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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 25. Der Grundbesitz und die Herrschaftsrechte 529<br />

Welling (Ldkr. Mayen-Koblenz). Laut den Versteigerungsprotokollen der französischen<br />

Domänenverwaltung besaß hier vor 1802 die Abtei Ländereien 1m<br />

Umfang über 6 ha (Schieder 2,1 S. 231 Nr. 1981 und S. 232 Nr. 1985).<br />

12. <strong>Die</strong> Grundherrschaft Euren<br />

<strong>Die</strong> ältesten Erwerbungen der Abtei zu Euren könnten vielleicht noch in das<br />

11. Jahrhundert fallen, doch werden diese urkundlich erstmals erwähnt als die<br />

Päpste Eugen III. am 6. Februar 1148 und Hadrian IV am 29. April 1155 die<br />

curtem de Vren mit ihrem zugehörigen Gut bestätigten. Ungefähr in denselben<br />

Jahren erwarb Abt Bertulf II. 9 1 /2 Tagewerk Ackerland secus terram nostram in<br />

Euren und auch Wein; als Bürgschaft für den Kaufpreis bis zur Bezahlung der<br />

Summe gab er einen Getreidezins aus der Mühle bei <strong>St</strong>. Gervasius in Trier<br />

(MrhUB 1 S. 604 Nr. 545, S. 617 Nr. 539, S.647 Nr.589). 1255 übergab das<br />

Ehepaar Winand und Alina ein Haus mit Wingerten, Äckern und Wiesen der<br />

Abtei gegen eine näher bestimmte Leibzucht und gegen die Versorgung ihrer<br />

Tochter Elisabeth und etwaiger anderer Kinder (ebd. 3 S. 942 Nr. 1301). 1250<br />

wird auch eine Mühle situm super vii/am de Urio samt Zubehör von Abt Jakob in<br />

Erbpacht gegeben (ebd. 3 S. 788 Nr. 1059); anscheinend gehörte sie später nicht<br />

mehr zum <strong>St</strong>. Mattheiser Besitz. Insgesamt ist aus den Dokumenten nicht klar<br />

zu erkennen, wieviele Höfe in Euren bestanden und wo sie lagen. Der Cellerar<br />

<strong>Matthias</strong> Cerdo klagt 1662 auf dem Hofgeding in Euren über die schlechte<br />

Unterhaltung des Wingerts und Hofes genannt Liersberg durch die Gemeinde<br />

(KPr BI. 112). Da 1720 von einer Verpachtung von Gütern supra montem Euren<br />

die Rede ist (TBA Abt. 95 Nr. 260 BI. 47'') und nach der Güteraufstellung von<br />

1796 sowohl in Euren wie in Trierweiler je ein Hof genannt wird, sind wohl<br />

zwei Höfe je im Tal und auf dem Berg anzunehmen, wobei der Hof in Euren<br />

mit Asylrecht der Mittelpunkt des Güterkomplexes war (vgI. K Best. 210<br />

Nr. 2203 S. 61-67; Hinsberger S. 123 f.), bei dem im übrigen der Rechtscharakter<br />

einer Grundherrschaft ebenso fraglich ist wie die dauernde Zuordnung der<br />

unten genannten Klosterbesitzungen zu ihm.<br />

E ure n (Urhenn; <strong>St</strong>adt Trier). 1529 - 32: Hof mit insgesamt 170 Morgen Ackerland,<br />

9 Wiesen, Wald u. a., verpachtet für 13 MI. Korn trier. Maßes und 1<br />

Schwein von 6 Gulden. Grundzinsen aus Häusern, Gärten, Wiesen, Wingerten<br />

usw. in Geld, teils für die Kirche; Hühner- und Kornzinsen; bei den Haferzinsen<br />

ist vermerkt, daß nicht der Hofmann, sondern das Kloster selbst sie hebt (K<br />

Best. 210 Nr. 2220 S. 61, 470-490). - 1796: 1 Hof, 1 Wald, 50 MI. Korn, 1<br />

Ahm Wein (TA Ta 60/7); 1798: 1 Hof mit Gärten, Wiesen usw., verpachtet an<br />

verschiedene Leute für insgesamt 27 MI. Korn, 6 1 /2 MI. Gerste, 5 1 / 2 MI. Hafer,

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