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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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502 6. Der Besitz<br />

4. <strong>Die</strong> Grundherrschaft Koenigsmacker<br />

<strong>Die</strong> Grundherrschaft Koenigsmacker wurde im Jahre 1222 in einem Tausch<br />

mit dem <strong>St</strong>. Magdalenenstift in Verdun an <strong>St</strong>elle des Besitzes von Etain erworben<br />

(s. § 25,3). Sie umfaßte auch den Besitz von Suzanges und den Hof Griesberg.<br />

Neben dem Kloster <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> gab es in dem Ort noch die vier Vogteien<br />

der Grafschaft Luxemburg (propstei Thionville/ <strong>Die</strong>denhofen), der Abtei Weiler-Bettnach,<br />

der Kartause Rettel und des Deutschen Ordens. Vogt für <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

war der Graf von Luxemburg; Untervögte die Herrn de Vi//ano (K<br />

Best. 210 Nr.2202 S.57-61; Dicop, Koenigsmacker S. 61 f.). Der Abt von<br />

<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> war indes alleiniger Gerichtsherr, später sogar Hochgerichtsherr.<br />

Nach dem Pyrenäenfrieden von 1659, dem Vertrag von Vincennes und den<br />

darauf folgenden Reunionen kam die Herrschaft zu Frankreich und wurde in<br />

der Folge weitgehend in das französische Verwaltungs system eingegliedert, so<br />

daß die Hochgerichtsbarkeit kaum mehr als ein Titel war. Auf der Grenzscheide<br />

zwischen vielen Territorien gelegen, hatte der Ort durch Krieg und Plünderung<br />

viel zu leiden, so 1423 durch Erhard von Gymnich während seiner Fehde gegen<br />

Erzbischof Otto von Trier (vgl. T Hs 1653/ 366 S. 7), ferner im 30jährigen Krieg<br />

und den weiteren militärischen Auseinandersetzungen. - Außerhalb der Grundherrschaft<br />

besaß die Abtei in etlichen Nachbarorten Besitz und Rechte, die<br />

nachfolgend aufgezählt werden, weil sie von Koenigsmacker aus verwaltet wurden;<br />

manches davon wurde erst in der Neuzeit erworben. - Zum Herrschaftsstatus,<br />

dem Besitz, den Einkünften und Rechten vgl. Dicop, Koenigsmacker<br />

S. 37 -79; Hinsberger S. 147 -150.<br />

Alle hier aufgeführten Orte liegen in Frankreich, Departement Moselle, Arrondissement<br />

Thionville (<strong>Die</strong>denhofen). <strong>Die</strong> meisten liegen außerhalb der<br />

Grundherrschaft, aber die Abtei hatte dort <strong>St</strong>reubesitz und Zehnten.<br />

Koenigsmacker (Machere, Königsrnacher; Hauptort und Hof, später Propstei).<br />

1529 - 32: Hof mit Kapelle, mit Achten von 110-111 Morgen, fast ebenso<br />

weitem Wildland, Wiesen, 3 Wäldern, 1 Busch (K Best. 210 Nr. 2220 S. 287 -<br />

291); eine Ölmühle und die Sch/ifjmo/enn. Bei den Naturalzinsen aus den Herrschaftsgütern<br />

fällt der Anteil an Weizen und Wein auf (ebd. S. 287 - 297). Der<br />

Hofmann hatte für den Abt und die Mönche die Gasträume zu unterhalten,<br />

die Fruchtscheune und die Einziehung der Angaben zu besorgen, ebenso die<br />

Lieferungen an Pfarrer, Vögte, Förster usw. und entsprechende Fuhren und den<br />

Schiff transport nach Trier zu erledigen. Vor dem 30jährigen Krieg betrug die<br />

Hofpacht 55 MI. Korn, nachher nur 38, und ein Schwein (Dicop, Koenigsmakker<br />

S. 39 - 41: Reversal von 1540). - Im 17. Jahrhundert Bau einer Bannmühle<br />

an der Kanner, die damals die einzige Mühle war (ebd. S. 41 f., 49).<br />

Ba s s e Harn (außerhalb der Grundherrschaft, südwestlich von Koenigsmacker).<br />

<strong>St</strong>reubesitz und Zehnten (vgl. Dicop, Koenigsmacker S. 51). Ein Regest (f

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