Norden entstand die evangelische Pfarrei Seelbach, im Süden<br />

die Pfarrei Münster. Es ergaben sich jedoch öfters Kompetenzstreitigkeiten an<br />

den Grenzen der Territorien. Zugleich mit der Regelung dieser <strong>St</strong>reitfragen<br />

wurde über gewisse gegenseitige Rechte bzw. Forderungen im Hinblick auf den<br />

Zehnt nach Villmar und die Kompetenzen an die evangelisch gewordenen Orte<br />

im Wied-Runkelschen am 9. Oktober 1596 zwischen der kurfürstlich-trierischen<br />

und der wied-runkelschen Regierung ein Abkommen geschlossen, das eine friedliche<br />

Nachbarschaft der politisch und nun auch bekenntnismäßig getrennten<br />

Gemeinden sichern sollte CW Abt. 115 Nr. 323; vgl. Hau, Villmar S. 117 -122,<br />

auszugsweise Übersetzung und Kommentar). Vom 17. Jahrhundert an war die<br />

Seelsorge im allgemeinen auf den Bereich der Grundherrschaft eingeschränkt.<br />

<strong>Die</strong> Betreuung der Pfarrei durch Mönche aus Trier war von 1292 an die<br />

Regel und wurde nur ausnahmsweise unterbrochen, am längsten, als Hof und<br />

Pfarrei von 1563 bis 1657 dem Kurfürsten verpachtet waren (vgl. § 25,10). Seit<br />

dem späten Mittelalter sind auch Kapläne als Hilfen bezeugt, zeitweise auch<br />

sonstige Mitbrüder aus Trier zur Vertretung oder Unterstützung. An manchen<br />

Kapellen, z. B. Wenigenvillmar, und an bestimmten Altären der Villmarer Kirche<br />

waren Weltgeistliche angestellt, in Arfurt dagegen Mönche und zwar stets seit<br />

1715 (s. § 29 ,24g - j). Der <strong>St</strong>. Katharinaaltar der vogteilichen Burg in Villmar<br />

wurde vom Vogt mit einem Weltpriester besetzt; dieser erklärte 1312, daß der<br />

Pfarrei dadurch kein Schaden an Opfer oder sonstiger Art entstehe (K Best. 210<br />

Nr. 2221 S. 343). Am 31. Oktober 1459, als kurz vorher der Mönch und Pfarrvikar<br />

Bertold von <strong>St</strong>eenwick in Rom gestorben (perpetuo vican'o et apostolice sedis<br />

minori penitentiario apud eandem sedem mortuo) und dann Villmar einem Kleriker<br />

Agapitus übertragen war, wurde durch freundliche Vermittlung des Kardinals<br />

Nikolaus von Kues die Übertragung zurückgenommen; Papst Pius II. verfügte<br />

zugleich, daß die Pfarrei, die schon seit über 100 Jahren inkorporiert sei, voll<br />

und frei von dem Abte besetzt werden könne, und erklärte den Pfarrvikar als<br />

ad nutum (des Abtes) amovibilem CW Abt. 115 Nr. 201).<br />

<strong>Die</strong> Besoldung des Pfarrvikars war in der hillinschen Urkunde geregelt worden.<br />

Außer einem Drittel des Zehnts in Villmar selbst wurden Leistungen der<br />

Pfarrfilialen Velden, Arfurt, Wenigenvillmar, Zultebach, Seelbach und Celre (?<br />

Weyer) vorgesehen. <strong>Die</strong>se Regelung verlor ihre Bedeutung, als die Mönche selbst<br />

die Seelsorge übernahmen; die Zehntleistungen gingen dann ganz und unmittelbar<br />

an die Abtei. In der Zeit, als der Erzbischof Weltgeistliche mit der Seelsorge

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