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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 26. Kirchen und Zehnte 549<br />

Kaplan betreut. Um 1759 erhielt die Abtei den Zehnt, darunter auch seit 1739<br />

den Kartoffelzehnt und den Bienenzehnt, der durch Geld abgelöst war. Der<br />

kleine Zehnt ging an den Hofmann. Zum Unterhalt der Kapelle war die Abtei<br />

nicht beitragspflichtig. In mittleren Jahren betrug der große Zehnt insgesamt<br />

36 MI. Frucht (K Best. 210 Nr. 2203 S. 232 - 236).<br />

He n te r n (Leikr. Trier-Saarburg). Landkapitel Merzig. Patrozinium: <strong>St</strong>. Georg.<br />

Filialen: Baldringen, Schömerich, Benrather Hof, Kimmler Hof (Fabricius, Erläuterungen<br />

5,2 S. 89; Pauly, SiedlPfarrorg 5 S. 68 - 73). Der große Besitzkomplex<br />

im vorderen Hunsrück, der mit dem Zentrum Benrather Hof als geschlossene<br />

Grundherrschaft und Hochgerichtsbezirk ausgebaut werden konnte (vgI.<br />

§ 25,2), ist kirchlich zunächst nach eigenkirchenrechtlichen Gesichtspunkten erschlossen<br />

worden. <strong>Die</strong> Bezeichnung der abteilichen Rechte an den Kirchen in<br />

Trier/ <strong>St</strong>. Medard, Pellingen, Hentern, Krettnach und Lampaden als iure fundationis<br />

zu <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>/ <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> gehörend (MrhUB 3 S. 74 Nr. 74) ist eine treffende<br />

Formulierung dieses Tatbestandes, der die umständliche Interpretation<br />

von Pauly, SiedlPfarrorg 5 S. 68 - 73, entbehrlich macht. Unter Erzbischof Johann<br />

(1198 - 1212) werden diese Eigenkirchen dann in Anpassung an die kirchenrechtliche<br />

Entwicklung inkorporiert und schließlich als Pfarrei organisiert.<br />

Mit dem Anwachsen der Bevölkerung entstanden bis zum Ende des 18. Jahrhunderts<br />

vier selbständige Pfarreien.<br />

Der Pfarrbezirk umfaßte bis zur Einrichtung der Pfarrei Lampaden (mit Paschel,<br />

Ober- und Niedersehr) die Filialen Baldringen und Schömerich, sowie<br />

Benrather und den Kimmler Hof. Zu Lampaden gab es indes viele Schwierigkeiten<br />

mit der Gemeinde wegen Pfarrechten und -pflichten (vgI. Pauly a. a. 0.). <strong>Die</strong><br />

Abtei besaß in dem pleno iure inkorporierten Hentern den großen und den kleinen<br />

Zehnt. Den kleinen Zehnt gab Abt Johannes Donre 1453 dem Pfarrvikar<br />

auf Lebenszeit zur Aufbesserung seiner Kompetenz (K Best. 210 Nr.2202<br />

S. 220); über den Anteil am Zehnt in Lampaden gab es bisweilen Auseinandersetzungen<br />

mit der Abtei (ebd. S.214-220). Im 18.Jahrhundert bestand die<br />

Kompetenz des Vikars in 12 MI. Korn, 6 MI. Hafer, 3 Ahm Wein; der kleine<br />

Zehnt war dem Meier zur Verfügung gestellt (K Best. 210 Nr. 2203 S. 99). Kollator<br />

der Pfarrei war der Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>. <strong>Die</strong> Seelsorge wurde stets Weltpriestern<br />

übergeben, darunter auch dem Präbendar Petrus Mampach (Wampach?),<br />

der dem Kloster im Testament (t 1510) 150 fl. vermachte, und Paul Hillar aus<br />

Contz bei Sierck, dem Bruder des P. Maurus Hillar. Im Juli 1745 wurde die<br />

Pfarrei mit Erlaubnis des Erzbischofs dem <strong>St</strong>. Mattheiser Mönch Karl Arens<br />

übertragen, aber dieser verzichtete wegen Schwierigkeiten der Investitur (KPr<br />

BI. 206"). Aushilfsweise verwalteten nach der Mitte des 18. Jahrhunderts die<br />

Mönche Sebastian Weber (administravit aliquo tempore) und Friedrich Pafferath<br />

(pastor actualis) von der Propstei Benrath aus die Pfarre (TMBi Hs Ill/ 9 BI. 26 v ,

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