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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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556 6. Der Besitz<br />

der Rechte des Bischofs und des Archidiakons sowie der E inkünfte des Pfarrers<br />

- Propst und Meisterin des Klosters Marienberg bei Vakanz eine geeignete<br />

Person auswählen, die dann der Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> dem Archidiakon zur<br />

Investitur präsentiert (MrhUB 3 S. 954 Nr. 1332). Das ist wohl so zu verstehen,<br />

daß der Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> unter Vorbehalt des Patronatsrechts als solchem<br />

dem ihm zugeordneten Benediktinerinnenkloster Marienberg den Anteil des Patronatsherrn<br />

an den Einkünften der Pfarrei überließ. Dem Pfarrvikar wurden<br />

1283 als congrua portio 2 MI. Roggen, 1 Ahm Wein, 20 solidi treverenses und die<br />

Oblationen und Mortuargelder zugewiesen, auch sollte er wegen der weiten<br />

Pfarre einen Kaplan bekommen (K Best. 210 Nr. 2202 S. 97 f.). Daß diese Zuständigkeitsteilung<br />

in der Folge zu Unklarheiten führte, ist leicht zu verstehen 1 ) .<br />

Deutlich entsprechend der Inkorporationsurkunde ist die Übertragung des<br />

Pfarramtes am 21. Februar 1714: Propst und Äbtissin präsentieren Johann Philipp<br />

Aldringer, Abt Wilhelm Henn überträgt ihm das Amt (KPr BI. 158 f<br />

; auch<br />

BI. 111); um 1759 ist es ebenso (K Best. 210 Nr. 2203 S. 214). Zu Schwierigkeiten<br />

des Kuraten und der Pfarrangehörigen mit Marienberg vgI. unten (Filiale<br />

Palzem)! Der vom Pfarrvikar an Marienberg zu zahlende Inkorporationsanteil<br />

betrug 16 MI. siligo bzw. nach Urteil des erzbischöflichen Vikariats seit 1761<br />

30 Rt. er Hs 1693/ 70 Bd. III S. 104a - b ) . Um 1759 erhielt der Pfarrer 1/ 3 des<br />

Frucht- und Weinzehnts, aber auch 3 MI. Korn von den Ho fleuten und kleine<br />

Zehntanteile. Der kleine Zehnt ging an die Hofleute und an den Müller (K<br />

Best. 210 Nr. 2203 S. 210 - 213). 1599 erging ein erzbischöfliches Mandat zur<br />

Reparatur des Daches (KPr BI. 105). In der ausgedehnten Pfarrei konnte sich<br />

Sinz noch vor dem 13. Jahrhundert verselbständigen und blieb deshalb auch<br />

nach der Übergabe von Nennig an Marienberg bei <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>. Palzem/ Helfant<br />

erhielten später zwar einen eigenen Vikar, doch scheint es bis zur Aufhebung<br />

des Klosters nicht mehr zu einer völligen Selbständigkeit gekommen zu sein.<br />

<strong>Die</strong> Verflechtung von Pfarrei und Grundherrschaft bedarf genauerer Untersuchung.<br />

Das zu den Prekariegütern des 10. Jahrhunderts gehörende Dilmar gehörte<br />

- jedenfalls später - nicht zur Pfarrei Nennig, obschon <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> die<br />

(oder eine?) Grundherrschaft besaß, sondern zur kleineren, in den Nenniger<br />

Pfarrbezirk hineinreichenden Pfarrei Kreuzweiler, die entfremdeter <strong>St</strong>. Maximiner<br />

Besitz war (vgI. Pauly, SiedlPfarrorg 6 S. 141-143).<br />

Neudorf (<strong>St</strong>adt Koblenz). Filiale von Niederberg, s. dort. Als Wohnplatz nach<br />

1540 durch Umsiedlung von Bewohnern des Erweiterungsgeländes der Festung<br />

E hrenbreitstein entstanden. Eine Kapelle wurde 1735 erbaut (pa ul y, SiedlPfarrorg<br />

7 S. 104 f.).<br />

I ) Vgl. H ÜLLEN S. 58, wo die Äbtissin als col/atrix bezeichnet wird, mit KPr BI. lOS r ,<br />

wo der Abt collator des neuen Pfarrvikars ist.

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