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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 25. Der Grundbesitz und die Herrschaftsrechte 527<br />

Dorf Polch, freilich ohne die Pfarrkirche zu erwähnen, sowie seinen Hof mit<br />

dessen Zubehör. An dieses Legat war die Bedingung geknüpft, daß bei seinem<br />

Tode bis zu 100 marcas für etwaige Schulden seinerseits zu zahlen und jährlich<br />

10 modii frumenti, 10 victime und 1 vini carrata bei seinem Jahrgedächtnis an die<br />

<strong>St</strong>ifte Triers zu verteilen, dazu 5 modii sigali, 1 leguminum modus, 1 victima, 1 ama<br />

vini den Armen zu geben seien. Zwar hatte die Abtei diesen Hof bereits im<br />

frühen 12. Jahrhundert inne und dürfte ihn wohl von diesem Trierer Erzbischof<br />

erhalten haben, doch besaß sie im Dorf selbst keine weiteren Rechte oder Güter,<br />

die sich auf diesen Hofverband zurückführen lassen. <strong>Die</strong>se angebliche Schenkung<br />

wurde 1148 und 1155 von den Päpsten Eugen III. und Hadrian IV bestätigt<br />

(MrhUB 1 S. 604 Nr. 545; S. 647 Nr. 389, RPR S. 223 f. Nr. 4 und 9). In den<br />

folgenden Jahrhunderten gingen unter dem Einfluß der besonderen Rechtslage<br />

in Polch, die durch die adlige Genossenschaft des Erben-Dingtages bestimmt<br />

war, große Teile des Besitzes verloren, vgI. P. <strong>St</strong>einbach, Zwei Kuriosa der rheinischen<br />

Rechts- und <strong>St</strong>adtgeschichte (RheinVjbll 24. 1959 S. 206; Polch im Maifeld,<br />

hg. von F.-J. Heyen. 1986 S. 98 -107). <strong>Die</strong> Klostergüter blieben dennoch<br />

sehr beachtlich und dehnten sich mit <strong>St</strong>reubesitz in viele Orte aus, sogar, was<br />

Wingerte betrifft, bis in die Moselorte. Vogt der Herrschaft war der Herr von<br />

Kobern, der primus inter pares in der Adelsgenossenschaft. Von diesem Herrn<br />

kaufte die Abtei zwischen 1273 und 1277 die Vogtei um 200 Aachener Taler<br />

und um Güter in Koblenz und auf dem Maifeld zurück er Hs 2172/ 1803<br />

BI. 146; Cerdo BI. 7 v , 15). Polch war eine "Grundherrschaft mit ausgedehnten<br />

Pertinenzgütern" (vg1. Pauly, SiedlPfarrorg 2 S. 265 - 267). Abt Eberhard II. von<br />

Warsberg verkaufte zwischen 1318 und 1325 den Hof in Polch nebst einem Hof<br />

in Koblenz dem Abt Konrad von Mettlach, die Äbte Johannes 1. und Gottfried<br />

11. Dunne von Leiningen erwarben (endgültig 1364) den Hof zurück (K<br />

Best. 210 Nr. 370; T Hs 2178/ 1803 BI. 146 f<br />

; Cerdo BI. 25\ 27). Im 18.Jahrhundert<br />

besaß das Kloster mehr als 309 Morgen Acker, 34 Morgen Wiese und 750<br />

Weinstöcke. Ein großer Teil gehörte zum Mattheiser Hof (polch S. 139, Mötsch).<br />

1702 sind zwei Pächter genannt: Philipp Geisen und Jacob Adams, die jeweils<br />

30 MI. Pacht zahlten (ebd. S. 143, 145). Offenbar war in der ersten Hälfte des<br />

Jahrhunderts ein zweiter Hof eingerichtet worden, wofür die Benennung des<br />

Haupthofes: <strong>St</strong>am- oder Principalhoff (KPr BI. 204) spricht. 1722 betrug die Pacht<br />

70 MI. Korn, die die beiden Hofmänner Philipp Geisen und Hans Wilhelm<br />

Adams zugleich mit den vorbehaltenen Zinsen nach Koblenz oder Moselkern<br />

zu liefern hatten (KPr BI. 166). Um 1727 mußte Peter Geisen, der Hofmann<br />

und Schultheiß, 170 Rt. zahlen, weil die schuldige Wiederherstellung des Hofes<br />

noch nicht durchgeführt war (KPr BI. 170\). <strong>Die</strong> Aufsicht über die Polcher Güter<br />

oblag schon 1732 dem Kellner von Villmar (ebd. BI. 192 v -193). - Zwischen<br />

1803 -1813 war der ehemalige <strong>St</strong>. Mattheiser Besitz unversteigertes französisches<br />

Nationalgut und wurde von den Behörden als Zahlung an Armeeliefe-

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