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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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492 6. Der Besitz<br />

Liegenschaften im Wert von 80 f1. wurde dort um 1500 der Abtei legiert (S<br />

Hs 28 BI. 25). Auch hatte der Hofmann wie auch derjenige vom Hof Kockelberg<br />

besondere <strong>Die</strong>nste für die Abtei zu leisten, und er besorgte, allerdings<br />

gegen Lohn, bis in das 17. Jahrhundert das Grün zur Kirchweihe und zu Fronleichnam<br />

(TMBi Hs 1/ 41 BI. 9\ 11). Dennoch dürfte der Mittelpunkt der<br />

Grundherrschaft bei der Abtei selbst gelegen haben, wo der "Herrenhof' mit<br />

eigener Bewirtschaftung war und - dies ist wohl ausschlaggebend - das Gerichtshaus<br />

gleich am Eingang zum Klosterbering stand (vgI. Bild des Trierer<br />

Hochgerichtsbezirks von 1589, Trier, <strong>St</strong>ädt. Museum). - Ob Oberbrubach oder<br />

Tiergarten zu den genannten sieben Höfen zu zählen sind, ist nicht klar. (Belege,<br />

soweit nicht anders angegeben: K Best. 210 Nr.220, zu 1529; TA Ta 60/ 7,<br />

zu 1796).<br />

<strong>Die</strong> Abtei besaß in ihrer Grundherrschaft einträgliche Markt-, Zapf- und<br />

Mühlenrechte. Das Marktrecht war in die Siedlung beim Kloster, dem späteren<br />

Dorf <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> gelegt. Als dieser Markt um 1432/ 33 und später wieder von<br />

dem städtischen Centurio und den Bürgern der <strong>St</strong>adt gewaltsam behindert und<br />

geplündert wurde, schätzte man den Ausfall allein von Zöllen auf 20 Goldflorenen.<br />

<strong>Die</strong> Schätzung des Gesamtschadens auf einige tausend Florenen ist wohl<br />

übertrieben (pulch S. 74- 79, 90f.; Cerdo BI. 30 f<br />

-30 v ; T Hs 1653/ 368 BI. r -<br />

8). Der Eingriff des Centurio verstieß klar gegen die Constitutio Erzbischof<br />

Poppos von 1038, wie sie auch durch Papst Eugen III. in der Bestätigung von<br />

1152 (MrhUB 1 S. 623 Nr. 564) wiederholt worden war. Gegensätzlichkeiten<br />

zwischen dem Kloster und der Gemeinde der Dörfer selbst, wurden 1431 in<br />

einer Concordia unter Abt Johannes II. Rode gelöst und am 25. Oktober 1451<br />

von Kardinal Nikolaus von Kues bestätigt (T Hs 1657/ 362 S. 118-126). Ob<br />

der Markt von der Porta media (8. Jh.), also nahe der Abtei, der in den Gesta<br />

Treverorum erwähnt wird (MGH SS 8 S. 162), eine frühe Vorstufe zu dem<br />

späteren Marktrecht des Klosters bildete, ist nicht zu klären (vgI. H. Eichler-<br />

R. Laufner, Hauptmarkt und Marktkreuz zu Trier. Trier 1958 S. 2-12). - Ein<br />

in mehrfacher Hinsicht wichtiger Besitz war das Gasthaus (heute Pfarrhaus).<br />

Neu erbaut in den Jahren 1629-35 (s. Becker VIII), wurde es - zumindest von<br />

1686 an - auf zwölf, später auf neun Jahre verpachtet, im allgemeinen für 12-<br />

18 Rt., 1 holländischen Käse am Neujahrstag, 1 Präsent für den Prälaten und<br />

die Verpflichtung, nur Wein und Bier des Gotteshauses zu zapfen (TBA Best. 95<br />

Nr. 260 BI. 40 v , 45 f<br />

; KPr BI. 165 v , 194 f<br />

, 205 f<br />

, 209). Zeitweise war der Wirt auch<br />

Pächter des Irseher Hofes (ebd. BI. 158 f<br />

, 165). - Beim Leprosenhaus Estrich<br />

stand eine Mühle (Dudemoien, Dodechini-Mühle) mit 2 - 3 Morgen Land, die für<br />

2- 5 MI. Korn auf 9 Jahre verpachtet wurde (KPr BI. 130 v , 165 v , 193 v ; K<br />

Best. 210 Nr. 2201 S. 153, Lehnbriefe); 1796: 1 Mühle, 1 Wiese, 5 MI. Roggen<br />

(TA Ta 60/ 7). - Besitzveränderungen durch Kauf und Verkauf, Legate und<br />

<strong>St</strong>iftungen im Bereich der Grundherrschaft sind mehrfach bezeugt wie auch

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