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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 26. ](jrchen und Zehnte 567<br />

berfeld des 1. - 4. Jahrhunderts befand. <strong>Die</strong> dortige Kirche <strong>St</strong>. Medard ist erst<br />

für das 8. Jahrhundert historisch faßbar 1), ihr Patrozinium deutet aber auf<br />

Gründung in merowingischer Zeit, weshalb Ewig in ihr eine Gründung des<br />

Bischofs Nicetius und offenbar eine Pfarr- oder Leutekirche von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong><br />

sah, ohne dies zu begründen oder auszuführen (frier S. 160). Da die Umgrenzung<br />

des späteren Pfarrsprengels, wie sie Pauly rekonstruiert hat, dem Gebiet<br />

der Grundherrschaft sowohl der Kleriker- wie auch der späteren Benediktinergemeinschaft<br />

von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> entspricht, schloß Pauly, daß die Pfarrei schon<br />

früh zur Ausstattung von <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> gehörte 2 ). Gerade die ungewöhnliche<br />

Sprengelverteilung der weit auseinander liegenden und von anderen Pfarrenklaven<br />

zertrennten Gebietsteile, wie sie bis zur Säkularisation weiterbestand, sei ein<br />

Grund, die Pfarrumgrenzung in die Frühzeit zu datieren, so daß <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong><br />

damit die Seelsorge in der eigenen Grundherrschaft übernommen habe. Eine<br />

Inkorporation der Kirche <strong>St</strong>. Medard in die Abtei <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> ist erst in der<br />

undatierten Urkunde des Erzbischofs Johannes 1. (1198 -1210) (MrhUB 2<br />

S. 309 Nr. 270; MGH SS 24 S. 397) zu fassen, die von seinem Nachfolger Theoderich<br />

11. im Jahre 1217 bestätigt wurde (ebd. 3 S. 74 f. Nr. 74), wonach die<br />

Kirche iure fundationis der Abtei gehöre. Damit ist für Pauly die Pfarrei der <strong>Benediktinerabtei</strong><br />

identisch mit einer Pfarrei des "Kollegiatstifts". 1147 um faßte der<br />

Pfarrbezirk die Dörfer bei der Abtei (<strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>) und <strong>St</strong>. Medard die Höfe<br />

Oberbrubach und Roscheid und Teile von Feyen und Heiligkreuz. Pauly vermutet,<br />

daß ursprünglich auch die Kirchen in Pellingen und Umgebung zu dem<br />

Pfarrbezirk gehört hätten (S. 262). Ewig (frier S. 239) rechnet auch die städtische<br />

<strong>St</strong>. Gervasiuspfarrei dazu, was aber aus pfarrkirchlichen und seelsorgerlichen<br />

Gründen wohl fraglich erscheint. <strong>Die</strong> <strong>St</strong>. Medardpfarrei gehörte zum Archidiakonat<br />

<strong>St</strong>. Peter in Trier und zum Burdekanat. <strong>Die</strong> Abtei, die nun die Pfarreinkünfte<br />

besaß, hatte einen Vikar zu bestellen und ihm ein ausreichendes und<br />

standesgemäßes stipendium zu geben. Der Vikar war zur Teilnahme an der Synode<br />

des Archidiakonats verpflichtet. <strong>Die</strong> in der Bestätigung erwähnten Kirchen im<br />

Pellinger Bereich gehörten indes zum Landkapitel Merzig. Unmittelbar südlich<br />

des Dorfes <strong>St</strong>. Medard grenzte die der Frauenabtei Ören-<strong>St</strong>. 1rminen gehörende<br />

Pfarre <strong>St</strong>. German ad undas an den <strong>St</strong>. Medarder Sprengel, desgleichen nordöstlich<br />

ein Teil von Heiligkreuz, der zur selben <strong>St</strong>. German-Pfarre gehörte, während<br />

das weiter südlich von <strong>St</strong>. German liegende nosocomium cum villa (Leprosenhof<br />

Estrich) in den Visitationsprotokollen des 18. Jahrhunderts zum Sprengel von<br />

<strong>St</strong>. Medard gerechnet, aber vom <strong>St</strong>. Mattheiser Abt bzw. von dem Prokurator<br />

des Hauses seelsorglich betreut wurde. Das alles bildet eine merkwürdig verquerte<br />

Grenzziehung, die nur durch sehr alte Entstehung zu erklären ist. <strong>Die</strong><br />

1) MGH SS 8 S. 162: Bischof Milo soll sich an ihrem Kirchengut vergriffen haben.<br />

2) PAULY, SiedlPfarrorg 6 S. 261 f.

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