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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 25. D er Grundbesitz und die Herrschaftsrechte 525<br />

hI. <strong>Matthias</strong> einen Hof in Dorlar, von dem ein jährlicher Zins entrichtet werden<br />

sollte. Der Hof wurde in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts von emem<br />

Soldaten in Brand gesteckt 1 ) . Der Besitz ist später nicht mehr erwähnt.<br />

Für furt (bei Elkershausen, Gde. Weinbach); im Grenzgebiet der Grundherrschaft.<br />

1563: klostereigener Hof mit Getreide- und Weinlieferung, aber von der<br />

kurfürstlichen Verwaltung zugleich mit dem Zehnten von Gräveneck an den<br />

Freiherrn Klüppel von Elkershausen verlehnt (Cerdo BI. 38\'). In einem langwierigen<br />

Prozeß entschieden das Hofgericht in Koblenz (1587) und das kaiserliche<br />

H ofgericht in Wien (1696), daß der Freiherr den Hof zurückgeben und die<br />

erhaltenen fructus ersetzen muß (KPr BI. 126\ 133"). - 1708: Verpachtung von<br />

zwei H ö fen auf 15 Jahre für 20 1 /2 MI. Korn (16 1 /2 MI., nachdem das Haus neu<br />

gebaut war), 2 MI. Weizen, 6 Rt. - 1726: Neuverpachtung der H ö fe auf neun<br />

Jahre für zusammen 33 MI. Korn, 4 MI. Weizen, 12 Rt. Wiesenzins, 6 Rt. Weinfuhr.<br />

- Nach einem Vergleich mit dem Grafen von Nassau-Weilburg erhielt die<br />

Abtei ein Viertel des Waldes Niederholz beim Hof Fürfurt (KPr BI. 126", 133",<br />

150" -152\ 16sr, 200').<br />

Gladbach (Gde. Villmar). D er Unter- und der Oberhof lagen genau wie der<br />

benachbarte Treisfurter Hof innerhalb der Grundherrschaft, waren Vogthöfe,<br />

aber sie zehnteten an die Pastorei Villmar (vgI. Pfarrei Villmar, Gladbach und<br />

Treisfurt).<br />

G ö t zenboden (nördlich von Arfurt im Grenzgebiet zu Wied-Runkel, heute<br />

Gde. Runkel). Um die Hoheit über den Hof gab es Auseinandersetzungen. Am<br />

2. Dezember 1585 bestritt der Graf von Wied-Runkel gegen den Kurfürsten die<br />

trierische Hoheit: ... offenbar vnd landkundig ist, das der Hoff Getzenboden in seinem<br />

Bezirck vnder meine ungeiJVeifeltenn hoch vnd Obrigkeit gelegen (W Abt. 171 B 228<br />

BI. 140').<br />

Oberbrechen (Gde. Brechen). D er Ort war aus dem Pfarrverband Villmar<br />

ausgeschieden, aber die Verwaltung der Einkünfte lag weiterhin bei der Pastorei<br />

Villmar. Außer den Zehnten ist zumindest im 18. Jahrhundert von Haus- und<br />

Landbesitz die Rede. 1721: 6 Sadel Land auf 6 Jahre für 8 Simmer Korn verpachtet;<br />

1723: unseres gekauftes Gut! auf sechs Jahre für 4 MI. Korn verpachtet, gleichzeitig<br />

das Haus, wofür der Pächter die Zinshähne und Zehntferkel zu Oberbrechen<br />

und die Früchte zu Weyer einsammeln und auch sonst zu <strong>Die</strong>nsten sein<br />

soll (KPr BI. 164", 166") .<br />

Rolshausen (Rolvershausen; Hofwüstung östlich von Münster, Gde. Selters/<br />

Taunus). Der Hof lag in der Hoheit von Wied-RunkeI. Er wird erwähnt in einer<br />

I ) MGH SS 8 S.234; vgl. K. H. MAY, Dorlar und die Herren von Merenberg in<br />

legendärer Überlieferung (NassAnn 50. 1929, S. 131 -135).

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