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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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542 6. Der Besitz<br />

eme Kapelle, der aber nicht die Seelsorge (curia animarum im Rechtssinne) der<br />

Pfarrei zugeordnet ist (vgl. § 14,5).<br />

In chronologischer Reihung des Erwerbs sind folgende Pfarreien zu nennen:<br />

Trier. <strong>St</strong>. Medard als Pfarrei der unmittelbar um die Abtei gelegenen Grundherrschaft,<br />

die als Grundausstattung zu verstehen ist.<br />

Pellingen-Krettnach, deren Grundherrschaft ebenfalls der ältesten Besitzausstattung<br />

zugezählt wird. Ob auch Lampaden-Hentern den älteren Besitzungen zuzurechnen<br />

ist oder erst im 11. Jahrhundert erworben wurde, sollte offen bleiben.<br />

<strong>Die</strong>s gilt auch für die innerhalb der Mauern gelegene stadttrierische Pfarrei<br />

<strong>St</strong>. Gervasius (mit <strong>St</strong>. Alban).<br />

<strong>Die</strong> Thesen von Missions- und Seelsorge-Pfarreien einer stiftischen Gemeinschaft<br />

in <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> muß man in fränkischer und merowingischer Zeit<br />

unter dem Aspekt grundherrlicher Wirtschaftsformen mit grundherrlichen<br />

(,Eigen'-)Kirchen sehen, die jedenfalls die Primärfunktion einer Klerikergemeinschaft<br />

an der Memorial-Kirche <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong> nicht überdecken dürfen.<br />

Der Erwerb der Höfe mitsamt Kirchen in Langsur und Trittenheim wird auf<br />

eine Übertragung Erzbischof Egberts 978 zurückgeführt (oder Trittenheim erst<br />

unter Erzbischof Eberhard, 1047 -1066?). Es handelt sich offensichtlich um<br />

kleine Hof-Pfarreien, die an den - ursprünglich bischöflichen und dann abteilichen<br />

- grundherrlichen Hof gebunden sind, aber in der Seelsorge (und damit<br />

auch im Zehntanspruch) benachbarte Höfe anderer Grundherren einbeziehen.<br />

Pfarrsprengel und Grundherrschaft sind in diesen Fällen (wie auch in anderen<br />

<strong>St</strong>. Mattheiser Besitzungen) nicht identisch.<br />

Sehr wahrscheinlich noch vor Egbert (und dann noch in ,stiftischer' Zeit) kam<br />

die ausgedehnte Pfarrei Nennig (mit Palzem und Helfant und dem später verselbständigten<br />

Sinz) mitsamt einer großen Grundherrschaft an <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>. 1255<br />

überließ die Abtei diese Pfarrei dem Frauenkonvent vom Marienberg bei Boppard.<br />

Das 11. Jahrhundert bringt der Abtei mit ausgedehnten Grundherrschaften<br />

weitere Kirchen, nämlich neben den auf Adalbero von Luxemburg, den den<br />

Trierer Bischofsstuhl anstrebenden Propst von <strong>St</strong>. Paulin, zurückgeführten Besitzungen<br />

und Rechten um Lampaden-Hentern die reiche Schenkung des lothringischen<br />

Dynastenpaares Adalbert und Jutta in Weiskirchen (-Thailen), Bedersdorf<br />

und Mondorf sowie der Übertragung der Grundherrschaft Villmar 1053<br />

durch Kaiser Heinrich III. Insbesondere Villmar kann anschaulich die Probleme<br />

einer alten, sich über mehrere Grundherrschaften erstreckenden, weiträumigen<br />

(,Groß'-)Pfarrei illustrieren, wo schon zu Ende des 12. Jahrhunderts die Verselbständigung<br />

von Kapellen-Gemeinden einsetzt (1191 Wenigenvillmar), die dann<br />

im Spätmittelalter - unterstützt von adligen Grundherren - weiter zunimmt<br />

(vgl. Arfurt, Aumenau, Oberbrechen, Seelheim) und in der Reformation zum<br />

auch konfessionellen Ausbrechen aus dem Pfarrverband führt, selbst wenn<br />

Zehntrechte auch in protestantisch gewordenen Pfarreien erhalten bleiben. Als<br />

Gegenbeispiel zu Villmar mag der Erwerb eines Hofes in Polch 1059 genannt

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