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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 26. Kirchen und Zehnte 555<br />

die Abtei dem dortigen Seelsorger (zunächst noch Kaplan) 4 Ml. Korn und die<br />

<strong>St</strong>olgebühren überlassen soll. Nach einer weiteren Ordinatio von 1722 soll nach<br />

dem Tode des Dekans von Niederberg der neue Pfarrer in Ehrenbreitstein und<br />

der Kaplan in Niederberg residieren. Dem Pfarrer von Ehrenbreitstein wurden<br />

auf seine Klage hin 1722 15 Rt., 2 Ohm Wein und 3 Ml. Korn als Aufbesserung<br />

gewährt, zu leisten von der erzbischöflichen Kammer und dasselbe auch vom<br />

Kloster. Nach einem <strong>St</strong>reit zwischen Abt Modestus Manheim und der Kammer<br />

um die Kollation von Ehrenbreitstein wurde am 13. September 1734 ein Vergleich<br />

geschlossen: 1. alternative Kollation durch den Erzbischof und den Abt;<br />

2. Übernahme aller Unterhalt- und Baukosten der Kirche durch die erzbischöfliche<br />

Kammer; 3. Unterhalt des Pfarrers durch die Kammer und die Abtei ge-<br />

meinsam, wobei die Abtei 4 Ohm Wein und 4 MI. Korn gibt (KPr BI. 154 f<br />

, 163f ,<br />

19r; TBA Abt. 95 Nr. 260 BI. 62 f<br />

.) Bei Fabricius, Erläuterungen 5,2 S. 216 hat<br />

ein Vertrag wegen der alternierenden Besetzung das Datum 23. Dez. 1737.<br />

M ü n s t e r (Ldkr. Limburg-Weilburg) . Pfarrei, Patronatsrechte seit 1184 zur Abtei<br />

Arnstein. Fabricius, Erläuterungen 5,2 S. 253; B. Krings, Das Prämonstratenserstift<br />

Arnstein a. d. Lahn im Mittelalter (1139 -1527) (VeröftHistKomNassau<br />

58) 1990 S. 544 f., 569 f. In diesem Gemeindebering lag Velden, eine spätere<br />

D orfwüstung, die mit Zehnt 1154 erstmals erwähnt wird. Obschon Münster auf<br />

wied-runkelschem Territorium in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts der<br />

Reformation zugeführt wurde, scheinen sich Zehntpflichten nach Villmar bis<br />

1768 und bis zur Säkularisation erhalten zu haben (W Abt. 115 Villmar Nr. 8<br />

BI. 106 r ; vgl. May, Territorialgeschichte S. 308 Velden), s. auch Weyer.<br />

N ennig (Nenniche; Ldkr. Merzig-Wadern). Landkapitel Perl. Patrozinium:<br />

<strong>St</strong>. Martin. Filialen: Berg, Bübingen, Esingen, Helfant, Palzem, Rohlingen, Wehr,<br />

Wies. Vgl. auch Sinz (Fabricius, Erläuterungen 5,2 S. 110 f.; Pauly, SiedlPfarrorg<br />

6 S. 137 -141). Mit dem Auslaufen des Prekarievertrags zwischen den Erzbischöfen<br />

Radbod und Ruotger einerseits und Liudfrid anderseits (vgl. § 25,9;<br />

Wampach, UrkQuLuxemburg 1 S. 175 Nr. 149; Pauly S. 138) fiel wohl in der<br />

zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts Gedenfalls nach der Ergänzung des Prekarievertrages<br />

924) 1) mit der Grundherrschaft auch die ausgedehnte Pfarrei Nennig<br />

an <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>. Im Trierer Bistumsstreit Megingaud/ Adalbero hat Propst<br />

Adalbero - vermutlich doch als Rückgriff auf alte Rechte des Bistums aus oder<br />

vor der Prekarie - diese Besitzungen und Rechte an sich gezogen, schließlich<br />

im Testament von 1037 dem Kloster restituiert. 1255 "überträgt" (contulimus)<br />

E rzbischof Arnold auf Bitten des Abtes Jakob von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> dem Frauenkloster<br />

Marienberg bei Boppard die Kirche zu Nennig derart, daß - vorbehaltlich<br />

1) Eine Beziehung zu den Reformmaßnahmen Erzbischof Egberts (977 - 993), wie<br />

sie PAULY S. 139 annimmt, ist nicht erkennbar.

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