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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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536 6. Der Besitz<br />

port und Ferres getauscht wurden, dürften damals zu dem Hof gehört haben;<br />

das Kloster gab bei dem Tausch noch 100 Rt. trierischer Währung und ein<br />

Geldgeschenk hinzu (KPr Bi. 168)-<br />

Kaimt (Gde. Zell, Ldkr. Cochem-Zell). Der Hof war im 18. Jahrhundert stets<br />

auf 9 Jahre verpachtet (ebd. Bi. 154 v , 189 v , passim). - 1796: 1 Hof, 2 Fuder<br />

Wein (TA Ta 60/ 7); 1798: 1 Kelterhaus mit Gärten, Wiesen und mehreren<br />

Wingerten in den Bannbezirken von Zell, Merl, Briedel und Kaimt mit insgesamt<br />

2 Fuder Wein abzüglich 18 Bichets für <strong>Die</strong>nstleistende (K Best. 276<br />

Nr. 2555 Bi. 33'). Zur Säkularisation s. Schieder 2,1 S. 285 Nr. 2442.<br />

Briedei (Ldkr. Cochem-Zell), s. Kaimt.<br />

Koray (Corrry, untergegangener und mit Zell verschmolzener Ort). <strong>Die</strong> dortigen<br />

Güter sind 1732-39 erwähnt und wurden im allgemeinen wohl zu den<br />

Zeller Gütern gerechnet.<br />

Merl (Gde. Zell, Ldkr. Cochem-Zell), s. Kaimt.<br />

Tellig (Ldkr. Cochem-Zell), s. Kaimt.<br />

Zell (Ldkr. Cochem-Zell). Um 1732-39: 12 Sester Most sind laut alten Registern<br />

den Förstern in Zell zu geben. - 1803: 1.7909 Hektar Wiese, Kaufpreis<br />

2500 Franken (de Faria S. 289).<br />

k. Minheim und umliegender <strong>St</strong>reubesitz<br />

In den Mittelmoselorten Minheim, Kesten, Monzel und Wintrich wurden<br />

1549 von der Abtei Weinzinsen gefordert (K Best. 210 Nr. 1918 Bi. 5Y-54\) ,<br />

doch läßt sich nicht mehr klären, welchen Ursprungs diese Forderungen sind.<br />

Denkbar ist, daß sie Teil der Schenkung des Kues-Bernkastler Komplexes im<br />

11. Jahrhundert waren (s. § 25,8). <strong>Die</strong> Existenz eines später aufgegebenen Hofes<br />

in Wintrich und übliche Baugedinge der Gehöfer im 18. Jahrhundert könnten<br />

ein altes Recht an den Weinzinsen unterstreichen. Pachtbriefe zum Hofe sind<br />

aus den Jahren 1396 bis 1479 erhalten, auch Notizen zu weiterem Besitz in<br />

diesem Gebiet (K Best. 210 Nr. 221 S. 433-456). <strong>Die</strong> Äbte Wilhelm Henn und<br />

Modestus Manheim erwarben in diesen und benachbarten Orten weitere Wingerte<br />

und versuchten, Minheim zu einem Hauptort des ganzen <strong>St</strong>reubesitzes<br />

zu machen. Weder sind eigentliche Gerichts- und andere Herrschaftsrechte zu<br />

erkennen, noch Weistümer nachzuweisen.<br />

Minheim (Jl![ynen; Ldkr. Bernkastel-Wittlich). 1549: 3 Quart Weinzins (s.<br />

oben). - 1706 -1729: Durch Kauf, Schenkung und Tausch Erwerb von Häu-

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