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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 25. D er Grundbesitz und die Herrschaftsrechte 513<br />

1550 Verkauf des Hofhauses für 50 Radergulden mit dem Vorbehalt, dort weiterhin<br />

das Baugeding halten zu können; die "Herbstherrn" von Kues sind zuständig<br />

für die Verwaltung. Ob das Haus des Heiderich etwas mit dem Hofhaus<br />

zu tun hat, ist unklar (K Best. 210 Nr.2203 S. 337 f. ; T Hs 21 72/ 1803<br />

BI. 46'). - 1739: 2 Ahm Mostzins (s. Kues), weitere Hühner- und Geldzinsen.<br />

Zu den Ankäufen von Wingerten und den Verpflichtungen an andere Institutionen<br />

(wegen Dritteil und Viertteilrechten) s. K Best. 210 Nr. 2203 S. 337-342. -<br />

1796: 6 Fuder Wein (TA Ta 60/ 7); 1798: insgesamt 5 Ahm Wein, 27 Alb. an<br />

Pacht- und Grundzins, die selbst bearbeiteten Wingerte sind dem H of in Graach<br />

unterstellt (K Best. 276 Nr. 2555 BI. 32'); 1808: 0.13 Hektar Wiese, 17216 Weinstöcke,<br />

8400 Franken Kaufpreis (Müller, Säkularisation S. 235).<br />

Lieser (Leikr. Bernkastel-Wittlich). Um 1739: 1 Haus, Wingerte und Felder, 1<br />

Ahm und etliche Sester Mostzins (s. Kues). - 1798: 1 Ahm Wein an Grundrente<br />

(K Best. 276 Nr. 2555 BI. 33').<br />

Longkamp (Leikr. Bernkastel-Wittlich). <strong>Die</strong> dortigen Güter werden außer in<br />

den Schenkungsurkunden des 11. Jahrhunderts nicht mehr erwähnt. Sie waren<br />

wohl in den Bernkastler Besitzungen einbegriffen.<br />

Monzelfeld (Ldkr. Bernkastel-Wittlich). Wahrscheinlich einbegriffen in den<br />

Bernkastler Besitzungen. - 1805: 0.08 Hektar Acker, 0.02 Hektar Wiese, 16 807<br />

Weinstöcke, 17 100 Franken Kaufpreis (Müller, Säkularisation S. 241 und Schieder<br />

3 S. 2 Nr. 5232 und S. 16 Nr. 5337).<br />

9. <strong>Die</strong> Grundherrschaften im Gebiet Nennig<br />

Wenn auch ungeklärt ist, woher die Güter zu Nennig, Palzem und Helfant<br />

stammen und wann sie der Abtei übergeben wurden, steht doch fest, daß sie<br />

im 11. Jahrhundert zum <strong>St</strong>. Mattheiser Besitz rechneten. Es hat den Anschein,<br />

daß ein in das Jahr 924 datierter Prekarievertrag über diesen Besitz zugunsten<br />

der Trierer Kirche (TA Urk. K 23) noch im Laufe des 10. Jahrhunderts auf die<br />

Abtei umgewidmet wurde. Bei der Schenkung an die Abtei könnte nämlich der<br />

frühere Vertrag wiederverwendet und der Name des ursprünglich beschenkten<br />

Kirchenpatrons Petrus durch <strong>Eucharius</strong> ersetzt worden sein (so Pauly, Urkunden<br />

S. 13 -16). Andererseits schenkte 1037 auch der Propst von <strong>St</strong>. Paulin, Adalbero,<br />

diese Orte testamentarisch <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>, was dafür spricht, daß hier das Luxemburger<br />

Grafenhaus ebenfalls Besitz hatte (vgI. Heyen, Adalbero S. 15 -19 sowie<br />

die Urkunde Hillins von 1159, MrhUB 1 S. 677 f. Nr. 616). <strong>Die</strong> Herkunft der<br />

Grundherrschaft aus ehemaligem Bistumsgut (wenigstens teilweise) kommt<br />

noch im 18. Jahrhundert in bestimmten Leistungen nach Saarburg, also dem

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