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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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508 6. Der Besitz<br />

war der Abt nicht mehr alleiniger Grundherr, sondern teilte in vielem die Herrschaft<br />

mit dem Vogt, dem Landesherrn und dem Kurfürsten von Trier, der<br />

Hochgerichtsherr war. Der Abt hatte Rechte auf den Markttag am <strong>St</strong>. Jakobusfest.<br />

<strong>Die</strong> Grundherrschaft erweist sich als eine Art Gemeinschaft des Abtes und<br />

des Kurfürsten (vgI. Hinsberger S. 104). Zur Erwerbung weiterer Einzelgüter<br />

und -rechte im 15. -16. Jahrhundert vgI. ebd. S. 102 f. Wie zersplittert und unübersichtlich<br />

die Besitz-, Rechts- und Einkünfteverhältnisse im Gesamtbereich<br />

um Weiskirchen waren, zeigt bis ins einzelne die Beschreibung von 1759 (K<br />

Best. 210 Nr. 2203 S. 135-158). Offenbar um solches zu bereinigen, hatte Abt<br />

Antonius Lewen 1485 von dem Herrn von Mensburg Rechte und Forderungen<br />

gekauft, und um 1500 war ein Lehen der Herrn von Schaum burg in Thailen<br />

und Waldhölzbach an das Kloster gebracht worden, anscheinend durch Gelder,<br />

die vom Präbendar und "Bruder" Görg von Go sen bur g (Gusenburg?) vermacht<br />

worden waren (K Best. 210 Nr. 652). Zur Grundherrschaft Weis kirchen<br />

gehörten Güter der Abtei in folgenden Ortschaften:<br />

Weiskirchen (Ldkr. Merzig-Wadern), Teilhabe an der Grundherrschaft, gelegen<br />

im ehemals trierisch-kurfürstlichen Amt Grimburg. 1529 - 32: Hof, lebenslang<br />

verpachtet für 6 MI. Korn alten Maßes, 6 MI. Hafer trierischen Maßes, 1<br />

Radergulden; dazu gehören 23 Wiesen und 32 Ackerfelder verschiedener Größe<br />

und Art. Unter etlichen anderen Einnahmen werden 2 trierische Gulden von<br />

der Mühle und 16 Albus Frongeld angegeben. <strong>Die</strong> 18 Hofstätten geben einen<br />

großen Teil ihrer Abgaben an die Vögte, so daß der Abtei nur ein Teil verbleibt<br />

(K Best. 210 Nr. 2220 S. 49, 248-261; vgI. Hinsberger S. 104). - <strong>Die</strong> Lieferung<br />

des Hofes von Weinbergmaterial (Wingertsstecken) um 1700, aber von wenig<br />

Kornpacht wurde im 18. Jahrhundert wieder auf je 6 MI. Korn und Hafer bei<br />

Wegfall des Wingertmaterials erhöht. Sowohl für die Hof- wie für die Mühlenpacht<br />

gab es indes wegen des Aufwands an Neubaukosten zeitliche oder andere<br />

Vergünstigungen (KPr BI. 125 v , 156 r , 165) . - 1796: 1 Hof, 1 Mühle, 8 Wiesen,<br />

1 Wald, 6 MI. Roggen, 6 MI. Hafer, 12 Ecus (fA Ta 60/ 7). 1798: 1 Hof mit<br />

Gebäuden und Ländereien (6 MI. Korn, 6 MI. Hafer, 1 Schwein), 122 Ecus<br />

75 Alb. aus Wiesen usw., 1 Mühle (72 Ecus), 9 Ecus (aus Häusern), 2 Wälder<br />

(K Best. 276 Nr. 2553 BI. 35'); 1804-1812: 1 Hof, 1 Mühle, insgesamt 104.01<br />

Hektar Land, 16380 Franken Kaufpreis (Müller, Säkularisation S. 396 f. und<br />

Schieder 3 S. 471-472 Nr. 9133 -9143 und Nr. 9145) .<br />

Kon feld (Gde. Weis kirchen, Ldkr. Merzig-Wadern), verwaltet von Weiskirchen.<br />

1547: Der Abt war nur an 4. <strong>St</strong>elle Grund- und Gerichtsherr (K Best. 210<br />

Nr. 2209 S. 39), im übrigen gilt ungefähr dasselbe wie unten bei Rappweiler.<br />

Lauterstein (Gde. Weiskirchen, Ldkr. Merzig-Wadern), ein auf wenige Häuser<br />

zurückgegangener Ortsteil von Weiskirchen (vgI. K Best. 210 Nr. 2203 S. 135 f.).

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