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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 25. Der Grundbesitz und die Herrschaftsrechte 521<br />

May (ferritorialgesch. S. 40- 50) handelt ausführlich darüber und über die nachfolgenden<br />

Vögte.<br />

Als ersten sicher zu ermittelnden Vogt nennt er den Grafen Friedrich Emmicho<br />

von Leiningen um 1190, von dem die Vogtei im Erbgang an das Haus<br />

lsenburg überging. <strong>Die</strong> Isenburger behaupteten die Vogtei bis in die Mitte des<br />

16. Jahrhunderts. Bei May findet sich auch die Namensreihe dieser Vögte seit<br />

1251 einschließlich der komplizierten späteren Verteilung der Vogtanteile unter<br />

den verschiedenen Zweigen der lsenburger und der Solmser Grafen, deren<br />

Rechte an der Vogtei von dem zwischen 1439 und 1457 als Mitbesitzer erwähnten<br />

Frank von Cronberg rühren könnten. D och läßt sich bis zur Mitte des<br />

16. Jahrhunderts der territoriale <strong>St</strong>atus und der Umfang der abteilichen und vogteilichen<br />

Rechte nur schwer beschreiben, infolge einer Reihe von Konflikten<br />

zwischen den Vögten, deren Rechtsansprüche sich aus der alten Grafschaftsverfassung<br />

ableiten, und den Äbten. Als dritte Kraft machten sich hier schon seit<br />

dem 14. Jahrhundert die Trierer Erzbischöfe bemerkbar, die in Villmar ein entfremdetes<br />

Reichslehen sahen und damit ihren Anspruch begründeten 1).<br />

Als sich die Vogtfamilien der Reformation anschlossen und nach 1550 die<br />

Gefahr bestand, daß der Vogteibezirk, einem isenburgisch-solmsischen Territorium<br />

gleich, dem Bekenntnis dieser Vögte folgen würde, verpachtete die Abtei<br />

den Flecken Villmar mit Hof und Pfarrei samt Dörfern und Rechten am 24. Juni<br />

1563 auf 25 Jahre dem Kurfürsten Johann VI. von Trier r:w Abt. 115 Nr. 291 )<br />

für 400 fl. Jahreszins. Am 18. September 1565 verkauften die Grafen von Isenburg<br />

und von Solms die Vogtei mit Einwilligung des Abtes dem Kurfürsten auf<br />

Widerruf r:w Abt. 121, Isenburg). Damit war, wie die Zukunft zeigte, die territoriale<br />

Zugehörigkeit zum Kurstaat Trier bis zur Säkularisation festgelegt. D ie<br />

Abtei kündigte aber den Pachtvertrag erst am 29. November 1638 dem Domkapitel<br />

auf, als Kurfürst Philipp Christoph von Sötern gerade in kaiserlicher Haft<br />

war r:w Abt. 115 Nr. 341) . Nach längeren Verhandlungen wurde am 5. März<br />

1641 der Flecken Villmar mit den dazu gehörenden Rechten vom Domkapitel<br />

der Abtei restituiert mit Verzicht auf die rückständige Pacht und mit Überlassung<br />

der Vogtei an das Erzstift unter Vorbehalt der Lösung (ebd. Nr. 342). Nach<br />

seiner Rückehr aus der Gefangenschaft 1645 widerrief Philipp Christoph von<br />

Sötern jedoch diesen Vertrag und vertrieb die <strong>St</strong>. Mattheiser Mönche aus Villmar.<br />

Erst nach der Intervention der kaiserlichen Kommissare, der Erzbischöfe<br />

von Mainz und Köln mittels ihrer Subdelegierten Dr. Krebs aus Mainz und Dr.<br />

Becker aus Bonn (fBA Abt. 95 Nr. 260 BI. 23), gelangte im August 1650 dieser<br />

Besitz wieder in die Hände des <strong>St</strong>. Mattheiser Abtes r:w Abt. 113 Nr. 347). Auf<br />

1) Hierzu May, Territorialgeschichte S. 23 und 48 - 50, dort auch Einzelheiten zum<br />

Vorgehen der deutschen Herrscher, das geeignet war, die Argumentation der Trierer<br />

E rzbischöfe zu stützen.

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