08.10.2013 Aufrufe

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 25. D er Grundbesitz und die Herrschaftsrechte 491<br />

seu immunitates ab episcoporum et regum discretione monasterio uestro concessas (Mrh UB 1<br />

S. 604 Nr. 545).<br />

Zu Ende des Mittelalters war der Abt Lehenherr, Vogt, Grundherr und<br />

Hochgerichtsherr. 1 ) <strong>Die</strong> Vogtei, die ursprünglich wohl von einem Untervogt<br />

des Trierer <strong>St</strong>iftsvogts (bis 1192 der Pfalzgraf) ausgeübt wurde, war schon längerhin<br />

auf den Abt übergegangen. Äußeres Zeichen der Hochgerichtsbarkeit<br />

war der Galgen, der 1590 dem Abt von Kurfürst Johann VII. von Schönenberg<br />

bestätigt wurde (vgI. zu den Einzelheiten Hinsberger a. a. 0.).<br />

<strong>Die</strong> Umgrenzung der Grundherrschaft und des Hochgerichts ist wie folgt:<br />

Im Norden beginnend ein wenig vor der Mündung des Olewiger Baches; mit<br />

einigen Krümmungen fast östlich verlaufend bis zur Wißport bei Heiligkreuz,<br />

so daß ein Teil des Dorfes in der Grundherrschaft liegt; weiter bis zum Tiergartental;<br />

es überquerend bis auf die nördliche Höhe über den Wingerten; umbiegend<br />

südöstlich bis vor den Kernscheider Bann; den Tiergarten wieder überquerend<br />

nach Süden; vom Oberbrubacher Hof den großen <strong>St</strong>. Mattheiser Wald<br />

rückwärts nach Osten umfassend; dann westlich umbiegend entlang der heutigen<br />

Pellinger <strong>St</strong>raße; in einer sackartigen Ausbuchtung nach Konz zu das Gelände<br />

des Roscheider Hofes mitnehmend; wieder nach Norden zu den Wald an<br />

der Kobenbacher Höhe einbeziehend; nach Westen mit Exklaven bis zum<br />

Estricher Siechenhaus hinunterführend bis zur Mosel; von dort zum Ausgangspunkt<br />

vor der Mündung des Olewiger Baches zurück. Schwierig ist die genaue<br />

Grenzziehung südlich von <strong>St</strong>. Medard, da hier das zu <strong>St</strong>. Irminen gehörende<br />

Gebiet mit <strong>St</strong>. German und einem Teil von Feyen bis nach Merzlich (heute<br />

Karthaus) die <strong>St</strong>. Mattheiser Jurisdiktion öfters ,unterbricht. Auch die halbe Moselinsel<br />

gegenüber <strong>St</strong>. German gehört zu <strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong> (vgI. K Best. 210 Nr. 842<br />

zum Jahr 1532/33; TA Kt. 6/ 168, von 1748; TMA Kopie einer weiteren Karte,<br />

von 1748, aus Privatbesitz). Zur Jurisdiktion gehören die Dörfer, heute alle im<br />

<strong>St</strong>adtgebiet von Trier:<br />

<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong>;<br />

<strong>St</strong>. Medard;<br />

Irsch (s. Irscher Hof),<br />

Heiligkreuz (teilweise);<br />

Feyen (teilweise).<br />

Neben diesen Dörfern zählt Hinsberger (S. 117 f.) sieben "Höfe mit Asylrecht"<br />

(Schöffenhäuser) auf und vermutet den Hof Irsch als Mittelpunkt der Grundherrschaft.<br />

Tatsächlich hatte er besondere Bedeutung. Um 1525 wurden drei<br />

Scheunen nach einem Brand in <strong>St</strong>einwerk wieder aufgebaut; 1689 legte Abt<br />

Kersch dort einen Fischweiher an (Cerdo BI. 35 v , 61 j . Ein Haus mit anderen<br />

1) Vgl. Hinsberger S. 116-123, der auf K Best. 210 Nr. 1910 z. Jahr 1457; Nr. 842<br />

z. Jahr 1532/ 33; Nr. 2225 z. Jahr 1600 aufbaut.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!