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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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544 6. Der Besitz<br />

Aumenau (Humenowe superiori und inferiori; Nieder- und Ober-Aumenau; Gde.<br />

Villmar, Ldkr. Limburg-Weilburg), Filiale von Villmar, s. dort. 1154 Ersterwähnung<br />

des Zehnts. Um 1739 wurde außer Frucht-, Lämmer- und Weinzehnt aus<br />

jedem bewohnten Haus 1 Hahn gegeben (W Abt. 115 Villmar Nr. 8 BI. 364 f<br />

;<br />

Abt. 115 X Nr. 6 S. 31: Zehnt bis zur Säkularisation). Aumenau lag auf runkelschem<br />

Territorium; Graf Johann ließ 1510 eine Filialkirche bauen, die aber der<br />

Pfarrei Villmar unterstellt blieb (vgl. Kuhnigk S. 29 f.). - 1753 fragte die runkelsche<br />

Verwaltung an, ob ehemaliges Weingelände, auf dem die Abtei Zehntrecht<br />

hatte, bebaut werden könne und der halbe Zehnt an Runkel falle; die Abtei<br />

verneinte (KPr BI. 209').<br />

Baldringen(Ldkr. Trier-Saarburg). Filiale von Hentern, s. dort.<br />

Beaumarais (Ldkr. Saarlouis). Zehntrecht, s. Wallerfangen.<br />

Bedersdorf (Gde. Wallerfangen, Ldkr. Saarlouis). Landkapitel Perl. Patrozinium:<br />

<strong>St</strong>. Maximin, 1732 (Weihe der neuerbauten Pfarrkirche) <strong>St</strong>. Margaretha.<br />

Filialen: Gisingen, Kerlingen, vgl. auch Sermlingen (Fabricius, Erläuterungen 5,2<br />

S. 102; Pauly, SiedlPfarrorg 6 S. 116 -118). <strong>Die</strong> ersten Berichte stammen aus den<br />

verfälschten Schenkungsurkunden des lothringischen Dynastenpaares Adalbert<br />

und Jutta von 1030 bzw. 1037 (s. § 25,7), die nur von der Übergabe des Zehnts<br />

(decimam ... cum omnibus iuribus et attinentiis) sprechen, doch zeigen spätere Zeugnisse,<br />

daß es sich nicht um den gesamten Zehnt handelte. Das Patronatsrecht<br />

stand dem Ritter Bartholomäus von Siersberg zu, dessen Oberlehnsherr der<br />

Ritter Johann von Leidingen war. Bartholomäus schenkte es 1271 mit der Auflage<br />

eines Anniversars und unter dem Vorbehalt eines Teils des Zehnts dem<br />

Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>. <strong>Die</strong> Schenkung des Zehnts muß indes früher geschehen<br />

sein, da schon Papst Innozenz IV sie im April 1244 bestätigte (Mrh UB 3 S. 594<br />

Nr. 791), ohne daß jedoch der Vorbehalt des Zehnts vermerkt wurde. Vermutlich<br />

ist die Familie des Bartholomäus mit dem <strong>St</strong>. Mattheiser Mönch Bartholomäus<br />

von Busendorf verwandt, der 1227 Zeuge bei einer <strong>St</strong>reitschlichtung war<br />

(ebd. 3 S. 254 Nr. 318; s. § 30: 1227) . 1273 wurde die Kirche der Abtei von<br />

Erzbischof Heinrich von Finstingen inkorporiert (MrhR 3 Nr. 2816). <strong>Die</strong> Verteilung<br />

der Zehntanteile blieb jedoch aufgrund des erwähnten Vorbehalts bis ins<br />

14. Jahrhundert hinein eine <strong>St</strong>reitfrage zwischen der Abtei und den beteiligten<br />

Adelsfamilien und führte zu einem schwer überschaubaren Hin und Her von<br />

Zehntanteilen und Rechtsansprüchen. Um 1335 war endlich <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> im<br />

alleinigen Besitz des Zehnts (K Best. 210 Nr.220; T Hs 2172/ 1803 BI. 39 f<br />

Nr. 17 -19; vgl. Pauly, SiedlPfarrorg [6] S. 116 -11 8). Bei der Visitation von<br />

1569 wird der Abt von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> als Kollator bezeichnet; zum Pfarrbereich<br />

gehörten die Filialen Gisingen und Kerlingen. Der Zehnt wurde von dem Meier<br />

von Mondorf erhoben (K Best. 210 Nr. 2220 S. 277). Unter Abt Cyrill Kersch

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