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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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506 6. Der Besitz<br />

Me sen ich (Ldkr. Trier-Saarburg). Geld- und Weinzinsen (f Hs 2172/ 180<br />

BI. 118). - Um 1770: Erträge wohl in der Aufrechnung von Langsur enthalten<br />

(Funnel S. 221 ).<br />

Moersdorf (Großherzogturn Luxemburg). Rechte am Wald (f Hs 1657/ 362<br />

S. 1281 f.; KPr BI. 164") . - Um 1770: wie bei Mesenich.<br />

Mompach (Großherzogtum Luxemburg) . <strong>Die</strong> Abtei hatte hier eine Wiese, zu<br />

der die Leute von Langsur Fronpflicht hatten sowie weiteren zinspflichtigen<br />

Besitz und Zehnten (Luxembourg, <strong>St</strong>A A XLIV Nr. 1 Belaidbuch Mompach-Herborn<br />

BI. 54 r -71 v , zu 1760; T Hs 2172/ 1803 BI. 18W; Hs 1657/ 362 S.777; K<br />

Best. 210 Nr. 2203 S. 86 f.). - Um 1770: s. Herborn.<br />

Olingen (Großherzogtum Luxemburg). Besitzrechte an Wiesen (f Hs 2172/<br />

1803 BI. 139"). - Bei Punnel nicht erwähnt.<br />

Zu den hier genannten Zehnt-Anteilen in Herborn, Lellig und Mompach vgI.<br />

§ 26 unter Mompach.<br />

5a. <strong>Die</strong> Grundherrschaft Trittenheim<br />

Im Memorienbuch und im Nekrolog von <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> ist vermerkt, daß Erzbischof<br />

Egbert der Abtei den Hof Trittenheim zugleich mit Langsur gegeben<br />

habe (S Hs 28 BI. 44 v ; Hs 63 BI. 175") . <strong>Die</strong> Originalurkunden darüber sind laut<br />

Bericht der Äbtechronik unter Abt Petrus 11. Weis (1566 -1573) in der Abtswohnung<br />

verbrannt; auch wird in späterer Überlieferung Erzbischof Eberhard<br />

(1047 -1066) als Geber der Schenkung genannt (Cerdo BI. 15 v , 40). <strong>Die</strong> Bestätigungsurkunde<br />

Papst Eugens III. (MrhUB 1 S. 604 Nr. 545) nennt als Besitz den<br />

Hof Trittenheim einschließlich der Kirche, der Zehnten und des Zugehörenden.<br />

Zu den grundherrlichen Rechten im späten Mittelalter vgI. M. Nikolay-Panter,<br />

Zum Verhältnis von Herrschaft und Genossenschaft 1m Mittelalter<br />

ObWestdtLdG 19. 1993 S. 281-301).<br />

Trittenheim (Ldkr. Bernkastel-Wittlich). Zu Beginn des 15. Jahrhunderts ist<br />

der Abt als Grund- und Gerichtsherr in seinem Vogteibezirk (ein freier Hof mit<br />

Acht und einem Bann auf der rechten Moselseite) ausgewiesen. <strong>Die</strong> Blutsgerichtsbarkeit<br />

war ausgenommen und lag bei der Gemeinde und dem Grafen von<br />

Manderscheid, wurde aber 1572 dem Kurfürsten und der Abtei Sr. <strong>Matthias</strong><br />

übergeben. Im Gesamtgericht von 14 Schöffen war der Abt neben dem Grafen<br />

von Manderscheid und dem Kurfürsten als dritter Gerichtsherr mit drei Schöffen<br />

vertreten. Der Abt war "universal Zehentherr" mit kleinem und großem<br />

Zehnten auf dem ganzen Trittenheimer Bann; ein Drittel des Zehnts ging an

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