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Die Benediktinerabtei St. Eucharius - St. Matthias ... - Germania Sacra

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§ 25. Der Grundbesitz und die Herrschaftsrechte 489<br />

Best. 210 Nr. 2203 S. 205 f., 279). Es mußte lediglich, wenigstens In späterer<br />

Zeit, den Zöllnern ein Kopfstück oder ein Freigeld gegeben und u. U. ein Zertifikat<br />

über den Ursprung aus <strong>St</strong>. Mattheiser Besitzungen vorgewiesen werden.<br />

§ 25. Der Grundbesitz und die Herrschaftsrechte<br />

1. <strong>Die</strong> Grundherrschaft um die Abtei <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>-<strong>St</strong>. <strong>Matthias</strong><br />

Für den Ursprung des unmittelbar das Kloster umgebenen Grundbesitzes<br />

gibt es keinen schriftlichen Beleg. <strong>Die</strong>ser geht auf die Anfänge der <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>-<br />

Kirche selbst zurück und kann nur aus rückschauender Betrachtung vermutet<br />

werden. <strong>Die</strong> Überlieferung spricht von einer Schenkung einer römischen Familie,<br />

die in das 3. Jahrhundert datiert wird (s. § 7), doch läßt sich diese weder<br />

dokumentarisch noch archäologisch ernsthaft bestätigen, ausgenommen die<br />

Grabgruft ("Albanagruft", vgl. § 6 - 7) .<br />

<strong>Die</strong> urkundliche Überlieferung von Besitzerwerb des 8. und 10. Jahrhunderts<br />

betrifft Güter außerhalb Triers und erwähnt den Nahbesitz nicht. Erst die Urkunde<br />

Erzbischof Poppos vom 2. September 1038 (MrhUB 1 S. 365 Nr. 310)<br />

bestätigt die nahe gelegenen villae Lampaden, Pellingen und luiasco mit allem<br />

Zubehör einschließlich von Fischereirechten in der Ruwer und in der Mosel. Es<br />

handelt sich um eine Restitutio von altem, dann entfremdetem Besitz. Nimmt<br />

man die dort angegebenen Flußstrecken als nordwestliche und südöstliche<br />

Grenzen, dann ergibt sich ein Gebiet, das bei der Überprüfung einen Gebietsstreifen<br />

darstellt, der in südöstlich-nordwestliche.r Richtung verläuft und gut alle<br />

in der Urkunde genannten Orte einschließt. <strong>Die</strong> Grenzpunkte der Moselstrecke<br />

sind leicht zu identifizieren: Mündung des Olewiger Baches, die bis ins 18. Jahrhundert<br />

einen westlichen Eckpfeiler der <strong>St</strong>. Mattheiser Jurisdiktion darstellte; die<br />

südlicher gelegene Dodechini-Mühle (beim Leprosenhof Estrich) gibt den anderen<br />

Grenzpunkt der Moselstrecke. <strong>Die</strong> Ruwerstrecke kann im Oberlauf vermutet<br />

werden; denn unterhalb Waldrach und schon ein gut <strong>St</strong>ück vorher beginnend<br />

sind andere kirchliche Institutionen Anrainer des Flußlaufes (vgl. Ewig, Trier<br />

S. 229 f., 232, 239). Da Lampaden der Ruwer am nächsten liegt, käme etwa das<br />

<strong>St</strong>ück von Burg Heid bis zur Mündung der Rauruwer als <strong>St</strong>. Mattheiser Fischgrund<br />

in Frage, dem die Bezeichnungen ad alnos und Hildimanni pons entsprächen,<br />

zumal bei der genannten Bachmündung ein Wegübergang ist. <strong>Die</strong>ser Gebietsstreifen<br />

würde von Südosten nach Nordwesten in den Urbesitz des <strong>St</strong>. <strong>Eucharius</strong>klosters<br />

einschließlich <strong>St</strong>. Medard einmünden. Bekräftigt würde diese Gebiets<br />

annahme durch die Nennung der villa luiasco, die nichts anderes ist als der<br />

nahe beim Kloster, aber in Richtung Pellingen liegende Hof Irsch 1).<br />

1 ) Von JUNGANDREAS, Hist. Lex., etymologisch richtig, aber geographisch falsch eingeordnet,<br />

S. 561; vgl. GALL, <strong>St</strong>. Mattheiser Besitzungen S. 44 f.

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