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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 25. Der Grundbesitz und die Herrschaftsrechte 523<br />

Wie bei der Beschreibung der Pfarrei Villmar dargelegt wird, war offenbar<br />

in Villmar zunächst kein Mönch als Verwalter der Güter anwesend. Aber wegen<br />

der Bedrohung des Klostergutes durch die Vögte wurde seit 1292 ein Mitglied<br />

des Konvents als Pfarrvikar eingesetzt, dem auch die Sorge um den Besitz der<br />

Grundherrschaft anvertraut war. <strong>Die</strong> Verwaltung hatte dementsprechend die zusammenfassende<br />

Bezeichnung Pastorf!y. Erst nach der Rückerwerbung der<br />

Grundherrschaft aus erzbischöflicher Pacht erscheint die Bezeichnung Kellerei<br />

und zugleich auch ein Mönch als Kellner. <strong>Die</strong> gesamten Einnahmen und Ausgaben<br />

sowohl der Pfarrei wie der Grundherrschaft scheinen in einer einzigen Verwaltung<br />

zusammengefaßt. Freilich wurden Einzelheiten dieses Zehnts in dem<br />

die Pfarrei Villmar berührenden Abschnitt (§ 26,1) dargestellt, während hier nur<br />

die Einkommenslage der Abtei zu Villmar betreffenden Aspekte berücksichtigt<br />

werden.<br />

An Einkünften in Villmar selbst verzeichnet das Salbuch von 1534 eine erhebliche<br />

Zahl von Ländereien, deren Inhaber Geld- oder Kornzins zahlen<br />

(fMBi Hs III/ l BI. 7 r - 40 r , 45 r - 53). <strong>Die</strong> Bannmühle war schon 1329 gemeinsamer<br />

Besitz der Abtei und der Vögte (W Abt. 115 Nr.29) und blieb es bis<br />

1784 (ebd. Nr. 427), als sie in ausschließlich kurtrierischen Besitz überging; 1723<br />

wurde sie für zwölf Jahre auf Halbschied (18 MI. Korn für die Abtei) verpachtet<br />

(KPr BI. 16Y; vgl. Hau, Villmar S. 165-169). In Villmar waren zwei klostereigene<br />

H öfe, der Zwölferhof, der 1722 für 9 Jahre auf Halbscrued der Winterfrucht<br />

und 1/ 3 der Sommerfrucht verpachtet wurde, und der Ohrigshof, der 1718<br />

in der gleichen Weise vergeben wurde, ebenso 1720 die Fischenäcker (KPr<br />

BI. 161 v , 163 v , 166 r -166 v ; vgl. Hau, Villmar S. 165-170). - <strong>Die</strong> Silber-, Eisenund<br />

Marmorvorkommen im Villmarer Bereich waren in kurfürstlicher Hand wie<br />

auch die Vogthöfe (Kirchen-, Trost-, Tröllerhof, die Höfe in Seelbach, Treisfurt,<br />

Gladbach und der Vogteihof in Arfurt; W Abt. 115 Villmar Nr. 23, 26 - 28).<br />

<strong>Die</strong> Pastorei in Villmar war zum Haupt- und Verwaltungsort für alle <strong>St</strong>. Mattheiser<br />

Rechte und Güter im trierischen Untererzstift geworden, d. h. auch für<br />

die inkorporierten Pfarreien Oberbrechen und Niederberg, die Grundherrschaft<br />

Polch und den <strong>St</strong>reubesitz in Koblenz, Andernach, Limburg und an anderen<br />

O rten (K Best. 210 Nr. 2275 S. 1 ff. und 2276 S. 1). Manche dieser Güter teilten<br />

dann auch das Schicksal von Villmar; Niederberg war z. B. in die Verpachtung<br />

an den Kurfürsten von 1563 einbeschlossen, ebenso in den Vertrag von 1719,<br />

in dem die Abtei auf die Vogtei in Villmar und verschiedenes andere verzichtete,<br />

dafür aber das Recht erhielt, entgegen dem geltenden Verbot Güterkäufe bis zu<br />

20000 Rt. zu tätigen (s. § 25,14n). In Villmar gab es ein eigenes Archiv (1706)<br />

und eine Bibliothek (W Abt. 115 Villmar Nr. 9; vgI. Hau, Villmar S. 267 f.).<br />

Eine undatierte Aufstellung der Einkünfte zu Ende des 18. Jahrhunderts <strong>St</strong>atus<br />

- gutachtlich - worin daß Vermögen der <strong>St</strong>. Matheiser A bthey bey Trier dahier in<br />

Villmarer Cemarckung an Ä cker - Wiesen - Waltung - dann Pacht- und Z ehenden

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